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BMW 7er, Modell E23 |
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24.04.2007, 13:09
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#11 (permalink)
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Mitglied BMW7er-Club
Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Peine
Fahrzeug: 735iA-12/91-E32M30B35 ASC/PDC/Klima+AUC/AHK/EML/ TMat/FAirbag &730iA-06/87-E32M30B30 o.EH &535i-09/90-E34M30B35 ASC/Klima/EML/TMat/E-Si+Mem
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Hallo,
exakt diesen Betrieb habe ich vermutet...
Heißt übrigens Sprengerstraße.
Tja, dann hast Du wohl ein Problem - selbst wenn Du klagst, sogar gewinnst, wirst Du es schwer haben, Geld zu bekommen. Lass es. Nimm es als Lehrgeld.
Habe in diesem Betrieb vor einiger Zeit für ein Forumsmitglied ein Auto probegefahren. War schon da sehr skeptisch, auch ob des Zustandes des probegefahrenen Autos und insbesondere wegen der dort arbeitenden Herren östlicher Herkunft.
Gruß Norbert
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24.04.2007, 13:11
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#12 (permalink)
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: Ruprechtshofen
Fahrzeug: E23 730 A (05,78)
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Ich bin nicht in der Pflicht mich bei ihm zu melden und nach seiner Arbeit zu fragen.
Zudem habe ich ihm öffters meine Adresse und Telefonnummer genannt.
Er hat die Pflicht die Kontaktdaten seiner Kunden so zu verwalten, dass sie nicht abhanden kommen und mich zu informieren, wenn etwas schiefläuft.
Jede Werkstatt macht das so. Zudem habe ich das Gefühl, dass er den Wagen schon vor Jahren ausgeschlachtet hat.
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24.04.2007, 14:55
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#13 (permalink)
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: Ruprechtshofen
Fahrzeug: E23 730 A (05,78)
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Also ich habe letztes Jahr so im Februag angerufen und im August hat eine andere Firma den Laden übernommen.
Diese andere Firma hat auch 2 alte LKWs auf denm übernommenen Grundstück gefunden.
Von denen haben sie auch keine Unterlagen gefunden und haben die Halter durch die Fahrgestellnummer und die Polizei ermittelt.
nur bei meinem Fahrzeug war halt nur noch die Karosserie mit Rädern übrig und die haben sie halt entsorgt.
Die Anbauteile sowie FZ Schein wurden in der übernommenen Gebäude nicht aufgefunden. In der Karosserie stand das Wasser und sie war wohl schon sehr durchgerostet, was auf eine sehr lange tandzeit schliessen läßt.
Der Übernahmefirma kann ich keinen Vorwurf machen.
Eine leere Karosse hätte ich auch nicht gebrauchen können.
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24.04.2007, 15:06
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#14 (permalink)
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Freund gediegenen Fahrens
Registriert seit: 02.09.2005
Ort: Walldorf
Fahrzeug: 735iA(Bj.06/87) - Z3 2.0i(07/99) - 320i (10/89) - SMC170 (02/03) - Auto von der Chefin:Golf 3 Variant
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Zitat:
Zitat von Holger P
Die Annahme, dass der Wagen dort länger stand ist richtig.
ich habe ihn gesagt, er könne sich Zeit lassen, da er vorher auch schon einige Jahre stillstand und ich ihn aber spätestens zu seinem 30. Geb. fertig haben möchte.
Der Wagen stand seit 2002 bei Ihm und uch hatte mich alle Jahr mal nach dem Zustand telefonisch erkundigt.
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klar ist es eine Sauerei und vermutlich bist du im Recht (wie man das so schön sagt), aber ich würde auch nie ein Auto 5 Jahre bei einem Händler stehen lassen. Bei anderen zahlt man da x€ Tagessatz.
Aber viel Erfolg bei der Regulierung
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24.04.2007, 15:12
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#15 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: 740I (E38) - M3 Cabrio (E36) - 320I Cabrio (E30) - Hummer H2, Mini ONE
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... zunächst einmal sollte man herraus finden, ob der neue Besitzer/Eigentümer des Ladens auch vom verherigen diesen so übernommen hat inkl. der Güter etc.! Ansprechpartner bleibt für Dich wohl aber zunächst einmal der damalige Vertragspartner. Hoffe für Dich, das es keinen Konkurs oder ähnliches gab... dann wird es meistens besonders komplziert.
Gibt es etwas Schriftliches?
