Wie schon gesagt wurde:
Da dein Kumpel rechtschutzversichert ist, mal sofort eine Rechtsberatung beim Anwalt einholen, er hat doch nichts zu verlieren.
Den Kaufvertrag natürlich mitnehmen und ihm zur Prüfung vorliegen.
Steht da tatsächlich der Händler als Verkäufer drin, hat das Ganze aber als Privatverkauf gestaltet, hat er ein Problem.
Die Möglichkeiten, die er nun hat (Wertminderung oder Rücktritt vom Vertrag) wird der Anwalt ihm schon verklickern.
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Gruß,
Rudi
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