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Alt 30.04.2003, 10:30   #1
ThomasE65
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 31.01.2003
Ort: RO
Fahrzeug: Porsche 996 Cab.´03 + E66-745Li ´03 + Mini Cooper ´03
Standard Rücktritt - Wandeln meines E65 - Hat jemand Tips?


Mein im Forum durch "730d EZ 20.03.2003 Freude an Störungen" bekannter 7er steht ja nun seit einer Woche in der Werkstatt. Dank meiner detaillierst dokumentierten Berichterstattung kann die Werkstatt nicht wieder sagen, daß sie nichts findet, was sie gerne täte.
So war gestern der Mann von der BMW Ag beim Händler und hat sich das Auto angeschaut. Nun wird irgendein Monitor für zwei Wochen eingebaut, der die Probleme vom Bus protokollieren soll.

Da ich aber bei dem 40 Tage alten Neufahrzeug bis km-Stand 2913 20 Störungen, 10 Tage Werkstattaufenthalt, 1 Totalausfall und 3 weitere notwendige Werkstattbesuchen nicht bereit bin jetzt auch noch Testfahrer zu werden, will ich auf jeden Fall diese Gurke loshaben. Da ich nun von dem E65 endgültig die Nase voll habe, will ich weder einen neuen E65 noch ein anderes Fahrzeug der Marke BMW. (bitte keine Antworten von Forumsmitgliedern, die mich überzeugen wollen wie gut die Marke ist und daß ihr Auto keine Probleme macht)

Somit möchte ich von meinem Leasingvertrag zurücktreten. Wer hat Erfahrungen hierbei und auf was muß ich besonders aufpassen.
Ich habe eine detaillierte Dokumentation mit guten einwandfrieen Fotos, mehrere neutrale Zeugen für fast alle Vorfälle, alle Werkstattaufträge des Autohauses. Was brauche ich noch?
ThomasE65 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2003, 10:34   #2
Elmar
Rooaaaaaaar!
 
Benutzerbild von Elmar
 
Registriert seit: 26.09.2002
Ort:
Fahrzeug: BMW Z4 sDrive 35iS
Standard

Hi !

Tut mir leid, dass Du so ein Montagsauto erwischt hast.

Ich würde mal den Leasingvertrag genau unter die Lupe nehmen. Meist steht
im Kleingedruckten alles Wichtige drin...

Du wirst jetzt viele verschiedene Meinungen zu Deinem Problem hören, aber
wirklich helfen kann Dir nur

1) ein guter Anwalt oder
2) der Konsumentenschutz oder
3) ein Zivilgericht.

Schönen Gruß,
Elmar
Elmar ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2003, 10:57   #3
Highliner
Inefficient Dynamics
 
Benutzerbild von Highliner
 
Registriert seit: 17.06.2002
Ort: Bedburg
Fahrzeug: E32 Highline & 750iL, E38 750iL, 750iLS & 730d, E23 732i, E30 Cabrio, R129, W126 280SE, 2x E46 Cabrio LPG, Alfa 916, Fiat 500 Vintage, X5 4.6is, XK8
Standard Rückgabe Leasingauto

Wie schon geschrieben:

Verbraucherzentrale konsultieren oder auch den ADAC oder AvD. Die helfen auch in solchen Fällen.

Grüße,

Highliner
__________________
Als Gott den Menschen erschuf, da war er bereits müde. - Das erklärt einiges. (Marc Twain)
Und merke! Wenn die Vorderachse poltert, erstmal Reset machen! (Mick)
Luxus ist nicht Überfluss, sondern die Perfektion des Notwendigen! (Henry Royce)
Wir können nicht beweisen, dass ein Auto eine Seele hat, aber wir können so handeln. (Porsche Classic)

if (AHNUNG == 0) { read FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; } else { use brain; make post; }
Highliner ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2003, 10:59   #4
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Thomas

da gibts wohl nur eins:

RECHTSANWALT. Punkt

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2003, 13:22   #5
Micky
WTF
 
Registriert seit: 18.06.2002
Ort:
Fahrzeug:
Standard ...kann ich mich nur anschliessen...

Such Dir einen auf diese Rechtsfälle spezialisierten Anwalt. Auskunft erteilt jede Rechtsanwaltskammer.

M.E. mußt Du noch eine Frist setzen beim letzten Versuch der Werkstatt.

Ansonsten nur noch schriftlich ......

Deine Chancen vermindern sich m.E. drastisch dadurch, daß Du keinen neuen E 65 mehr willst.....obwohl ich das verstehen kann.

Ich würde Das Desinteresse an einem Neuen zuletzt erwähnen..... erst wenn sich die NL auf Stur stellt.

gruß

micky

Micky ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2003, 14:59   #6
Mastermind
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Mastermind
 
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 750iA E38
Standard

Nimm dir auf jeden Fall einen RA. Problematisch ist die Sache ja im doppelten Sinne,
da dein eigentlicher Vertragspartner ja die Leasingfirma ist und nicht wie bei einem gekauften der Hersteller.

