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BMW 7er, Modell E38 |
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02.10.2007, 18:44
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#31 (permalink)
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Erfolgreich gewandelt!
Registriert seit: 05.10.2003
Ort: Hannover
Fahrzeug: E65 745d Mod 2007, 325iC 05/93, 316 compact 09/96
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Mein lieber Stephan,
meine erste Frage an die Sanis, nachdem ich erstversorgt und auf dem Weg ins Krankenhaus war, betraf den Gesundheitszustand des Fiesta-Fahrers. Die Sanis wussten natürlich nichts und dürfen ja auch eigentlich nichts sagen.
Umso größer war meine Erleichterung, als ich heute von der Polizei erfahren habe, dass der Typ rechtzeitig aus dem Fahrzeug gekommen ist und nach kurzem Check im Krankenhaus schon zu Hause war, wo ich noch im CT lag...
Zitat:
Zitat von SysTin
Tja... nun feiert Ihr so schön - und ich frage mich, wie es wohl den Leuten aus dem armen Fiesta geht, die hier allenfalls mit Nebensätzen bedacht werden. Ich hoffe nur, die saßen nicht mehr drin?
Gruß,
Stephan
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02.10.2007, 18:49
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#32 (permalink)
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Tiefflieger
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
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Zitat:
Zitat von Doktor M
Ja, genau so isses leider. Wie sagte der Autobahnpolizist so nett: Sie haben wirklich wahnsinniges Glück gehabt. VERKEHRSJURISTISCH gesehen allerdings nicht: Sicher war es in dieser Situation unmöglich, dem vermutlichen Unfallverursacher (Fiesta), der nach seinem ersten Crash unbeleuchtet quer auf meiner Spur stand, auszuweichen. Auf dieser Spur wäre ein Anhalten aufgrund der lokalen Gegebenheiten (kleiner Hügel direkt vor dem Hindernis) selbst bei der Hälfte der Geschwindigkeit nicht mehr möglich gewesen. Sagt selbst die Polizei. Trotzdem muss ich aufgrund der Betreibsgefahr (weiß nicht genau, ob der Begriff so korrekt ist, da Jura-Laie) eine Mitschuld anrechnen lassen. EGAL, wie schnell ich war. Das gilt sowohl für etwaige Personschäden (Behandlungskosten, Schmerzensgeld) als auch für materielle Schäden. Wieviel letztendlich bei mir bleibt, ist natürlich noch unklar, aber vermutlich irgendwo zwischen 1 und 25%.
Jetzt gehts aber eh erstmal um die Analyse des Unfallhergangs, der dazu geführt hat, dass der Fiesta plötzlich da stand, wo er stand...
Dr. M.
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§ 3 Abs. 1 STVO:
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. (...) Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
Ich fürchte, mit 1-25% Teilschuld wirst Du wohl nicht hinkommen... das sehe ich eher beim Fiesta - na gut: Je nachdem, wie es zu der Karambolage davor kam.
"Betriebsgefahr" ist keine Schuldfrage, sondern berücksichtigt die vom Auto als Maschine schlechthin ausgehende Gefahr. Um die kommt man bei einem Unfall nur drumrum, wenn man beweisen kann, dass der Unfall "unvermeidlich" war - also auch unter Aufbietung aller sich bietenden Möglichkeiten nicht abgewendet werden konnte. Das ist - beispielsweise - meistens beim Auffahren auf stehende Fahrzeuge der Fall.
Ich bin natürlich auch froh und gratuliere Dir, dass Dir nichts weiter passiert ist und möchte Dir nicht die Laune verderben, aber zu den rechtlichen Folgen sehe ich das - leider - nicht ganz so optimistisch...
