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Alt 29.04.2003, 09:42   #4
BayernRider
im Gedenken an Carsten †
 
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@IMANUEL
Hab beim Überfliegen von §50 nichts gefunden, was etwas über die Anordnung der Lampen aussagt, aber dafür dieses:

(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.

Also, wenn das Brennen von Scheinwerfern nach STVZO erlaubt ist, verstehe ich nicht, warum die so einen Aufstand wegen Xenon machen
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