Modell F01/F02 |
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22.07.2017, 12:20
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.09.2012
Ort: Norddeutschland
Fahrzeug: F01 760i (10.14) / E93 335i Cabrio (03.12)
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Lies Dich mal durch die verlinkten Threads bzw. suche nach weiteren, dann ist Deine Frage nach dem Zusammenhang schnell beantwortet. Bedenke bitte, dass Du bei einem ATM die Probleme nur verschiebst. Wer sagt Dir, dass bei diesem die gleichen Probleme nicht nach 10.000km ebenfalls auftauchen?
Abgesehen davon: Du scheinst zumindest einen Kaufvertrag zu haben, damit sollte ein guter Anwalt sicher eine Möglichkeit finden, diesen rückgängig zu machen.
Ansonsten kann ich hier nur meinen abgedroschenen Spruch in dem Zusammenhang wiederholen: Jeder ist seines Glückes Schmied.
Wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg, wie auch immer Du Dich entscheidest.
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22.07.2017, 12:25
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Zitat:
Zitat von StephanG2312
Bedenke bitte, dass Du bei einem ATM die Probleme nur verschiebst. Wer sagt Dir, dass bei diesem die gleichen Probleme nicht nach 10.000km ebenfalls auftauchen?
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Er möchte einen übeholten Motor einbauen
Da sollten dann im Normalfall keine Probleme in der nächsten Zeit auftauschen.
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22.07.2017, 13:14
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.07.2007
Ort: Bad Hersfeld
Fahrzeug: 750LI F02
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Um mal etwas Ruhe zu schaffen:
Ein N63, der Öl verbraucht und stottert, hat nicht gleich einen Motorschaden!
Man sollte dringend Fachpersonal konsultieren und den Fehlerspeicher auslesen lassen. Ein überholter Motor (von einem seriösen Motorenbauer) liegt bei +10K€ + Einbau. Die Angebote zur Motorrevision beim N63 mit 6K€ sind leider nicht seriös. Die Teile und vor allem der Arbeitsaufwand geben so einen Preis bei vorschriftsmäßiger Arbeit nicht her.
Wenn man (günstig) die VSD tauschen lässt und das Stottern vielleicht von einer defekten Zündspule kommt, dann redet man hier über einen ganz anderen Reparaturaufwand.
Bevor man einen Motorschaden herbei redet, sollte man einen Fachmann an den Wagen lassen.
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22.07.2017, 14:03
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.06.2016
Ort: Zürich
Fahrzeug: E65-745i 01.2002, E63 AMG 06.2023
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Zitat:
Zitat von Der abgehobene
Danke für den tipp, aber ich fürchte dank meiner grausamen vorarbeit, z.b. bei dem Kaufvertrag, brauche ich da gar nicht hoffen das da was von wegen Rücknahme oder sowas zu erreichen ist, auch ohne das sich das ein Anwalt anguckt.
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Nur weil der Händler dir beim Kaufvertrag schreibt, das du weder Garantie noch Rückgaberecht hast, darf er dir trotzdem keinen Wagen verkaufen, den er als Auto ohne Mängel vorgibt.
Sprich er hat dir diese Mängel verschweigt.
Wie schon vorher vom Forumskollegen erwähnt, handelt es sich hier um "nicht sehbare Schäden"
Solange er diese nicht erwähnt hat im Kaufvertrag, ist der Vertrag nicht gültig und somit kannst du das Auto wieder zurückgeben oder muss den Wagen versuchen zu reparieren.
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22.07.2017, 14:13
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.06.2016
Ort: Cham
Fahrzeug: BMW E65 750i 12/05 Monacoblau
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Einfach mal FS auslesen, was der ausspuckt. Dann weitere Schritte gehen.
Du schreibst, so eine ATM, falls nötig, liegt bei knapp 7000 €.
Hättest Dich vor Kauf schlau machen müssen über den VFL, 7000 € draufpacken, dann hättest bestimmt einen schönen FL bekommen.
Hast Du den Wagen als Bastlerfahrzeug gekauft? Und gedacht, yippie, dass krieg ich locker wieder hin??
Wenn als Bastlerfahrzeug, nützt natürlich kein Anwalt mehr etwas.
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22.07.2017, 14:51
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#16
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Neues Mitglied
Registriert seit: 19.07.2017
Ort: Bochum
Fahrzeug: F01-750i (2008)
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Der Kauf war von Privat an Privat und er hat in den Vertrag extra reingeschrieben Garantie und Rücknahme ausgeschlossen deshalb denke ich das ich da keine Chance hab und da ich Leider keine zeugen habe ist es bezüglich der Auskunft über die Mängel bezeugen könnten steht es das aussage gegen aussage...
ich mache mir da auch keine großen Hoffungen das ich auf dem weg noch was erreiche sondern konzentriere mich darauf wie ich jetzt "Die Kuh von Eis bekomme" also was ich mit dem wagen mache. Ich denke aber es wird letzten Endes auf einen neuen Motor hinauslaufen und dann wenn das passt direkt einen aus einem 2012er also den technisch überarbeiteten.
Wegen dem Kauf habe ich aber einige Sachen für mich selber gelernt: 1. Nie wieder so ein Auto von Privat Kaufen (auch wenn erstmal alles super wirkt) und 2. Immer mit Zeugen zum Autokauf und Probefahrten!
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22.07.2017, 14:59
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.06.2016
Ort: Cham
Fahrzeug: BMW E65 750i 12/05 Monacoblau
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Wenn Du von Privat kaufst und Du kannst nachweisen, dass der Verkäufer wusste von dem Ölverbrauch, vielleicht aufgrund Historie bei BMW, dann muss er ihn sehr wohl zurücknehmen. Da gibt es viele Urteile diesbezüglich.
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22.07.2017, 15:04
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#18
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Neues Mitglied
Registriert seit: 19.07.2017
Ort: Bochum
Fahrzeug: F01-750i (2008)
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Ok das ist super zu wissen nur leider hab ich ja keine Möglichkeit zu beweisen das er mir das nicht mitgeteilt hat, da ich ja leider keine zeugen habe
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22.07.2017, 15:09
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.06.2016
Ort: Cham
Fahrzeug: BMW E65 750i 12/05 Monacoblau
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Wenn er bei BMW gewesen ist um das untersuchen zu lassen, ist es vielleicht hinterlegt in eben jener Historie, auslesbar über den Schlüssel, mein ich.
Am geschicktesten wäre es, den BMW Händler ausfindig zu machen, wo er vielleicht mit dem Wagen gewesen ist.
Dann ist auch zu prüfen, wie lange hatte der Verkäufer den Wagen? Was sagt der Besitzer vor dem Verkäufer dazu?
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22.07.2017, 15:50
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#20
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Pro USA !!!
Registriert seit: 01.08.2006
Ort: Kornwestheim
Fahrzeug: E38 740 M60B40 TÜV 07/23 :-) ,T6 Lang DSG Euro 6 EZ 12-16, F01 730d EZ 2010
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Kleiner tip von mir,wenn der vk extra noch was reingeschrieben hat wegen keine garantie und rücknahme,dann kannst davon ausgehen das der vk(vk gleich halter?)wissend war und über den hohen ölverbrauch informiert war und ist ist.
Den vertrag kannst du in dem fall trotz ausschluss anfechten,nennt man "arglistig verschwiegener mangel" und im falle des beweises kannst du den wagen zurückgeben. Kommt natürlich drauf an ob du schon tausende km gefahren bist und den pkw seit monat(en) besitzt. Steht und fällt aber mit der tatsache ob der vk = halter war. Wenn nicht wirds kanns ne öange geschichte werden...
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