ich habe einen 730 A E23 Bj 78 von meinem Vater geerbt und dieses Fahrzeug 1988 auch schon mal eigenhändig Restauriert. Nun habe ich wieder Karosseriearbeiden durchgeführt und dieses Fahrzeug zu einer Autowerkstatt in Celle gegeben. Es sollte TÜV gemacht, eine vollständige Lackierung und die Sitze neu bezogen werden. Da ich umgezogen bin und nun von der Werkstatt 700 km entfernt wohne, konnte ich mich über den Verlauf nur telefonisch informieren. Beim letzten Anruf habe ich erfahren müssen, dass das Fahrzeug ausgeschlachtet wurde und die übrigen Teile der Karrosserie Entsorgt worden sind.
Nun werde ich eine Stafanzeige stellen wegen Unterschlagung und Betrug.
Ich suche nun auch einen kompetenten Anwalt um Schadensersatz einzuklagen.
Wenn jemand einen guten Tipp geben kann oder ähnliche Efahrungen gemacht hat, kann er mich gerne unter Holger.Putschkat.partner@zkw.at kontaktieren.
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
Na - das ist ja echt ein Hammer!
Unterschlagung/Veruntreuung bedarf zur Strafbarkeit allerdings des Vorsatzes. Falls man sich auf "Versehen" herausredet (wie ja vermutlich), wird das also evtl. schwierig. Dennoch würde ich die Strafanzeige machen, um den Druck zu erhöhen. Für den Vorsatz würde es nämlich schon reichen, wenn man es "für möglich" hielt, sich an Deinem Eigentum zu vergreifen und das (bejahdenfalls) halt achselzuckend in Kauf genommen hat (Eventualvorsatz).
Was Du auf jeden Fall hast, sind zivilrechtliche Schadensersatzansprüche. Ich hoffe, Du kannst den Zustand des Fahrzeugs vor dieser Aktion einigermaßen dokumentieren/beweisen?
Es wird aber letztlich wohl (nur) darauf hinauslaufen, dass Dir die Kosten für den Kauf eines ähnlich restaurierten 7ers erstattet werden - oder (falls nicht auf dem Markt), auch noch die Kosten, die für die Restaurierung eines schlechteren Fahrzeugs nötig sind. Allerdings sind Liebhabereien ein Kapitel für sich - gerade bei PKW - und im Einzelfall schwierig. Man wird sich versuchsweise auf "wirtschaftlichen Totalschaden" berufen...
Was sagt denn die Werkstatt zu dem Thema? Dass sie da nicht ungeschoren raus kommen, müsste denen ja wohl auh schon klar sein...
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Brauchst Du Anwalt? Guckst Du hier: www.mette.de
am Telefon kann man Dir viel erzählen-vielleicht hat sich jemand da einen üblen Scherz erlaubt. Von Verstehen sie Spaß bis zu diesen an der Verblödungsgrenze operierenden Privatsendern. Schon mal daran gedacht ?
Ansonsten Frist zur Herausgabe des Fahrzeuges setzen / per Einschreiben/Rückschein.
Die Annahme, dass der Wagen dort länger stand ist richtig.
ich habe ihn gesagt, er könne sich Zeit lassen, da er vorher auch schon einige Jahre stillstand und ich ihn aber spätestens zu seinem 30. Geb. fertig haben möchte.
Der Wagen stand seit 2002 bei Ihm und uch hatte mich alle Jahr mal nach dem Zustand telefonisch erkundigt.
Ort: Düren
Fahrzeug: E38-735i (09.99) mit Prins VSI
Zitat:
Zitat von Holger P
Die Annahme, dass der Wagen dort länger stand ist richtig.
ich habe ihn gesagt, er könne sich Zeit lassen, da er vorher auch schon einige Jahre stillstand und ich ihn aber spätestens zu seinem 30. Geb. fertig haben möchte.
Der Wagen stand seit 2002 bei Ihm und uch hatte mich alle Jahr mal nach dem Zustand telefonisch erkundigt.
...und nachdem Du Dich länger nicht gemeldet hast, hast Du bei Deinem letzten Anruf erfahren, dass der Betrieb pleite ist. Da keiner nachher wusste, wem das "Schätzchen" gehört, hat man es dann kurzerhand gerupft. Stimmts?
Die Frage wäre jetzt, wie lange hast Du Dich nicht gemeldet.
ist die Firma pleite gewesen-Insolvenzverfahren durchgeführt-oder wie lief das mit dem Nachfolger.
Eigentümer bist Du ja trotzdem geblieben und den entsprechenden Herausgabeanspruch hast Du grundsätzlich auch noch.