Auch wenn die Unternehmen zu einer (BMW) Gruppe gehören ist dein Vertragspartner nun mal die Leasinggesellschaft. Hast du auf diesem Weg auch schon mal versucht für deine Probleme Gehör zu finden?
Mastermind ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2003, 15:34   #7
Hugomat
Mitglied
 
Registriert seit: 30.04.2003
Ort: München
Fahrzeug: 750i
Standard

Meiner Erfahrung nach hast Du folgende Ansprüche:

Sollte der gleiche Defekt mind. 3mal aufgetreten sein, hast Du Anspruch auf Wandlung. D.h. Deine Werkstatt dürfte nicht in der Lage sein diesen mind. 3mal aufgetretenen selben Defekt zu beheben.

Bei Leasing Fahrzeugen gilt dann (falls sie Dich ohne weiteres aus dem Vertrag lassen) folgende Formel:

Kaufpreis x 0,67% x angefangene 1000 km = Dein Nutzungsanteil - Dieser würde Dir von Deiner geleisteten Anzahlung und der bisher entrichteten Leasingraten abgezogen. Etwaige Beschädigungen (Kratzer, Dellen, etc.) gehen selbstverständlich zu Deinen Lasten.

Viel Glück!
Hugomat ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2003, 15:52   #8
Rudi_V8
Mitglied
 
Benutzerbild von Rudi_V8
 
Registriert seit: 21.04.2003
Ort: Uhingen
Fahrzeug: 745d verkauft
Standard ThomasE65

Micky hat Recht.
Bevor ich das Wort Wandlung ausgesprochen habe habe ich mich bei Verwandtem R.A. erkundigt und versucht keinen Fehler zu machen:

1.) In der KFZ Klasse vom E65 gelten die 0,67 pro angefandene tkm. - (vom und das ist wichtig: Erwerbspreis!)
2.) Lass Dir den Wert errechnen der hierfür für Dich für die Nutzung des Pkw zubezahlen ist. Nur das ist für die Wandlung wichtig.
3.) Beim Leasing ist das natürlich blöd - hierfür wird noch gegengerechnet die angefallenen Zinsen auf die N.d. und wieder entlastend die bezahlten Leasingraten

Ich hatte den nicht mit Leasing erworben und es sah wie folgt aus: Konditionen des Neufahrzeugs waren bei mir dann NW zum Preis von damals bei dem ersten also ohne Preiserhöhung und die zusätzlichen SA´s mit dem aktuellen Preis abzgl.15,5% NAchlass. - War meineransicht nach fair.
Allerdings muss ich sagen im Vergleich zu dem was ich hier teilweise lese habe ich eine NL die sich sehr bemüht zeigt - vielleicht auch deshalb weil ich sofort die Zähne zeige.

Nie antworten dass es um keinen neuen E65 mehr gehen soll
Rudi_V8 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2003, 22:39   #9
Oanergehtno
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 18.04.2003
Ort: München
Fahrzeug: X5 3,0d Maritim Bj. 2006
Standard

Ich würde selbst nicht mehr mit den Freundlichen verhandeln sondern die Sache einem Anwalt übergeben.
Übrigens kann nur die Leasinggesellschaft den Vertrags-Rücktritt gegenüber BMW erklären, du selbst hast nur Anspruch auf eine Vertragswandelung oder Vertragsauflösung unter Berücksichtigung der bereits benannten Entschädigungsformel.

So Long
Jürgen
Oanergehtno ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2003, 00:06   #10
Unglucklich
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 05.04.2003
Ort:
Fahrzeug: BMW5er, 911
Standard wandlung

HI Thomas

Nach 35.000 km und 30 Werkstatt besuche, habe ich einen Wandlung beantragt (auch gut dokumentiert). Es ist abgelehnt worden weil es die Rechtslage nicht entspricht bzw die BMW AG musste es nicht machen.

Ich habe den Fehler gemacht eine Anwalt nicht rechzeitig einzuschalten und habe es geglaubt das die BMW AG hinter Ihre Kunden steht. Ich war nicht bereit noch mehr geld in eine E65 rein zustecken (angebot vom NL eine Vorführwagen zu nehmen aber mir war die Risiko zu hoch). Meine Auto habe ich dann im früst verkauft mit verlust , habe dafür eine 911 gekauft der weniger in der Wersktatt ist.

Meine Vorschlag, nimm auf jeden Fall einen Anwalt dazu. Falls du nicht erfolgreich bist, bitte bei mir melden. Ich bin dabei mit anderen maßnahmen die Sache anzugehen.
gruß
Sharat
Unglucklich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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