Gruß,
Stephan
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02.10.2007, 18:51
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#33 (permalink)
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Tiefflieger
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
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Zitat:
Zitat von Doktor M
Mein lieber Stephan,
meine erste Frage an die Sanis, nachdem ich erstversorgt und auf dem Weg ins Krankenhaus war, betraf den Gesundheitszustand des Fiesta-Fahrers. Die Sanis wussten natürlich nichts und dürfen ja auch eigentlich nichts sagen.
Umso größer war meine Erleichterung, als ich heute von der Polizei erfahren habe, dass der Typ rechtzeitig aus dem Fahrzeug gekommen ist und nach kurzem Check im Krankenhaus schon zu Hause war, wo ich noch im CT lag...
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Na, dann bin ich ja beruhigt  - oben stand nur was von "eingeklemmt", aber das bezog sich dann wohl auf den Peugeot.
Gruß,
Stephan
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02.10.2007, 18:56
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#34 (permalink)
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Erfolgreich gewandelt!
Registriert seit: 05.10.2003
Ort: Hannover
Fahrzeug: E65 745d Mod 2007, 325iC 05/93, 316 compact 09/96
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Nunja,
nach diesem Erlebnis und der Erkenntnis, dass dem Gegner gesundheitlich nichts Schlimmes passiert ist verdirbt mir gar nichts die Laune.
Was die Prozentzahlen angeht, so habe ich lediglich meinen RA zitiert.
Klar werd ich hier berichten, wie die Sache ausgegangen ist.
Gruss,
Dr. M.
Zitat:
Zitat von SysTin
§ 3 Abs. 1 STVO:
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. (...) Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
Ich fürchte, mit 1-25% Teilschuld wirst Du wohl nicht hinkommen... das sehe ich eher beim Fiesta - na gut: Je nachdem, wie es zu der Karambolage davor kam.
"Betriebsgefahr" ist keine Schuldfrage, sondern berücksichtigt die vom Auto als Maschine schlechthin ausgehende Gefahr. Um die kommt man bei einem Unfall nur drumrum, wenn man beweisen kann, dass der Unfall "unvermeidlich" war - also auch unter Aufbietung aller sich bietenden Möglichkeiten nicht abgewendet werden konnte. Das ist - beispielsweise - meistens beim Auffahren auf stehende Fahrzeuge der Fall.
Ich bin natürlich auch froh und gratuliere Dir, dass Dir nichts weiter passiert ist und möchte Dir nicht die Laune verderben, aber zu den rechtlichen Folgen sehe ich das - leider - nicht ganz so optimistisch...
Gruß,
Stephan
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02.10.2007, 18:59
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#35 (permalink)
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Erfolgreich gewandelt!
Registriert seit: 05.10.2003
Ort: Hannover
Fahrzeug: E65 745d Mod 2007, 325iC 05/93, 316 compact 09/96
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Mein RA hat bislang keinen Einblick in die Akten nehmen können. Ich selber habe mich um einen Eingeklemmten (den im Peugeot) gekümmert und hatte damit schon alle Hände voll zu tun. Insgesamt sollen 7 Fahrzeuge beteiligt gewesen sein und es hieß in diesem Chaos mit Trümmern, die über bestimmt hundertfünfzig Meter verteilt waren, es seien zwei Eingeklemmte gewesen.
Zitat:
Zitat von SysTin
Na, dann bin ich ja beruhigt  - oben stand nur was von "eingeklemmt", aber das bezog sich dann wohl auf den Peugeot.
Gruß,
Stephan
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02.10.2007, 19:09
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#36 (permalink)
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Mitglied
Registriert seit: 21.10.2006
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: E38 740i (12/00) LPG, 850 20V Kombi (Volvo), Toledo 1,9 TDi
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Hallo Dr. M.,
==========
ich gratuliere dir auch erst einmal zu dem glücklichen Ausgang. Die
Folgen, die dieser Unfall zweifelsohne noch für dich haben wird, wirst
du sicher mannhaft ertragen können, wenn du daran denkst, wie
glücklich ihr Beide aus eurem Wagen heraus gekommen seit.
