...kann ich mich nur anschliessen...
Such Dir einen auf diese Rechtsfälle spezialisierten Anwalt. Auskunft erteilt jede Rechtsanwaltskammer.
M.E. mußt Du noch eine Frist setzen beim letzten Versuch der Werkstatt.
Ansonsten nur noch schriftlich ......
Deine Chancen vermindern sich m.E. drastisch dadurch, daß Du keinen neuen E 65 mehr willst.....obwohl ich das verstehen kann.
Ich würde Das Desinteresse an einem Neuen zuletzt erwähnen..... erst wenn sich die NL auf Stur stellt.
gruß
micky
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