Ich würde selbst nicht mehr mit den Freundlichen verhandeln sondern die Sache einem Anwalt übergeben.
Übrigens kann nur die Leasinggesellschaft den Vertrags-Rücktritt gegenüber BMW erklären, du selbst hast nur Anspruch auf eine Vertragswandelung oder Vertragsauflösung unter Berücksichtigung der bereits benannten Entschädigungsformel.
So Long
Jürgen
