Thema: Oldies Oldtimer Garantie ???
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Alt 07.11.2008, 12:42   #2
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Zitat von Beamer Beitrag anzeigen
Kurze Frage an die Oldie-Experten.

Wie sieht es mit der Garantie aus, wenn man von einem Händler, der selbst Oldtimer restauriert, einen Oldtimer kauft?

Muss er den dann als Bastlerwagen verkaufen, obwohl frisch restauriert, um um eine Garantiezusage rumzukommen, oder muss er eine Garantie/Gewährleistung geben (wenn auch über Versicherung abgesichert)

Merci
Grundsätzlich kann ein Händler bei Verkauf an Privat die Gewährleistung nur auf ein Jahr beschränken, mehr nicht.

Schreibt er etwas anderes in den Vertrag, so ist dies nicht gültig und es gilt eine 2-jährige Gewährleistung.

Zitat:
Ab dem 01.01.2002 tritt die Neuregelung des Schuldrechts in Kraft mit erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer. Denn ab diesem Zeitpunkt gild beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher ist dan nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.

Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.

Auch für Neuwagen gilt das gleiche, alle Neufahrzeuge die nach dem 01.01.2002 gekauft wurden gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

Auch Freiberufler wie Anwälte, Bäcker, Metzger und Architekten, kurzum alle Unternehmer, die ihr geschäftlich genutztes Fahrzeug an privat verkaufen, unterliegen seit dem 01.01.2002 einer verschärften Haftung des sogenannten Verbrauchsgüterkaufrechts. Die bislang übliche Vertragsklausel "Gekauft wie gesehen" oder " Unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ist nicht mehr gültig.
Jeder Unternehmer der seinen Geschäftswagen privat verkauft, muss mindestens ein Jahr für auftretende Mängel einstehen. Enthält der Vertrag diese zeitliche Einschränkung nicht, sind es sogar zwei Jahre.
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