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Alt 23.10.2004, 16:31   #21 (permalink)
c´est moi
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort: Südlich der Iglus, erste links
Fahrzeug: Hollandfahrrad
Standard

Zitat:
Zitat von Thomy7er
Naja, genausogut sollte die Videoaufnahme die Aussage des "Opfers" stützen!
Ist das dann Verrnichtung von Beweismaterial
Oder ist das dann straffrei weil derjenige sich dann selbst belastet
Gruss
Thomy7er
Hi!

Das "Opfer" ist kein Polizeibeamter.
Dessen Aussage hat nicht die Beweiskraft wie die Aussage eines Beamten.
Die Verhältnismässigkeit der Dinge ist anders und wird auch anders bewertet.

Genausowenig ist es Vernichtung von Beweismaterial.
Das Video wurde ja nicht -im rechtlichen Sinne- zu einem Zweck
erstellt,der den Behörden als Werkzeug dient,sondern ist eine
inoffizielle,private Geschichte mit privater Nutzung.
Die Verfügungsgewalt hat in diesem Fall derjenige,
der diese Einrichtung benutzt.

Und niemand muss sich selbst belasten.
Weder durch Aussagen,noch durch
Dokumente.

Insofern macht sich auch niemand strafbar,wenn man die Aufnahmen vernichtet.

Die Vernichtung der Aufnahmen darf auch nicht gegen den Beschuldigten
ausgelegt werden.
Genausowenig,wie das Schweigen auf eine Frage,mit deren Antwort
man sich selbst belasten würde.

Gruß
Knuffel

Geändert von knuffel (23.10.2004 um 17:57 Uhr).
knuffel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2004, 17:53   #22 (permalink)
Mitglied
 
Registriert seit: 14.12.2003
Ort: Pforzheim
Fahrzeug: 730d (12.00)
Standard

ich hab'auch schon 'drüber nachgedacht, so auch im Fall von sog. "Autobumsern" (winken freundlich von rechts und halten dann 'drauf; hatte zum Glück noch nicht das Pech).

Dreh- und Angelpunkt ist aber die Gerichtsverwertbarkeit, was nutzen die besten und schärfsten Videaoaufnahmen, wenn sie kein Richter sehen will???

Ein UDS mag nicht schlecht sein, hilft aber auch nicht immer. Meine Frau hatte vor über einem halben Jahr einen Unfall auf der Autobahn, große Bremserei, sie schafft's und drängt sich and den rechten rand der Spur, aber der Hintermann knallt links hinten drauf und trifft dann noch den Vordemann. Sagt dann später, meine Frau hätte sich kurz vorher in seinen Sicherheitsabstand reindedrängelt. Rechtsstreit läuft immer noch. Da hilft dann wirklich nur ein Video.
Lord Knut ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2004, 15:35   #23 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von IMANUEL
 
Registriert seit: 13.01.2003
Ort: Berg / Pfalz
Fahrzeug: E32 730i / 3.5R6
Standard

Ob eine private Videoaufzeichnungen von Gerichten offiziell anerkannt werden,
ist kein Entscheidungskriterium fuer mich.
Es ist wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit,
bis der Fortschritt auch in die Muehlen der Gerechtigkeit einzieht.

Bei Beamten dauerts halt (fast) immer laenger.
Hat ja auch eine Weile gedauert, bis Faxe und nicht
nur eingeschriebene Briefe als offizielle Dokumente
anerkannt wurden.

Solange Gerichte den Aussagen von Zeugen Glauben schenken (muessen),
die Gefaelligkeitsaussagen machen oder sich einfach nicht mehr
an den Hergang richtig erinnern, weil er schon zu lange zurueckliegt,
muss man halt schauen, wie man zu seinem Recht oder einfach nicht
unter die Raeder kommt.

Es ist ja schliesslich nicht verboten, seinem Rechtsanwalt
oder Gutachter das Band zu zeigen, die sich so ihre Meinung
bilden und sie in ihrer Arbeit unterstutzen koennen.

Es sind ja auch normale Fotos von Unfallstellen zulaessig,
um einen Unfallhergang zu rekonstruieren.

Auch die Versicherungen sollten ein Interesse daran haben,
den Versicherungsbetruegern auf diese Art und Weise auf die
Schliche zu kommen.

Fuer mich ist wichtig, nicht irgendwelchen Anschuldigungen
von Leuten ausgeliefert zu sein, die sich absolut grundlos
bedraengt oder sonstwie genoetigt fuehlen.
Solchen Individuen kann man mit einer Filmvorfuehrung
schnell den Wind aus den Segeln nehmen, wenn sie sehen,
dass sie es waren, die kilometerweit auf der linken Spur
unterhalb der erlaubten Hoechstgeschwindigkeit herumgegondelt sind.

Auch ohne den Tacho zu sehen kann man aus Zeit und zurueckgelegter
Strecke die Geschwindigkeit errechnen.

@Knuffel
Die 'Beweiskraft' der Aussagen von Polizisten habe ich schon
am eigenen Leib erfahren muessen, als ein Polizist in sein
Protokoll nach meinem Motorradunfall schrieb, ich habe fahrlaessig
und vorsaetzlich einen Unfall verursacht.
Dabei wurde der Typ erst nach dem Unfall an die Unfallstelle gerufen.
Auf Grund von 2 Zeugenaussagen hat er sich dann 'seine Meinung'
gebildet.
Daraufhin wurde mein Fuehrerschein beschlagnahmt.
Erst nach sieben (!) Monaten in der Gerichtsverhandlung wurde
dann durch 8 andere Zeugenaussagen bestaetigt, dass ich nichts
fuer den Unfall konnte.
Eine Videoaufnahme haette das gleich gezeigt.


Gruss Manu
__________________
Heute ist der erste Tag vom Rest meines Lebens.
IMANUEL ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2004, 19:26   #24 (permalink)
Sach' das nochma...
 
Benutzerbild von stocki
 
Registriert seit: 15.01.2003
Ort: Dortmund
Fahrzeug: 740i, SL320
Standard

Zitat:
Zitat von Lord Knut
...Ein UDS mag nicht schlecht sein, hilft aber auch nicht immer....Sagt dann später, meine Frau hätte sich kurz vorher in seinen Sicherheitsabstand reindedrängelt....
War in dem PKW Deiner Frau ein UDS? Ich dachte naemlich immer, dass wenn die Fahrzeugendstelle bekannt ist, sich anhand von Zeit, Geschwindigkeit und Beschleunigung, wie sie ja im UDS aufgezeichnet werden, die letzten Meter des Autos ziemlich genau rekonstruieren lassen.

Damit muesste sich auch die Angabe "hat sich reingedraengelt" widerlegen oder bestaetigen lassen.

Gruss

Martin
stocki ist offline   Mit Zitat antworten
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