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Alt 30.04.2003, 21:39   #9
Oanergehtno
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Ich würde selbst nicht mehr mit den Freundlichen verhandeln sondern die Sache einem Anwalt übergeben.
Übrigens kann nur die Leasinggesellschaft den Vertrags-Rücktritt gegenüber BMW erklären, du selbst hast nur Anspruch auf eine Vertragswandelung oder Vertragsauflösung unter Berücksichtigung der bereits benannten Entschädigungsformel.

So Long
Jürgen
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