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BMW 7er, Modell E38
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Alt 26.05.2008, 20:57   #41 (permalink)
Die mit dem "CHA-OT"en
 
Benutzerbild von Rakete
 
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Waldmünchen
Fahrzeug: E38-740iA 4,4L LPG (07.96) , E23-728iA (03.82) , E36-318i LPG (01.94) , mein eigenes: E36-320i Cabrio (08.94)
Standard

Hi!
Wir haben bei einer Scheibe auch so ein Problem dass es immer wieder kommt!

Haben es letztes Jahr in der ersten Juliwoche das erste mal tauschen lassen (bezahlt).
Im Oktober war schon wieder Blasenbildung, aber wir sollten noch ein paar Monate warten und dann wiederkommen... Na gut, im Dezember wurde diese dann auf Kulanz getauscht.
Nun aber schon wieder kleine Blasen zu sehen, und nun heißt es, auf Kulanz gibt es keine Kulanz mehr, d.h. wir bekommen keine Scheibe mehr ohne sie bezahlen zu müssen! Is doch ne Frechheit!

Daraufhin hat mein Dad gefragt was denn ist, wenn man ein neues Auto kauft und der Motor kaputt wird, auf Kulanz getauscht wird und dann nochmal kaputt wird. Ne Antwort hat er da drauf nicht wirklich bekommen... Leider war ich nicht dabei sonst hätt ich schon auch noch was dazu gesagt.

Hat man da jetzt noch ne Chance diese nochmal auf Kulanz getauscht zu bekommen? Is echt sehr ärgerlich! Sch... Schutzverglasung!
Gruß
Ann-Kristin
__________________
Rakete ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2008, 17:32   #42 (permalink)
"ALWAYS KING SIZE"
 
Benutzerbild von PETZ
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: Friolzheim
Fahrzeug: 740iL (E38) Bj. 06/2001
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Hallo,

bei mir läuft gerade die Anfrage in München.

Gruß
PETZ
__________________
"Es ist mir scheissegal wer ihr Vater ist...solange ich hier angel geht hier keiner übers Wasser!"
PETZ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 16:20   #43 (permalink)
...im Zug nach Nirgendwo
 
Benutzerbild von rednose
 
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: 728iA/E38 (4/97) Vialle LPI Gasanlage, VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
Standard

Zitat:
Zitat von Rakete Beitrag anzeigen
Hat man da jetzt noch ne Chance diese nochmal auf Kulanz getauscht zu bekommen? Is echt sehr ärgerlich! Sch... Schutzverglasung!
Hi !
Kulanz ist nun mal eine freiwlllige Leistung und jeden Mangel an ihr muß man eigentlich bezahlen es sein denn es wird wieder auf Kulanz entschieden. Einen rechtlichen Anspruch hat man darauf nicht.

Bei dir @Rakete greift aber meines Erachtens die Gewährleistung, denn der Scheibentausch ist keine zwei Jahre her und ihr habt den Tausch bezahlt. Somit war der erneute Tausch im Dezember ein Gewährleistungsfall und jetzt habt ihr einen erneuten Fall.
Der Händler muß das imho kostenfrei machen.
Es sei denn, solche Glasschäden sind nicht in der Gewährleistung enthalten, das weiß ich nun nicht.
__________________
Gruß,
Rudi

Rheinischer 7er Stammtisch in Kerpen

an jedem dritten Sonntag im Monat !



rednose ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2008, 22:52   #44 (permalink)
"ALWAYS KING SIZE"
 
Benutzerbild von PETZ
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: Friolzheim
Fahrzeug: 740iL (E38) Bj. 06/2001
Standard

Hallo Loitz,

München hat abgelehnt !!!

Habe mich an die Kundenbetroiung gewandt !!
Wird noch mit dem SB geklärt !!
Ansonsten geht es an die Öffentlichkeit !
Kann nicht sein das die "Premium Marke paarmal versucht
zu korrigieren und wenn sie es nicht hinkriegen dann soll sich der
Kunde mit seiner uralten Karre halt zu Toiffel scheren !!
Eine Redakteurin von AMS ist eine sehr nette
und schreibfroidige Bekannte !!

