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BMW 7er, Modell E38
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Alt 13.06.2008, 23:17   #11 (permalink)
Coast Cruiser
 
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Denke auch, das Du zum einen mal eine mail an die BMW-Kundenbetreuung schicken solltest, die haben schon manches bewegt, bei einem Freund von mir, der einen E32 (!) hat und sich bei der Kundenbetreuung in München über die Arbeitsweise der hiesigen BMW-Werkstatt in Cartagena beschwerte (allerdings telefonisch), die einfach gewisse elektronische Probleme nicht beheben wollten oder konnten, haben sie denen hier mal ordentlich in Gewissen geredet und für ihn eine komplette Revison, die meherer Tage dauerte, klargemacht - gratis. Das will schon was heißen.
Andererseits, wenn sich Deine Werkstatt auf nicht einlassen will, solltest Du ein Gutachten machen lassen, damit hast Du dann auf jeden Fall was in der Hand und gute Karten bei einem Rechtsstreit.
__________________
Grüße aus Spanien, Torsten.

V8 auch bei der Arbeit...

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tormarx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2008, 23:43   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von hemp Beitrag anzeigen
@ Andrzej
danke für deine qualifizierte aussage.sehr hilfreich aber dumm

ich denke doch auch,das eine qualtätsrep.ein autoleben halten sollte(ich rede da nicht von polnischen oder sonstjenigen hinterhofwerkstätten! @Andrzej
naja, ist ja wohl auch nicht gerade sehr qualifiziert!

Zitat:
Zitat von hemp Beitrag anzeigen
die versicherung hat damals nicht schlecht gezahlt,da kann man sicher doch auch qualität erwarten,zumal immer gepredigt wird,geht zur fachwerkstatt! ich sehe es ähnlich,aber wie gesagt,kulanz kann ich da kaum erwarten,ich wurde eher von oben herab behandelt...
WER predigt denn sowas?!

Sorry, aber zu den Teiletauschern kann man nur fahren, wenn man guten Kaffee trinken will, oder sich für einen Neuwagen interessiert....ich habe mit den Spacko´s (mehrere Niederlassungen) so manchen Mist erlebt, da sind genau die Hinterhof-Werkstätten oft sehr viel kompetenter, weil die auch mal versuchen, ein Teil zu retten, wenn möglich...und auch wissen, wie ein Motor von innen aussieht, und nicht nur im ETK oder auf´m Diagnoseblatt!

Du schreibst vom Lackschaden an der C-Säule...wie hoch ist denn deiner Meinung der Schaden?
Schätze, wenn dein sich nicht kooperativ zeigt, nützt weiterer Aufriss auch nichts, weil das u.U teurer wäre...

Gruss, Marcello
__________________
Lo chiamavano Bulldozer - Sie nannten ihn Mücke
am besten V8 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2008, 04:57   #13 (permalink)
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ersteinmal vielen dank für die antworten.ich werde gleich am montag mal bmw münchen anschreiben,mal sehen was die dazu meinen.ansonsten würde ich auch einen gutachter einsetzen!bzw einen anwalt.es wird sich nur zu gern aus der verantwortung gestohlen.nicht das ich alles schlecht mache,aber man kommt sich bei bmw mit einem e 38 schon wie ein penner vor!,,,hach die alte gurke''
hemp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2008, 08:19   #14 (permalink)
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Hallo.
Ich würde bei BMW mal vorsichtig nachfragen, ob bei Neuwagen der Lack auch, nach ein paar Jahren, einfach so abplatzen darf.

