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BMW 7er, Modell E38 |
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16.11.2003, 10:32
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#1 (permalink)
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BoMbuTeR FrEAk
Registriert seit: 01.05.2003
Ort: zuhause
Fahrzeug: 730i V8 E38
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Sind die erlaubt????
Kann mir einer sagen ob diese Rückleuchten überhaupt erlaubt sind????
Darf ich mir die an meinen Beamer machen???
guckt ihr hier
Thx
Sascha
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16.11.2003, 10:44
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#2 (permalink)
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jetzt endlich M-Fahrer...
Registriert seit: 06.10.2002
Ort: Großraum München
Fahrzeug: 740iA E38 (M60) + MRoadster
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Kann ich mir nicht vorstellen...
Müsste schon eine ABE dabei sein, wenn es offiziell erlaubt sein soll!
Grüße
Constantin :cool:
P.S. zumindest ist bei meinen schwarzen Seitenblinkern eine dabei :zwink
[Bearbeitet am 16.11.2003 um 10:45 von OnlyTheFinest]
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16.11.2003, 10:45
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#3 (permalink)
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Facelifter!
Registriert seit: 15.09.2002
Ort: Tirol
Fahrzeug: E39 - M5
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Ich kenne keine Firma die diese Teile verkauft bzw produziert.
Würde zu 99,9% sagen das sie nicht erlaubt sind..........aber kompliment an den Lackierer, Top Arbeit
[Bearbeitet am 16.11.2003 um 10:45 von LEXX]
__________________
Gruß LEXX
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16.11.2003, 10:45
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#4 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.08.2003
Ort: Bad Tölz
Fahrzeug: 750iL E38 Individual Bj. 12/97 / Opel Senator 3.0 CD 24V Bj.10/91
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Hallo
Nein sind leider nicht erlaubt, weil sie selber getönt worden sind!
Also es gibt sie nicht von einer bestimmten Firma zu kaufen!
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16.11.2003, 10:49
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#5 (permalink)
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BoMbuTeR FrEAk
Registriert seit: 01.05.2003
Ort: zuhause
Fahrzeug: 730i V8 E38
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Also sollte ich die Finger davon lassen, nicht das ich dann Ärger mir der Ordnung bekomme
Thx
Sascha
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16.11.2003, 19:05
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#6 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 750i (E38), C2 (996), E320 (W211), G320 (G463)
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Zitat:
Original geschrieben von bwhille
Also sollte ich die Finger davon lassen, nicht das ich dann Ärger mir der Ordnung bekomme
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Yep. Besonders auf die schwarzen Rueckleuchten sind die Polizisten mittlerweile echt fixiert. Die ABE des gesamten Fahrzeugs erlischt mit dem Einbau der Rueckleuchten. Wenn Du von der Polizei angehalten wirst und nicht zufaellig noch einen Satz originaler Rueckleuchten zur Hand hast, dann musst Du Deinen Wagen an Ort und Stelle stehen lassen und darfst erst wieder weiterfahren, wenn Du wieder normale Rueckleuchten eingebaut hast.
Uebrigens: Seeeehr geiles Avatar-Bild
[Bearbeitet am 16.11.2003 um 20:05 von The Transporter]
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16.11.2003, 19:13
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#7 (permalink)
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Ex 740i & 750i E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86; BMW 750i E32 Bj 02/94 (Pflegeobj.)
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zaphod hatte doch solche ähnlichen leuchten oder?? bzw wer hatte den grauen 7er mit scharzen rückleuchten?? komm leider nicht auf den nickname...
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16.11.2003, 19:22
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#8 (permalink)
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"the senior ;-)"
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740iL, Bj 05/01
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bwhille
wenn sie erlaubt wären, hätte der anbieter das bestimmt gross herausgestellt.
finger weg.
gruss jürgen
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16.11.2003, 19:27
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#9 (permalink)
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Facelifter!
Registriert seit: 15.09.2002
Ort: Tirol
Fahrzeug: E39 - M5
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Zitat:
Original geschrieben von JB740
wenn sie erlaubt wären, hätte der anbieter das bestimmt gross herausgestellt.
finger weg.
gruss jürgen
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Du mußt aber zugeben das die Dinger top aussehn 
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16.11.2003, 19:29
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#10 (permalink)
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BoMbuTeR FrEAk
Registriert seit: 01.05.2003
Ort: zuhause
Fahrzeug: 730i V8 E38
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und wie sieht es aus mit denen hier???
hier die
darf ich die einbauen und muss ich zum TÜV damit weil da ja was steht vom E Prüfzeichen?????
Bin völlig überfragt helft mir bitte
Thx
Sascha
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