Gruß
PETZ
PETZ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2008, 00:24   #45 (permalink)
Bekennender E38 Fan
 
Benutzerbild von gummibaer
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Schopfheim
Fahrzeug: E38-740i (01.99)
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Ich glaube, da gehen die Begrifflichkeiten etwas durcheinander. Ich bin zwar kein Jurist, habe aber als QM - Mensch recht häufig damit zu tun. Daher:

Garantie: hat garantiert keiner von uns auf seinen Wagen. Dies wäre eine Zusicherung einer Eigenschaft ('fährt 250 km/h'). Man hätte einen Anspruch vom Kaufvertrag zurückzutreten bzw ihn zu mindern, wenn der Vertragsgegenstand diese Eigenschaften nicht hat. Normalerweise steht im Verkaufsprospekt bei den Technischen Daten z.B. etwas von 'Änderungen vorbehalten' oder so. Damit sind sie eigentlich unverbindlich.

Gewährleistung: Der Verkäufer einer Ware (wenn's ein gewerblicher Händler ist) / Erbringer einer Dienstleistung (dito) gewährleistet, dass seine Leistung zum Zeitpunkt des Verkaufs in Ordnung ist und keine Schäden hat. Dies ist etwas anderes als Garantie. Man geht davon aus, dass im Anfang der Nutzungszeit ein Mangel praktisch nur aus der Leistung des Verkäufers kommen kann, daher die Einschränkung auf eine 'Gewährleistungsfrist' (nicht 'Garantiezeit').

Meines Wissens hat man sogar nach der Gewährleistungsfrist einen Anspruch gegen den Verkäufer, wenn ein Mangel in der Ware vorliegt. Es dreht sich lediglich die Beweislast um. In der Gewährleistungsfrist müßte der Verkäufer dem Käufer nachweisen, dass er den Mangel verschuldet hat (fehlerhafte Behandlung, z.B. Öffnen eines Gehäuses). Nach der Gewährleistungsfrist dreht sich die Beweislast um: Der Käufer müßte nun nachweisen, dass ein Fehler der Ware vorgelegen hat - und das ist sicher meist schwierig.

Kulanz: Kulanz liegt vor, wenn der Verkäufer die Ware nachbessert oder zurücknimmt, ohne aus der Gewährleistung dazu verpflichtet zu sein. Sei es, dass er es für einen guten Kunden tut (der hat seine ganze Firma mit unseren Autos ausgerüstet, 20 Stück im Jahr, und macht nie Ärger....) oder er eine aufwändige Klärung der Verursacherfrage vermeiden will. Auf jeden fall tut er das freiwillig, könnte damit aber nur einer Gewährleistung zuvorkommen.

Was heisst das jetzt alles hier:

Petz hat ein Auto bei einem Händler gekauft und musste feststellen, dass sich die Scheiben auflösen. Da dies offenbar ohne sein Zutun passiert - das sind ja offensichtlich solide Dinger, die man als Autofahrer nicht kaputtkriegt - stellt dies einen Mangel an der Sache dar, auch wenn er zum Zeitpunkt des Kaufs vielleicht nicht zu erkennen war. Dafür muss der Händler die Gewährleistung übernehmen, der Natur der Sache nach auch über die Gewährleistungsfrist hinaus. (Etwas anderes wäre es beim Motor, hier wäre es wohl unmöglich nachzuweisen, dass man den Schaden nicht selbst verursacht hat).

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht üblicherweise drin, dass der Käufer dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nachbesserung geben muss - hat Petz getan - und nach ggf mehreren erfolglosen Versuchen der Nachbesserung das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag hat. Hier war unser Petz also schon recht geduldig. Ist auch ein schöner Bimmer...

Auch den Fall von Rakete sehe ich so (wenn es kein Privatmann war, der die Scheibe geliefert hat...). Er kann sicher an der Scheibe nachweisen, dass sie keine Spuren von einer solchen Gewaltanwendung aufweist, die nötig wäre, den vorliegenden Schaden zu verursachen. Damit war der Austausch im Dezember (des Folgejahres ?) - auch außerhalb der 'Garantiezeit' - eine Gewährleistung. Und wenn diese nicht in Ordnung war - die Nachbesserung also nicht funktioniert aht - na dann aufs neue, bis die Geschäftsbedingungen eine Minderung oder gar den Rücktritt vom Vertrag (ist aber bei durchgeführten Ausbesserungen schwierig) möglich machen.

