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Alt 30.04.2003, 13:24   #10
wian0011
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Und dann gibt es da noch eine Vorschrift, dass das Begrenzungslicht (ist bei BMW in den Abblendlichtern integriert und wird auch oft Standlicht genannt) nur einen bestimmten maximalen Abstand zu den Fahrzeugaussenkanten haben darf... Daher sind die Abblendscheinwerfer aussen angebracht und nicht innen!

Und zu den Nebelscheinwerfern gibt es auch noch was: Werden die Nebelscheinwerfer weiter als 40 cm vom Rand entfernt angebracht, muß das Abblendlicht immer mitbrennen, ansonsten ist das Fahren mit Nebelscheinwerfern und Begrenzungslicht auch ohne Abblendlicht gestattet.



[Bearbeitet am 30.4.2003 von wian0011]
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