Seit dem 15. Februar 2023 ist zumindest eine feste (nur geschraubte?) Anbringung vorgeschrieben, also keine Magnete, Klettverschlüsse und Saugnäpfe. Was in Kennzeichenhalter eingeclipste Kennzeichen anbelangt, liegen diese wohl in einer Grauzone, denn sie sind ja "fest" angebracht, weil ohne Werkzeug (Schraubenzieher) nicht entfernbar. Hier einige Infos:
https://www.autobild.de/artikel/vors...-22584309.html
Es gibt auch rahmenlose Kennzeichenhalter, die sind auf keinen Fall von irgendeinem Verbot betroffen.
Fakt ist, dass aus dem geänderten § 10 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Absatz 5
KEIN VERBOT eines vorderen Kennzeichenhalters hervorgeht:
https://www.buzer.de/gesetz/7182/a142530.htm
Wenn jemand eine verbindliche Gesetzesvorschrift verlinken kann, dann bitte her damit.
Bei mir bleibt jedenfalls alles so, wie es ist. Müsste ohnehin erst nachschauen, wie meine vorderen Kennezeichen befestigt sind, sie sind auf jeden Fall "fest" im Sinne des Gesetzes und nicht mit Magneten oder Klettverschlüssen versehen. Und wenn die in einen Halter eingeclipst sind, dann bleibt das auch so. Der 3er hat erst vor Kurzem neuen TÜV bekommen, keinerlei Beanstandung.