Zitat:
Zitat von 7erfly
Eigentlich kein Problem. Bei der Laufleistung und dem Alter sind doch so ziemlich alle kommenden Schäden am Auto alters- oder abnutzungsbedingter Verschleiß. Da kann man ganz gemütlich Gewährleistung geben.
Hier gibt es auch eine gute Liste mit Urteilen.
https://www.adac.de/infotestrat/fahr...l-verschleiss/
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Danke für die Liste, habe mir die PDF mal runtergeladen.
Was aber bleibt: Die Erwartungshaltung der Käufer, die immer noch glauben, dass ein bei einem Händler gekaufter Gebrauchtwagen so eine Art Neuwagen
garantie hat und dass man ja deshalb (angeblich!) auch mehr bezahlt hat.
Auch wenn der Händler sich auf Verschleiß berufen kann, so hat er dennoch Nachteile: Er muss sich ggf. in einem juristischen Streit verteidigen. Das kostet Zeit und Nerven. Und sein Ruf wird ruiniert, denn ob berechtigt oder nicht: er wird mit Dreck beworfen. Ich sehe es doch hier im Forum: Zeigt einer einen Wagen beim Händler XY, kommen häufig Leute daher "Bei dem darf man nichts kaufen." Ich wette, dass diese Leute noch nie auf dem Hof des Händlers waren, sondern irgendwann mal etwas aus dritter (vierter, fünfter usw.) Hand aufgeschnappt haben.
Da verwundert es keinen, dass viele schöne Autos "nur an Gewerbetreibende" oder "nur für Export" verkauft werden. Nicht, weil die Autos "faul" wären, sondern weil die Händler keinen Bock auf Stress haben.
Der größte Unsinn bei der Reform ist der, dass zwei erwachsene Menschen schriftlich diese Gewährleistung nicht ausschließen können! Das ist eine eigentlich untragbare Bevormundung!