Der Händler kann übrigens in keinem Fall einseitig eine Gewährleistung ausschließen, wie rednose meint. Das geht nur bei eindeutigen Verschleissteilen (Bremsbeläge) und auch dann nur, wenn die gesetzliche Gewährleistungspflicht (1 Jahr) abgelaufen ist und der Verkäufer freiwillig eine längere Frist einräumt (also - für z.B. ein weiteres Jahr - auf den Nachweis des Käufers verzichtet, dass ein Schaden auf einen bei Lieferung vorhandenen Mangel beruht).

So, das war jetzt ziemlich lang, daher nochmal ganz kurz:

Wenn der Käufer die Scheibe garnicht so kaputtkriegen kann, wie das hier der Fall ist, dann ist das ein Gewährleistungsfall - auch außerhalb der 'Garantiezeit'. Da viele Händler das selber auch nicht wissen - oder wenn, darauf vertrauen, dass der Kunde das nicht weiss - wird man häufig mit 'Kulanz' ruhiggestellt. Also, Petz und Rakete, gebt nicht auf.

(Aber auch dies ist unverbindlich und ich übernehme keine gewähr für die Richtigkeit meiner Ausführungen!)

Norbert
__________________
... wie wennze fliechst !

Der Optimist glaubt,dass wir in der Besten aller möglichen Welten leben.
Der Pessimist befürchtet, dass das stimmen könnte.

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Geändert von gummibaer (08.06.2008 um 00:32 Uhr).
gummibaer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2008, 00:56   #46 (permalink)
Mitglied
 
Benutzerbild von Newton
 
Registriert seit: 17.08.2002
Ort: Wien
Fahrzeug: E38 740iLA PD 12/98 (FL)
Idee

Hui, da möchte ich mal kurz etwas Klärenderes dazu sagen.

1.) GARANTIE ist in diesem Kontext eine freiwillige (oder vertragliche) Zusicherung des Verkäufers oder (meistens) des Herstellers, die er beliebig einschränken/beschränken kann ("100.000 km oder 3 Jahre wenn du den Service immer bei uns machst und auf einem Bein springst wenn du dein Problem anmeldest..")
2.) GEWÄHRLEISTUNG - der Verkäufer muss für den Zustand bei der Übergabe der Ware einstehen, wenn du Konsument bist und der Verkäufer ein Unternehmen (Gewerbe ist hier egal), was wohl hier der Fall ist, hat der Verkäufer 2 Jahre Gewährleistung zu leisten. Das gilt EU-Weit für Lieferung beweglicher Waren wie Autos zB. ABER: 1.) Wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, kann die Gewährleistung auf 1 Jahr vertraglich verkürzt werden, die ersten 6 Monate gilt Beweisumkehr, das heisst der Händler muss beweisen das es bei der Übergabe noch okay war trotz Defekt, kann er oder will er sich meist nicht antun, also 6 Monate sozusagen auf alle Nicht-Verschleissteile Gewährleistung Ohne Fragen, danach musst DU dem Händler beweisen, das das Problem bei der Übergabe bereits da war und notfalls einen offiziellen Sachverständigen bezahlen dafür.Gewährleistung gilt nebenbei nur für den Erstkäufer, für mich als 2.Besitzer zB nicht mehr von BMW sondern vom kleinen Händler wo mein Wagen her ist.
3.) Kulanz - Kulanz ist wenn der Händler oder der Hersteller dir eine Leistung anbietet, obwohl er weder durch 1) noch 2) dazu gezwungen wird, er kann dafür also auch wieder beliebige Bedingungen vereinbaren, auch das er nur Lust hat einmal kulant zu sein und dann nicht mehr, hier gibts ohne Kooperation der Firma dann nur 4.) als Ausweg

Als KUNDE kannst du dir aussuchen ob du dich auf 1/2/3 berufst.

