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Alt 22.02.2017, 09:50   #4185
MacDriver
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Fahrzeug: Mercedes EQS 580 4matic, BMW i3s, BMW M6 Cabrio
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Es gibt gesetzliche Regelungen, die man kennen sollte, wenn man ein Leasingfahrzeug zurück gibt. Insbesondere ist wichtig zu wissen, dass man nicht die Reparatur zahlen muss, sondern den entstandenen Wertverlust gegenüber einem vergleichbaren Auto ohne die übermäßige Beanspruchung. Mit eine € 700 Reparatur bei einer Schramme an der Stoßstange eine 120.000 km Autos kommen die kaum durch.

In der Regel prüft den Wagen ein DEKRA-Sachverständiger. Wenn einem das Ergebnis nicht passt, dann bestellt man selbst einen und vergleicht sich. Das ging bei unseren Autos bisher immer recht unproblematisch, unabhängig vom Hersteller.

Auspassen muss man auch bei Wertverlusten, die durch Reparaturen verursacht wurden. Die schlägt der Händler dann nochmals gerne drauf, obwohl die von der Versicherung schon an die Leasing gezahlt wurden.

Fazit: Mit der Leasingrückgabe bin ich bisher immer recht gut zurecht gekommen. Vielleicht hilft, wenn man sich vorher erkundigt und der Verhandlungspartner merkt, dass das über den Tisch ziehen nicht funktioniert.
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