BMW 7er-Forum

BMW 7er-Forum (https://www.7-forum.com/forum/index.html)
-   BMW 7er, Modell E65/E66 (https://www.7-forum.com/forum/forumdisplay.html?f=3)
-   -   Garantieverlängerung für die E65 Fahrer (https://www.7-forum.com/forum/showthread.html?t=18906)

JPM 10.02.2004 17:08

Garantieverlängerung für die E65 Fahrer
 
Also ich wurde ja von Amiga angesprochen mir Gedanken über eine Möglich Anspruchsgrundlage zu machen bzgl einer Garantieverlängerung...

Sicherlich gibt es Anspruchsnormen nur habe ich heruasgefunden dass sich BMW durch ihre AGB's im Kaufvertrag eines E65 dafür bzw allgemein abgesichert hat. Es gelten die 2 Jahre Garantie und anschließend eine Verlängerung auf spezielle Teile bzw beteiligt sich BMW innerhalb der ersten 4 Jahre teilweise an den Materialkosten.

Soweit ich weiß, kann man bei den BMW AHs eine Garantieverlängerung beantragen die von dem Autohaus selbst ausgeht. Kostenpunkt für ein Jahr b ei AH Auer ca 270-350Euro Soweit ich alles richtig verstanden habe ist es eine vollwertige Garantieverlängerung.

Ansonsten denke ich dass man höchstens mit BMW in München verhandeln könnte ob man für eine Pauschale von 350Euro jährlich 2 Jahre Garantie anhängen könnte. 350Euro summieren sich bei den Zwischenfällen der 7er Baureihe E65 ziemlich schnell.

Desweitern hat man auf die ausgetauschten Teile weiterhin eine erneute Garantie von 2 Jahren - wurde die Mängel nicht behoben innerhalb der 2 Jahre und man ist weiterhin damit beschäftigt fällt es noch unter den Garantieanspruch.

Eine andere Möglichkeit ist, eine Art "Erpressung" bzw Verhandlung mit BMW. Da eigentlich alle E65 Kunde wöchentlich in der Werkstatt sind haben sie bis zum Ende der Garantie ein Recht auf Wandlung. Das würde BMW jedoch etwas sehr teuer kommen und vorallem rufschädigende Folgen haben, wenn man es noch mit einer Pressemitteilung unterstreicht. So könnte man einen Kompromiss finden, dass man die Wandlung aus Betracht lässt, wenn die Garantie auf insgesamt 4 oder 5 Jahre verlängert würde.

Vielleicht können Klaus H. und evnetuell andere wie Hasi999 sich die Normen des BGB nochmal ansehen - ich habe leider wegen der Absicherung durch die AGB's keinerlei Verbraucherschutz oder andere Anspruchsgrundlagen gefunden die einschlägig wären. Eigentlich darf ich als Student auch keinerlei Rechtsberatung erteilen und so sind dies hier auch keine verbindlichen Ratschläge usw. Es soll jediglich einen Gedanken darstellen.


Gruß Philipp


P.S. Werde mich nochmals mit einem Kollegen bzw Profs zusammensetzen und beraten bzgl des Problems, jedoch habe ich sehr wenig Zeit momentan da ich nach Erbrecht und Strafrecht BT II nun noch Sachenrecht I, Verwaltungsrecht und Vertragsrecht III schreiben muss in den nächsten 8 Tagen - hoffe der Lernaufwand von 4 Wochen 8-20 Uhr Uni- Bibliothek zahlt sich possitiv erfreulich aus

JRAV 11.02.2004 03:10

Nach allem, was man so liest, müßte doch ein gebrauchter E65 ohne Garantie
praktisch unverkäuflich sein, oder seh ich das falsch?

PWE 11.02.2004 16:53

In den USA hast Du 4 Jahre Garantie!!!! Kukst Du auf bmwusa.com.......

....was soll das mit Schreiben an BMW München....die sollen die Garantie in Europa auf
US-Niveau korrigieren :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:

gruss

PWEZ8

arnik 11.02.2004 18:47

Zitat:

Original geschrieben von PWEZ8
In den USA hast Du 4 Jahre Garantie!!!! Kukst Du auf bmwusa.com.......

....was soll das mit Schreiben an BMW München....die sollen die Garantie in Europa auf
US-Niveau korrigieren :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:

gruss

PWEZ8
...das müssten die ja dann für alle BMW-Fahrer in Deutschland machen!!! Und das tun die ganz bestimmt nicht!

WIR wollen ja eine längere Garantie!!!

JPM 11.02.2004 21:35

Sehe da keine großen Chancen außen über die kostenpflichtige Zusatzgarantie über den Händler selbst - oder man findet mit BMW einen Kompromiss - Wandlung oder Garantieverlängerung - rechtlich sehe ich keine Möglichkeiten ebenso kriegt man bei einer Wandlung nur den Wert des Fhzges abzüglich des Wertverlustes der aus den KM bzw dem Alter resultiert - also macht man einen Verlust im Endeffekt.

Vielleicht können sich die anderen Juristen oder Jura-Studenten auch Gedanken machen - ich habe im BGB keine Normen gefunden


Gruß Philipp

avidpj 11.02.2004 21:35

Es gibt noch ne andere Möglichkeit .
Habe mit dem Kauf/Leasing meines Direktions 7er`s trotz fast 2 Jahre Werksgarnatie sicherheitshalber gleich ne €+ Garantie dazu gekauft, welche man jährlich verlängern kann.
Nach meiner Erfahrung gibt es keine bessere Lösung !

Ein E65 ohne Garantie ist Harakieri für `s Portmonaie! :D

Meiner ist auch seit heute wieder in der Werkstatt das 3 Navi-System ist wohl fällig! :mad:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:15 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.