Es gibt den feinen Unterschied, zwischen Eigentum und Besitz.
Eigentümer hat die Rechte, Besitzer die Verfügungsgewalt.
Eine Pfändung sagt noch lange nicht aus, das der Wagen im Eigentum eines anderen steht. Vielleicht ist die Pfändung nicht rechtskräftig.
Vielleicht kann man den Verkäufer regresspflichtig machen.
Für eine klare Beurteilung fehlen halt Informationen.
Dann wären halt mal die Summen interessant über die man sich unterhält.
Manchmal ist ein kleiner Nachschlag an den Gläubiger ausreichend und günstiger wie ein neues Auto.
Grüße
Wilfried
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