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Alt 24.01.2017, 09:28   #11
B.C.
Panzermechaniker
 
Benutzerbild von B.C.
 
Registriert seit: 10.08.2006
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: 318i E30(EZ.87)

Standard

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Bei BMW gibt es z.B. keine Autos, die älter sind als 5 Jahre. Daran stört sich offensichtlich keiner, aber der kleine Händler um die Ecke soll dann auf einen Youngtimer eine Gewährleistung geben?
Absolut korrekt
B.C. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2017, 10:23   #12
Nilson
schon über 10 Jahre dabei
 
Benutzerbild von Nilson
 
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5

Standard

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen

Natürlich gibt es da einiges zum Basteln, aber alleine so eine Gasanlage mit Einbau kostet für den V12 mind. 4.000 Euro, wenn ich mich nicht irre.

]
Da irrst du nicht. Ging mir auch schon manchmal durch den Kopf. Ich hab 2011 mein Auto für ca. 4000 € umrüsten lassen. Würde ich ihn jetzt, 5 Jahre später verschenken und nur für die Gasanlage die Hälfte haben wollen, da würde das Auto, was eigentlich geschenkt ist als überteuerte Ranzbude angesehen.
__________________
Viele Grüße Jens

Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
Nilson ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2017, 10:48   #13
Andimp3
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Andimp3
 
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI

eBay-Name: andimp3
Standard

Ah ja... weil man also selber für ein so altes Fahrzeug keine Gewährleistung geben würde ist es in Ordnung wenn sich ein HÄNDLER versucht mittels betrügerischer Methoden um seine gestzlichen Pflichten zu drücken ?

Ich finde das ist eine seltsame Rechtsauffassung. Den Händler zwingt keiner mit solch alten Fahrzeugen zu handeln und wenn er es tut dann hat er die gesetzliche Gewährleistung nun mal zu leisten. Wenn er das nicht will und/oder in seine Kalkulation nicht mit einfließen lassen will dann soll er eben damit nicht handeln.

Man muss sich ja auch nur mal vor Augen halten wie wenig eine gesetzliche Gewährleistung tatsächlich bedeutet, dann relativiert sich das ganze doch massiv.
Andimp3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2017, 11:00   #14
Bergwerk
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 10.01.2017
Ort: Rüsselsheim
Fahrzeug: E38-728i 02.96

Standard

Ich sehe das entspannt. Sollen die Händler sagen, was sie wollen. Sobald ein Vertrag zustande kommt, ist er in einem gewissen Rahmen in der Pflicht, Punkt aus Ende. Ebenso als privat Verkäufer, da denken auch viele, sie seien unantastbar, die Rechtsprechung sieht das aber deutlich differenzierter.
Bergwerk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2017, 12:43   #15
Olli V8
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 23.01.2016
Ort: Hamm
Fahrzeug: 730i 94 E38

Standard

Der verkauft alle Autos im Kundenauftrag.

Seine Homepage: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://home.mobile.de/DEMIR#des_237495628
Olli V8 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2017, 12:56   #16
Bergwerk
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 10.01.2017
Ort: Rüsselsheim
Fahrzeug: E38-728i 02.96

Standard

Zitat:
Zitat von Olli V8 Beitrag anzeigen
Der verkauft alle Autos im Kundenauftrag.

Seine Homepage: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://home.mobile.de/DEMIR#des_237495628
Und das glaubst du?
Bergwerk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2017, 13:01   #17
Olli V8
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 23.01.2016
Ort: Hamm
Fahrzeug: 730i 94 E38

Standard

Ich glaube, dass er damit vor Gericht verlieren wuerde.
Olli V8 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2017, 13:47   #18
M60
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von M60
 
Registriert seit: 02.09.2010
Ort: Raum Hamburg
Fahrzeug: 760i (07/2006)

Standard

Zitat:
Ah ja... weil man also selber für ein so altes Fahrzeug keine Gewährleistung geben würde ist es in Ordnung wenn sich ein HÄNDLER versucht mittels betrügerischer Methoden um seine gestzlichen Pflichten zu drücken ?

Ich finde das ist eine seltsame Rechtsauffassung. Den Händler zwingt keiner mit solch alten Fahrzeugen zu handeln und wenn er es tut dann hat er die gesetzliche Gewährleistung nun mal zu leisten. Wenn er das nicht will und/oder in seine Kalkulation nicht mit einfließen lassen will dann soll er eben damit nicht handeln.
Vielleicht kann ich da mal etwas Licht rein bringen.
Wie einige wissen bin ich Händler, inzwischen nicht mehr sehr aktiv, aber das Gewerbe läuft noch immer.
Das es viele Gurken gibt unter meinen Kollegen will ich nicht abstreiten und soll hier auch nicht Thema sein.
Was aber oftmals als "betrügerisch, oder sich um die Pflichten drücken" im Bezug auf Gewährleistung bezeichnet wird, hat meist andere Gründe.
Eigentlich kommt sowas zustande durch preisliche Differenzen.
Beispiel:
Kunde kauft Auto, will eigenes anrechnen lassen.
Kundenvorstellung für eigenes Auto ist aber zu hoch.
Kunde bekommt neues Auto und das Angebot das sein altes Auto für ihn verkauft wird (im Auftrag).
Dieser beschriebene Fall kommt recht häufig vor, da die meisten Leute das alte Auto auch nicht irgendwo parken können bis es evtl. bei ebay verkauft wird.
Es ist ein alltäglicher Vorgang.

