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Alt 30.04.2003, 14:34   #7
Hugomat
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Ort: München
Fahrzeug: 750i
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Meiner Erfahrung nach hast Du folgende Ansprüche:

Sollte der gleiche Defekt mind. 3mal aufgetreten sein, hast Du Anspruch auf Wandlung. D.h. Deine Werkstatt dürfte nicht in der Lage sein diesen mind. 3mal aufgetretenen selben Defekt zu beheben.

Bei Leasing Fahrzeugen gilt dann (falls sie Dich ohne weiteres aus dem Vertrag lassen) folgende Formel:

Kaufpreis x 0,67% x angefangene 1000 km = Dein Nutzungsanteil - Dieser würde Dir von Deiner geleisteten Anzahlung und der bisher entrichteten Leasingraten abgezogen. Etwaige Beschädigungen (Kratzer, Dellen, etc.) gehen selbstverständlich zu Deinen Lasten.

Viel Glück!
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