Mal nachgehakt, weils mich von der rechtlichen Seite her einfach interessiert.
Zitat:
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Zitat von Erich M.
wie man herauslesen kann, darf man an R115-Anlagen nicht herumschnipseln oder sonstige anderweitige Eingriffe vornehmen.
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Ich denke, Du interpretierst das aus
Zitat:
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Diese Vorschrift behandelt die Typ-Genehmigung einer Autogasanlage, die als Baueinheit angeboten und installiert wird. Der Einbau ist unter Beachtung der Einbauanweisungen des Herstellers durchzuführen.
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heraus?
Ich würde das jetzt nicht so interpretieren, dass man an der Anlage nichts verändern darf. Gut, die kommt als Einheit daher und sollte wohl als solche komplett verbaut werden. Dann muss ich noch die Einbauanweisungen
beachten. Von strikt befolgen steht da nix, das kann man nun wirklich recht breit auslegen, oder?
Zitat:
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Zitat von Erich M.
R115-Anlagen sind speziell für ein Auto angepasst, d.h. von vorne bis hinten in all seinen Bauteilen und Leitungen, sowie Leitungslängen. Ebenso darf laut deren Bauanleitung und wo welches Teil sitzt, nichts geändert werden, dann würde es der R115 nicht mehr entsprechen.
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So würde ich das nur auslegen, wenn es dann auch in den Einbauanweisungen klar so drinsteht, dass Teil A an Ort B verbaut werden muss und Leitung X nicht gekürzt werden darf.
Oder gibts da noch weitere, mir nicht bekannte Vorschriften?