Ich denke aber auch, dass eine Mitschuld von 1-25 % sicherlich sehr
optimistisch angesetzt ist. Neben dem vom Stephan erwähnten gibt
es dann ja immer noch so etwas wie die RichtgeschwindigkeitsVO
u.s.w. Das wird alles mit heran gezogen.
Berichte mal wie das weiter geht. Das ist auch für uns unbeteiligte
eine Erfahrungsquelle.
Jetzt freuen wir uns erst einmal mit euch und hoffen, dass ihr
schnell wieder einen guten und auch schweren Wagen finden
werdet, der euch dann wieder sicher von A nach B bringt.
Lieben Gruß,
Andreas...
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02.10.2007, 19:10
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#37 (permalink)
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Tiefflieger
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
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Es klingt wahrscheinlich wieder mal schlaumeierisch *sorry*, aber weil das schon oben wer thematisiert hat.... man sollte sich schon durch so eine Sache etwas "mahnen" lassen, tatsächlich nur "auf Sicht" zu fahren.
Klar mache ich das - Hand auf's Herz - auch nicht immer. Wollte man in der Stadt den vorgeschriebenen Abstand einhalten, ginge ja gar nichts mehr... Allerdings ist es schon ein Unterschied, ob man 40 oder 230 irgendwo reinknallt (oder wie hier halt, mit 160 km/h)...
Auf Landstraßen oder Autobahnen achte ich daher schon darauf, dass ich die eventuell nötige Anhaltestrecke auch tatsächlich (mindestens) sehe... (ich will gar nicht über Abstand reden - das ist ein zweites Thema). Gerade weil ich oft und gerne auch schnell fahre. Man stelle sich vor, da liegt womöglich ein Kind auf der Straße - man wird nachher ja nie mehr seines Lebens froh!
Gruß,
Stephan
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02.10.2007, 19:20
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#38 (permalink)
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Erfolgreich gewandelt!
Registriert seit: 05.10.2003
Ort: Hannover
Fahrzeug: E65 745d Mod 2007, 325iC 05/93, 316 compact 09/96
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Ich hatte es schon am Anfang des Threads geschrieben:
Der Fiesta stand absolut unbeleuchtet unmittelbar hinter einer kleinen Kuppe. Das Gemeine an der Sache, was vermutlich zur Unabwendbarkeit des Problems geführt hat, besteht darin, dass man von weiter weg - die Bahn ging schnurgerade geradeaus, biss hoch, bissi runter - KILOMETERWEIT schauen konnte. Keine unübersichtliche Kurve, kein steiler Berg, auf den man hinauffährt. Auch war diese Kuppe praktisch nicht als "hochfahren" zu merken und die Lichter der Vorausfahrenden waren gut zu sehen und suggerierten gute Fernsicht.
Das Problem besteht hier darin, dass die Unfallstelle aufgrund ihrer Topographie nicht einsehbar war und, obwohl schon einige Zeit bestehend, durch gar nichts abgesichert war. HÄTTE ein Warndreieck oder ne Lampe oder was auch immer in dem vorgeschrieben Abstand gestanden, WÄRE ich gewarnt gewesen...
Zitat:
Zitat von SysTin
Es klingt wahrscheinlich wieder mal schlaumeierisch *sorry*, aber weil das schon oben wer thematisiert hat.... man sollte sich schon durch so eine Sache etwas "mahnen" lassen, tatsächlich nur "auf Sicht" zu fahren.
Klar mache ich das - Hand auf's Herz - auch nicht immer. Wollte man in der Stadt den vorgeschriebenen Abstand einhalten, ginge ja gar nichts mehr... Allerdings ist es schon ein Unterschied, ob man 40 oder 230 irgendwo reinknallt (oder wie hier halt, mit 160 km/h)...