Gruß
Frank
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24.04.2007, 15:24
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#16 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA (Prod.-Dat.: August 94)
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Es sieht nicht so gut aus. Die Strafanzeige ist ja gut und schön, wird jedoch mit grosser Wahrscheinlichkeit ohne Folgen bleiben. Es liest sich so, als sei der Laden insolvent geworden. Später hat dann ein anderer dort einen neuen Betrieb eröffnet. Es wird sich kaum ermitteln lassen, wer genau wann das Fahrzeug zerlegt und die Einzelteile an den Mann gebracht hat.
Zivilrechtlich würde ich auch eher nichts unternehmen, oder wenn dann nur mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken.
Das Fahrzeug dürfte kaum viel wert gewesen sein, oder? Du könntest also allenfalls diesen geringen Wagenwert geltend machen. Das Problem dabei: gegen wen? Sind die Leutchen überhaupt zu ermitteln? Oder handelte es sich gar um eine GmbH, die jetzt pleite ist?
Wenn Du dann ein Urteil hast, stellt sich die weitere Frage, ob dort überhaupt was zu holen ist.
Die Liste lässt sich ohne Probleme fortsetzen.
Wenn Du willst, kannst Du mich aber mal anrufen.
Gruß
Markus
Geändert von Marks (24.04.2007 um 15:44 Uhr).
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25.04.2007, 08:56
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#17 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.06.2003
Ort: Kelkheim
Fahrzeug: BMW 735i Highline e23, 540i Touring 08/2002
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...ist vielleicht eine bittere Pille, aber an Deiner Stelle würde ich mich nach einem anderen e23 umsehen. Im Zweifel wäre der Wagen nicht mehr so viel Geld wert gewesen?! Im Ami-Forum hat einer berichtet, er hätte für 50 Pfund einen nicht allzu schlechten Executive mit Büffelleder erstanden
Ganz so billig wirst Du so einen mit Sicherheit nicht schießen können, aber bevor Du Dir diesen Ärger mit einer evtl. Rückerstattung Deiner Ansprüche antust, denke lieber über diese Alternative nach.
Schöne Grüße vom Hossomat
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25.04.2007, 09:58
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#18 (permalink)
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BMW infizierter
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: 750i Individual, 07/2000 - Winter E32 735i
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Zu bedenken gebe ich dieses:
Art. 728
VII. Ersitzung
1 Hat jemand eine fremde bewegliche Sache ununterbrochen und unangefochten während fünf Jahren in gutem Glauben als Eigentum in seinem Besitze, so wird er durch Ersitzung Eigentümer.
__________________
Mut ist der Preis,
den das Leben verlangt, wenn es Frieden mit dir schließen soll...
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
Nicht der ist mächtig,der seine Macht auslebt,sondern der, der es sich leisten kann, drauf zu verzichten...
Es ist soweit: Mein Blog
in Gedenken an Carsten †
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25.04.2007, 10:17
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#19 (permalink)
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Mitglied BMW7er-Club
Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Peine
Fahrzeug: 735iA-12/91-E32M30B35 ASC/PDC/Klima+AUC/AHK/EML/ TMat/FAirbag &730iA-06/87-E32M30B30 o.EH &535i-09/90-E34M30B35 ASC/Klima/EML/TMat/E-Si+Mem
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@ Axel
nee, oder? Was ist das denn für ein Paragraf? BGB? Ist ja der Hammer...
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25.04.2007, 14:49
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#20 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA (Prod.-Dat.: August 94)
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Das gibt es nicht
, zumindest so nicht in Deutschland.
Die Ersitzung ist für Deutschland in § 937 BGB geregelt. Abs. 1 lautet:
Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung).
10 Jahre sind noch nicht rum. Eigenbesitzer war der Mensch auch nicht, sondern unmittelbarer Fremdbesitzer.
Völlige Klarheit schafft dann der 2. Abs. des § 937 BGB, der lautet:
Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht.
Unabhängig davon, dass die Knaben nie Eigenbesitzer waren, war ihnen bei Übergabe des Wagen klar, dass ein anderer Eigentümer ist. Sie waren also nicht in gutem Glauben.
Damit ist die Ersitzung völlig ausgeschlossen.
Ich bitte Euch, doch hier nicht solche völlig falschen Gerüchte über die Rechtslage in die Welt zu setzen. Andere könnten Euch glauben.
Geändert von Marks (27.04.2007 um 08:55 Uhr).
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