Die Gewährleistung ist tatsächlich nicht so schlimm, wie du auch schon angemerkt hattest.
Das pochen auf die Gewährleistung ist das eigentlich "schlimme" an der Sache und das macht es nervig und ist der Grund warum man meist gar kein günstiges Auto vom Händler kaufen kann.
Die Leute verwechseln einfach Garantie und Gewährleistung.
Um mal diesen besprochenen Fall aufzugreifen und ein Beispiel zu geben:
Ihr hättet nur die Gewährleistung das der Wagen so wie beschrieben ist.
Mehr sagt das nicht aus.
Da könnt ihr nicht zum Händler gehen und das Ding auf seine Kosten durchreparieren lassen.
Ihr habt die Gewährleistung das der Wagen in dem beschriebenen Zustand ist.
Ihr habt die Gewährleistung das der Wagen über 400tkm gelaufen hat.
Wenn ich im Angebot schreibe der Wagen hat Mängel, habt ihr die Gewährleistung das es so ist.
Ich hoffe das ist so verständlich.
Bei so alten Fahrzeugen hat da der Rechtsweg keinen Sinn.
Ist der Wagen nicht im beschriebenen Zustand, dann greift die Gewährleistung, denn diese ersetzt das damalige "gekauft wie besehen".
Für solche Wagen ist ein guter Export Markt vorhanden, daher gibts fast nichts mehr und der Händler muss sich nicht mit Kunden rumärgern die meinen das Gewährleistung eine Funktionsgarantie auf alles ist.
So habe auch ich schon einige gute Fahrzeuge ins Ausland verkauft, weil ein normaler Verkauf mit Privatpersonen einfach nicht möglich ist. Die Ansprüche sind leider zu hoch, und ich spreche nicht von versteckten Mängeln, sondern von "Radio ist ausgefallen, ein Fensterheber geht nicht, Waschdüse verstopft" usw., was sich ja aber im Preis spiegelt.
Da kann ich hundertmal sagen, schau dir alles an, mach ne Probefahrt, überleg ob das was für dich ist.
Wenn man wie ich Autos, und insbesondere BMW als Hobby hat, denken die Leute auch immer man will ihnen was unterjubeln.
Letztlich sind die "Gesetzlichen Pflichten" aber lange nicht so schlimm für den Händler wie einige Käufer das gern hätten, vorausgesetzt natürlich man verkauft fair als Händler.
M60 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2017, 14:21   #19
Claus
State of Independence
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)

Standard

Danke M60, für Deinen sachlichen Beitrag.

Manche können einfach nicht sachlich argumentieren, sprechen gleich von Betrug usw.

Aber das sind die Herren Theoretiker, die noch nie in der Position eines Autohändlers waren, dann würden sie das nämlich genauso machen. Nicht nur machen, sondern sogar müssen!

Und ja, die Verbraucher haben meist keine Ahnung, was "Gewährleistung" bedeutet und glauben tatsächlich, sie hätten Anspruch auf ein Auto im Neuzustand mit Allround-Garantie. Ich erinnere mich an einen Fall, als hier ein Anwalt so einen Käufer vertrat, nur weil die Bremsen verschlissen (= Verschleißteil!) waren! Wie man sieht, sind sich selbst Anwälte nicht zu schade dafür, für solche Kunden tätig zu werden.

NB: Diese Gesetzesreformen hat es nur bedingt gebraucht. Schon vorher konnte einem ein Verkäufer - egal ob privat oder gewerblich - keinen Schrott andrehen, wenn er arglistig Mängel verschwiegen hat! Da schützte auch die damalige Phrase "Gekauft wie besehen und probegefahren" nicht, wie manche dachten. Es mag heute etwas einfacher sein mit den Fristen für die Beweislastumkehr, aber auch schon vorher hatte ein Betrüger schlechte Karten.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2017, 14:32   #20
Bergwerk
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 10.01.2017
Ort: Rüsselsheim
Fahrzeug: E38-728i 02.96

Standard

Naja, etwas romantisch ist das schon dargestellt, denn wenn wir ehrlich sind, kennt doch fast jeder die typischen Fälle, wo sich Menschen, die nichts von Autos verstehen, den guten gebrauchten an der Gebrauchtwagen ecke im Ort weiter kaufen. Wochen später stellt sich dann raus, das ne Antriebswelle neu muss, weil beim Kauf die Manschette fällig war, dies aber einfach nicht kommuniziert wurde. Ich will auch nicht behaupten, daß alle Händler arglistig Dinge verschweigen, aber die meisten lassen sich von der schnellen Mark bzw Euro, locken, und der grossteil der Bevölkerung ist nun mal ahnungslos, sonst würde ein atu auch nicht überleben können.
Bergwerk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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