Ja schon, habe die Mail von ihm auch gelesen, aber es war nicht übertrieben oder unfreundlich. Ich kann nur nicht verstehen das es überhaupt möglich ist jemanden zu verklagen weil er einem anderen eine Negative gibt wenn die Ware schlecht ist.
Das ist ja wohl das Entscheidende! Ist die Ware denn "schlecht"? Wobei hier auf die der Auktion zugrunde liegende Beschreibung abzustellen ist, nicht auf die individuelle Erwartungshaltung des Käufers.
Ob die Ware nun beschreibungsgemäß ist / war, lese ich aus diesem Thread leider nicht heraus.
Zitat:
Zitat von Robbie
Finds nicht richtig wie das da läuft.
Ja wie denn sonst? Ich verkaufe einen (z.B. gebrauchten) Artikel, bewerbe ihn der Wahrheit entsprechend (z.B. kleine Kratzer).
Der Käufer wünscht sich aber Neuware - haut mir ergo eine negative Bewertung rein "Ware entspricht nicht meinen Vorstellungen".
@Olli
Ne, Ware wurde als neu deklariert (was sie auch war) und es heis 4200mAh, der Originale wat wohl um die 2500 nehme ich an. Fakt ist, er hält aber nur ca. 40% vom Originalen.
Verkäufer können nur noch positiv bewerten! Das wird dann noch sehr lustig und ich freue mich schon auf den ersten Bewertungserpresser!
Gruß, Claus
War auch ein Schreibfehler - ich meinte Käufer! Find ich als Käufer grundsätzlichgut, aber eben als Verkäufer schlecht....da ich aber mehr kaufe als verkaufe, ist mir das egal
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Mit freundlichen Grüßen
Sebastian
*** BMW 750iL, anthrazit & Shadowline, Bj. 10/2000 mit reichlicher Ausstattung ***
Bitte denkt doch mal daran, dass Zitate sinnvoll eingesetzt werden - nicht immer beim antworten den ganzen Text (inkl. Bildern) zitieren.
Stimmt, und ich würde auch nicht "vor Erhalt der Ware" schon mit einer Rückgabe oder ählichem drohen. Erst mal warten und dann alles klären.
Anwalt wegen negativer Berwertung??
Sollte die gerechtfertigt sein, dann kann keiner was machen. Gibt zwar schon Fälle...aber lass ma mal die Kirche im Dorf...wegen einem Betrag von 13 Euro, da lohnt sich der rechtliche Aufwand gar nicht
Beschweren, Chance zur Nachbesserung geben und erst mal freundlich bleiben
Wenns nach den Nachbesserungen immer noch nicht funzt, dann nen Rücktritt vereinbaren.
Wenn dann der Verkäufer zickt, dann kann man immer noch schlecht bewerten, oder zumindest neutral unter Hinweis auf miese Ware.
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Wenn du willst, was du noch nie gehabt hast, dann tu, was du noch nie getan hast...
Es ist tatsächlich so, daß ein eBay Verkäufer dich wegen einer negativen Bewertung verklagen kann, und der Streitwert beträgt in der Regel 500,000€ pro negativer Bewertung (so wurde es zumindest von einem Gericht festgelegt).
Meine Mutter hatte einen ähnlichen Zirkus mit einem Versender gehabt, seitdem kaufen wir nichts mehr bei ebay. Auf die Bewertungen kann man sich eh nicht verlassen, da wird geschummelt bis zum geht nicht mehr.