Zitat:
Zitat von knuffel
Ein Brief ist nicht zwingend ein Eigentumsnachweis.
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Schon richtig, nur verhindert der fehlende Brief einen gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten, so z.B. BGH im Urteil vom 09.02.2005 - VIII ZR 82/03
Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Wenn die Pfändung dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bekannt war, dann ist das aber an Naivität nicht zu überbieten, wer zahlt schon einen Wagen ohne im Gegenzug den Brief zu erhalten?
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Entweder jemand, der zuviel Geld hat oder jemand, der meint dem Verkäufer damit einen Gefallen tuen zu können.
Greets
RS744