Gruß Klaus
Rennsemmel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2008, 14:21   #15 (permalink)
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das sind viele nützliche antworten.schreibe jetzt gleich mal nach ,,bayern''
mal schauen...vielleicht gibts ja einen tankgutschein.ich werde auf alle fälle berichten.lg andy aus sachsen!
hemp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2008, 14:27   #16 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
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Zitat:
Zitat von Rennsemmel Beitrag anzeigen
Hallo.
Ich würde bei BMW mal vorsichtig nachfragen, ob bei Neuwagen der Lack auch, nach ein paar Jahren, einfach so abplatzen darf.
Sind Neuwagen in Deutschland als Unfallfahrzeuge verkauft?
Wenn ich manche Meinungen lese, staune immer oefter
Manche behaupten, das die gut durchgefuerte Unfallinstandsetzung Neuwagenzustand entspricht. Warum denn so ein Preisverfall bei Wagen, die mit reperierten und angegebenen Unfalschaden zu Verkauf stehen. Schwacke zeiht da auch ordentlich ab. Wenn Eure Meinungen stimmen sollten, dann sollten alle diesen Wagen hoecher gehandelt werden, oder?
Andrzej ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2008, 08:34   #17 (permalink)
Mitglied
 
Registriert seit: 18.02.2008
Ort: Raubling Kirchdorf
Fahrzeug: E38- 740i (11.95)
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Der Zustand des Fahrzeugs sollte nach der Reparatur, im Reparaturbereich, immer Neuwagencharkter aufweisen.
Das heisst jetzt aber nicht zwingend, dass das betreffende Fahrzeug, bedingt
durch den Unfall, automatisch einen Wertverlust erleidet. Der besagte Umstand wird nur von vielen genutzt um den Preis zu drücken, obgleich das Fahrzeug eine Wertsteigerung erfahren hat.

Gruß Klaus
Rennsemmel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2008, 10:27   #18 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Rennsemmel Beitrag anzeigen
Der Zustand des Fahrzeugs sollte nach der Reparatur, im Reparaturbereich, immer Neuwagencharkter aufweisen.
Das heisst jetzt aber nicht zwingend, dass das betreffende Fahrzeug, bedingt
durch den Unfall, automatisch einen Wertverlust erleidet. Der besagte Umstand wird nur von vielen genutzt um den Preis zu drücken, obgleich das Fahrzeug eine Wertsteigerung erfahren hat.

Gruß Klaus
Das kommt immer auf den Schaden an, im Allgemeinen ist es schon so, dass ein Unfallschaden eine Wertminderung darstellt, und auch beim Wagen vom TE wird´s so sein, denn ein Schaden an der C-Säule kann man unmöglich wieder in den Neuwagenzustand bringen...ich geh mal davon aus, dass die auch verzogen war...

Wenn aber z.B. die Beifahrertür eingedrückt war und man hat eine komplett neue bekommen, stimmt es sicher, dass es eine Wertsteigerung gibt, wobei man in diesem Fall auch nicht sagen kann, dass es dann ein Unfallwagen ist, da gibt es ja klare Regeln zum Unterschied zwischen Blechschäden, Rahmenschäden Lackschäden usw. - bei einem Frontschaden "leidet" meist mehr an Peripherie als nachher getauscht werden kann, von daher immer klare Wertminderung...

Von daher bleibt die Frage, ob der Schaden beim TE so wiederherstellbar ist, dass es auch nach 5 Jahren nicht zu o.g. Dingen kommen kann - sicher würde ich auch versuchen dem auf den Fuss zu treten, wenn er aber ´ne Elefantenhaut hat, lohnt sich der Aufwand wohl eher nicht - von Vorteil ist da sicher eine Rechtschutzversicherung

Falls du noch keine hast, solltest du mal darüber nachdenken, dir eine zu besorgen, und den "Fall" vielleicht in ein paar Monaten nochmal ansprechen, sonst gehen die Kosten des GA ja erstmal komplett auf deine Kappe

Gruss, Marcello
am besten V8 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2008, 15:11   #19 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort:
Fahrzeug: Selbstzünder
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Hallo,

die Mängelansprüche verjähren hier nach 2 Jahren (§ 634a BGB). Die Ansprüche sind damit jetzt wohl weg.

Das heisst: entweder man einigt sich auf freiwilliger Basis (= Kulanz) oder man kriegt nichts. Nerven kann man die Jungs aber trotzdem - vielleicht hilfts ja...

Gruß
Chris
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Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.
ChrisMS ist offline   Mit Zitat antworten
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