BMW 7er, Modell E32 |
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19.03.2017, 11:42
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.04.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
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Knackpunkt beim Alltagseinsatz sind die Zulassungsregeln: „Das H-Kennzeichen ist für den Dauerbetrieb vorgesehen, jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Fahrzeuge vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden“, sagt AvD-Experte Ritter. Deshalb könnte man auf dem Weg ins Büro in Erklärungsnotstände geraten.*
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Gruß aus dem Schwarzwald
Olli
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19.03.2017, 11:46
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#22
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Gesperrt
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: Brokstedt
Fahrzeug: 120d
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Oh der AvD-Mann rüttelt
Man den Bullen war es bisher sch egal was wieso weshalb das Fahrzeug bewegt wurde. Hauptsache war, angemeldet,Steuer/Versicherung bezahlt und bist nicht von irgendwelchen Stoffen beeinflusst, Fahrzeug ist noch ,,ganz,, ,danke einen schönen Tag noch.. 6-7x mitbekommen.
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19.03.2017, 11:48
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.04.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
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Lasst und die Klugscheisserei jetzt beenden, (ich auch ) und uns wieder den schönen Sachen widmen! Wer ein H will solls machen wer nicht, nicht. Bleibt schlußendlich jedem selber überlassen.
Bei mir kommt die Sonne raus, ich fahr nachher ne Ründle, Bewegungsfahrt.
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19.03.2017, 11:54
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#24
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Malachitjunkie
Registriert seit: 26.06.2007
Ort: Erfurt
Fahrzeug: E32-735i (04.90), E39-540iAT (02.02)
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Diese "Alltagsfahrzeugpflicht" is doch reine Versicherungssache. Einfach einen anderen Anbieter suchen. Das Amt interessiert das nicht die Bohne
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19.03.2017, 11:56
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.04.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
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Zitat:
Zitat von reisszi
Diese "Alltagsfahrzeugpflicht" is doch reine Versicherungssache. Einfach einen anderen Anbieter suchen. Das Amt interessiert das nicht die Bohne
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Richtig, kurz und knapp in einem Satz!
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19.03.2017, 11:56
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#26
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 850Ci (11/92); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Festzuhalten bleibt, dass das H selber keine Einschränkungen mit sich bringt (Ausnahme siehe mein edit oben) - Einschränkungen kommen allenfalls durch die Versicherer. Das ist individuell.
Die Aussage des AvD-Menschen entbehrt jeder rechtlichen Grundlage, ein H am einzigen Alltagsauto ist zulässig. Weder der Gutachter noch die Zulassungsstelle verlangen ein weiteres Fahrzeug.
Und das ist eben doch der Unterschied zur 07.
edit: reisszi war schneller.
Olli
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19.03.2017, 13:01
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#27
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Allround Dilettant
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Hamburch
Fahrzeug: Hab auch BMW's Bj. von 1983-2003
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Hm also mein Versicherer, die Züricher verlangt ein "Altagsfahrzeug" bei der H-Zulassung, den ich auch habe. Alles Andere, bis eben auf eine gewerbliche Nutzung (ebenfalls verboten) sehen die entspannter, aber mal im Ernst wer nutz seinen Oldi zum alltäglichen Einkaufen fahren!
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Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
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19.03.2017, 13:25
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.07.2006
Ort: Franken
Fahrzeug: E32-730i A (Bj. u.EZ 04.88), Klima, E30- 325i vfl 2TL (EZ 05/86), E30-325i Cab (Bj.11/86; EZ 03/87), e39 523i LPG (Bj. 07/96)
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Bliebe nur noch die Frage offen, ob bei Saison und H-Kombi die 8 Stellengröße des KFZ Kennzeichens geknackt werden darf, wie das obige Bild suggeriert.
Ich vermute, es wird bei 8 Stellen bleiben.
Im April bin ich dann schlauer, dann werde ich zum Amt gehen, und mal meinen einen e30 auf H und Saison zulassen.
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19.03.2017, 13:33
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#29
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 850Ci (11/92); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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21.03.2017, 19:59
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#30
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.12.2014
Ort: München
Fahrzeug: E32 735i
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Leute, ihr verwechselt hier H Zulassung (vom Staat / TÜV geregelt, ohne Nutzungseinschränkung) und was auch immer eure Versicherung für eine Oldtimer Versicherung verlangt (Kilometer Grenze, Alltagsfahrzeug..).
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