Auf Landstraßen oder Autobahnen achte ich daher schon darauf, dass ich die eventuell nötige Anhaltestrecke auch tatsächlich (mindestens) sehe... (ich will gar nicht über Abstand reden - das ist ein zweites Thema). Gerade weil ich oft und gerne auch schnell fahre. Man stelle sich vor, da liegt womöglich ein Kind auf der Straße - man wird nachher ja nie mehr seines Lebens froh!
Gruß,
Stephan
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02.10.2007, 19:34
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#39 (permalink)
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Tiefflieger
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
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Zitat:
Zitat von Doktor M
Das Gemeine an der Sache, was vermutlich zur Unabwendbarkeit des Problems geführt hat, besteht darin, dass man von weiter weg - die Bahn ging schnurgerade geradeaus, biss hoch, bissi runter - KILOMETERWEIT schauen konnte. Keine unübersichtliche Kurve, kein steiler Berg, auf den man hinauffährt. Auch war diese Kuppe praktisch nicht als "hochfahren" zu merken und die Lichter der Vorausfahrenden waren gut zu sehen und suggerierten gute Fernsicht.
Das Problem besteht hier darin, dass die Unfallstelle aufgrund ihrer Topographie nicht einsehbar war und, obwohl schon einige Zeit bestehend, durch gar nichts abgesichert war. HÄTTE ein Warndreieck oder ne Lampe oder was auch immer in dem vorgeschrieben Abstand gestanden, WÄRE ich gewarnt gewesen...
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Okay - das ist natürlich echt blöd... es gibt tatsächlich solche Mini-Senken / Hügel die man eigentlich erst erkennt, wenn man da ist, stimmt schon.
Wenn die am Vorunfall beteiligten tatsächlich schon hätten ein Warndreieck oder eine Leuchte aufstellen können, dann verschiebt das natürlich die Sache deutlich zu Deinen Gunsten.
In der Tat rechnet man ja nicht damit, dass da einer einfach quer rumsteht...
Naja - berichte mal wie's weitergeht, ich drücke Dir die Daumen!
Gruß,
Stephan
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02.10.2007, 19:50
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#40 (permalink)
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Erfolgreich gewandelt!
Registriert seit: 05.10.2003
Ort: Hannover
Fahrzeug: E65 745d Mod 2007, 325iC 05/93, 316 compact 09/96
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Lieber Andreas,
bezüglich Deines ersten Absatzes geb ich Dir völlig Recht.
Was die tatsächliche Geschwindigkeit angeht, werden wir die Einlassungen der Gutachter abwarten müssen. Bin gespannt, wie die den Anhalteweg eines E38 bestimmen werden, der nur noch als Dreirad unterwegs ist und dem die Bremsflüssigkeit zumindest eines Bremskreises verlorengegangen ist...
Ausserdem wäre das Ganze ja nicht passiert, hätte nicht schon zuvor ein Unfall stattgefunden. Nunja. Warten wir´s ab - ich werde berichten.
Dr. M.
Zitat:
Zitat von angro
Hallo Dr. M.,
==========
ich gratuliere dir auch erst einmal zu dem glücklichen Ausgang. Die
Folgen, die dieser Unfall zweifelsohne noch für dich haben wird, wirst
du sicher mannhaft ertragen können, wenn du daran denkst, wie
glücklich ihr Beide aus eurem Wagen heraus gekommen seit.
Ich denke aber auch, dass eine Mitschuld von 1-25 % sicherlich sehr
optimistisch angesetzt ist. Neben dem vom Stephan erwähnten gibt
es dann ja immer noch so etwas wie die RichtgeschwindigkeitsVO
u.s.w. Das wird alles mit heran gezogen.
Berichte mal wie das weiter geht. Das ist auch für uns unbeteiligte
eine Erfahrungsquelle.
Jetzt freuen wir uns erst einmal mit euch und hoffen, dass ihr
schnell wieder einen guten und auch schweren Wagen finden
werdet, der euch dann wieder sicher von A nach B bringt.
Lieben Gruß,
Andreas...
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