Zitat:
Zitat von AlexH
Ist nicht ungültig. Gewerbetreibende untereinander können die Gewährleistung ausschliessen.
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Wenn der Käufer aber gar kein Gewerbetreibender ist? Welcher Gewerbetreibende kauft schon seinen Fuhrpark gebaucht -das reicht ja nie im Leben für den Gebrauchtwagenmarkt. Trotzdem ist es Gang und Gäbe, gerade bei höherwertigen älteren Modellen. 7er-Liebhaber wissen, was ich meine...
Ich denke da an meinen Kauf seinerzeit: der Händler schrieb da Gewerbe an Gewerbe drauf, obwohl ich ihm ganz klar gesagt habe, dass ich als nichtselbständiger Angestellter das Fahrzeug privat kaufen will. Letztendlich hatte ich nur die Wahl, den Vertrag mit diesem falschen Eintrag zu akzeptieren oder weiterhin einen Schlaglochsucher zu fahren... So wird es den meisten anderen Käufern wohl auch ergehen. Wenn es jetzt einen regelmäßig gangbaren Weg gäbe, solches für ungültig zu erklären, wäre sicher vielen Käufern geholfen.