4.) Weitere Möglichkeiten sind immer "versteckte Mängel", das würde länger gehen, gibt es bei Autos aber kaum, da selbst ein explodierender Motor nach einigen Jahren normaler Verschleiss ist, diverse Fälle von über den Tisch ziehen durch den Händler (Betrug..) oder etwa das Produkthaftungsgesetz wenn nicht der Wagen selber etwas hat sondern ein vom Wagen verschiede Sache oder eine Person wenn zB dank der überraschend Blasen werfenden Scheibe die Milch beim Einkaufen sauer wird (dummes Beispiel, sorry, trifft eher bei den Rückrufaktionen und gefährlichen Unfällen zu)

Hier mal wieder die übliche Aufklärung, falls jemand das hier als falsch ansieht bitte begründen bzw. belegen bin auch nur ein einfacher BWLer mit Privatrechtskenntnissen und will nie jemanden vor den Kopf stossen sondern einfach hier den Freunden eines schönen Wagens helfen
__________________
--FaF Newton
(My Opinion may have changed, but not the fact that I am right.)


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Newton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2008, 11:45   #47 (permalink)
Bekennender E38 Fan
 
Benutzerbild von gummibaer
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Schopfheim
Fahrzeug: E38-740i (01.99)
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@ Newton
Ich denke wir widersprechen uns hier nicht.

Zitat:
Weitere Möglichkeiten sind immer "versteckte Mängel",
genau darauf können sich meiner Ansicht nach Petz und Rakete berufen, da es wohl für den Benutzer des Autos unmöglich sein dürfte, diesen Schaden herbeizuführen, also ein versteckter Mangel beim Kauf vorhanden gewesen sein muss, der letztendlich zum Schaden an der Scheibe geführt hat. Schlechte Verarbeitung der Scheibe im Herstellerwerk könnte ich mir da denken. Vorgeschriebenen Verarbeitungsprozess nicht eingehalten, da nur noch in kleinen Stückzahlen gefertigt. Temperaturen und Prozesszeiten sind hier ein beliebtes Thema.

Das könnte man im Zweifelsfall durch einen Gutachter beurteilen lassen.

Norbert
gummibaer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2008, 18:56   #48 (permalink)
"ALWAYS KING SIZE"
 
Benutzerbild von PETZ
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: Friolzheim
Fahrzeug: 740iL (E38) Bj. 06/2001
Standard

Hallo Loitz,

danke für eure Tipps und Ratschläge.
Habe jetzt nach fast einer Woche
noch keine Antwort von der BMW Kundenbetreuung.
Werde mich dann morgen meinerseits mal an
die entsprechende Dame wenden.

Gruß
PETZ
PETZ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2008, 11:08   #49 (permalink)
"ALWAYS KING SIZE"
 
Benutzerbild von PETZ
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: Friolzheim
Fahrzeug: 740iL (E38) Bj. 06/2001
Standard

Hallo Loitz,

habe einen Anruf von meinem
BMW Händler bekommen, die
Scheiben können jetzt getauscht
werden !!!

München hat jetzt die
Kostenübernahme zugesagt!!!!!!


Was so ein kleiner Anruf bei der richtigen
Stelle manchmal ausmacht.

Jetzt wird noch meine Anfrage bearbeitet
ob man nicht doch 4 normale Doppelglasscheiben
statt der 2 Sicherheitsglasscheiben einbauen kann
um das Problem endgültig zu lösen.

Gruß
PETZ
PETZ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2008, 11:28   #50 (permalink)
Long Vehicle
 
Benutzerbild von Lexmaul
 
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Münster
Fahrzeug: E38-750iL EZ: 10/2000
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Glückwunsch - das wäre natürlich absolut klasse, wenn das mit den Doppelglasscheiben noch klappt

Sonst hast ja wieder das Problem

Es liegt wohl auch einfach daran, dass die ständigen Bewegungen nicht gut sind - die feststehenden Scheiben sind davon ja nicht betroffen. Bei uns in der Firma sind die Scheiben der Fahrstuhltüren auch aus so einem Glas und den gleichen Effekt siehste da nun nach ein paar Jahren auch
Lexmaul ist offline   Mit Zitat antworten
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