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Alt 05.03.2008, 22:48   #1 (permalink)
Mitglied
 
Benutzerbild von Sebastian
 
Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 745iA (12.2003); E24 M 635 CSi (09.1984)
Standard Komplettradsatz geklaut-wer zahlt?

Moin,

mir ist in der letzten Nacht aus dem Keller mein fast neuwertiger Sommer-Komplettradsatz Sternspeiche 95 geklaut worden .

Nach Studium der Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung und dem damit verbundenen anfänglichen Schock (Autozubehörteile ausgeschlossen) setze ich meine Hoffnung nun auf meine Kfz-Versicherung, die meines Erachtens diesen Diebstahl zahlen müsste.

Hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall erlebt? Zahlt das die Teilkasko oder Vollkasko? Mit oder ohne Selbstbeteiligung? Darf die Versicherung hier einen Abzug Neu für Alt geltend machen (für die Reifen) oder muss der Neuwert ersetzt werden? Bin für alle Tips dankbar.

Ach ja: Falls hier im Forum jemandem ein super erhaltener Radsatz (mit Original-Wuchtgewichten, minimaler Kratzer auf einer 245er Felge sonst absolut unbeschädigt) mit 245/275 Mischbereifung Pirelli Zero Rosso (DOT 4x2003) und Profiltiefen von 5,5-6mm hinten und 7-7,5mm vorne angeboten werden sollte, bitte ich um eine PN

Genervte Grüße,
Sebastian
Sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2008, 22:50   #2 (permalink)
gar net nett zu allen
 
Benutzerbild von derbähr
 
Registriert seit: 03.10.2002
Ort: Illerrieden
Fahrzeug: MCoupe, ML400CDI
Standard

hmm kann ich mir jetzt nicht vorstellen dass die kfz versicherung zahlen sollte... macht ja keinen sinn, da die ja nicht verbaut waren..
derbähr ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2008, 22:57   #3 (permalink)
Mitglied
 
Benutzerbild von Sebastian
 
Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 745iA (12.2003); E24 M 635 CSi (09.1984)
Standard

Das ergibt sich m.E. aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung §12 Umfang der Versicherung:

(1) Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, soweit die allgemeine Betriebserlaubnis durch deren Einbau nicht erlischt oder gesetzliche Bestimmungen deren Einbau nicht entgegenstehen. [...]
Sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2008, 23:06   #4 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 -745i (10.03)
Standard

Dann musst du schnell zu Polizei, damit diese den Diebstahl festhalten. Weil ohne Beweise, kein Geld. Es wird aber sehr schwer sein nachzuweisen, welche Reifen/Felgen wirklich dort waren. Im besten Fall, bekommst du nur noch den Restwert davon
kongaa007 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2008, 23:12   #5 (permalink)
Mitglied
 
Benutzerbild von Sebastian
 
Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 745iA (12.2003); E24 M 635 CSi (09.1984)
Standard

Die Polizei war schon da, um alles aufzunehmen und glaubwürdig nachweisen kann ich das Vorhandensein der Räder ebenfalls (mit Zeugen) sowie Fotos.
Sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2008, 23:36   #6 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 -745i (10.03)
Standard

Dann wende dich sofort an die Versicherung, und ich wünsche dir noch viel Glück. Hoffe, dass alles gut für dich verläuft. Aber wegen Restwert bin ich mehr als sicher, war schon bei meinem Bekannten so.
kongaa007 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2008, 06:06   #7 (permalink)
Mitglied
 
Registriert seit: 18.04.2007
Ort:
Fahrzeug: BMW E60 545iA
Standard

1.Zur Polizei,Anzeige gegen unbekannt aufgeben
2.Mit dem Aktenzeichen zur Versicherung
3.Wird in der Regel von der Hausrat übernommen (die werden bloß fragen warum die sie im Keller hattest und nicht beim Reifenhändler)
4.So wars bei mir,hab nach Vorlage der Kommplettsatzrechnung von der Versicherung sofort das Geld überwiesen bekommen.
horst-dbr ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2008, 11:08   #8 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW 550i touring 11/08, Audi Q7 02/2007, 633 CSi 09/1978, Alfa Romeo Giulia 1300 TI 07/1969, Alfa Romeo Giulia 1300 1966
Standard

Zitat:
Zitat von horst-dbr Beitrag anzeigen
3.Wird in der Regel von der Hausrat übernommen (die werden bloß fragen warum die sie im Keller hattest und nicht beim Reifenhändler)
Wer hat das schon?
jensputzier ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2008, 11:25   #9 (permalink)
"the senior ;-)"
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740iL, Bj 05/01
Standard ich würde den Diebstahl

auch sofort, unter Angabe des AZ, sowohl der Hausrat als auch der Kfz-Vers. melden.
Kann mir nicht vorstellen, dass die Hausrat nicht zahlen wird mit dem Hinweis, das sei Zubehör.
Deine Sommerräder sind doch kein Spoiler

gruß jürgen

Weil von Interesse:
Habe die HUK Coburg angerufen.
Bei Diebstahl aus dem verschlossenen Keller sind die Räder versichert, wenn Einbruchsspuren vorhanden sind!!!
(Hausratversicherung)

Geändert von JB740 (07.03.2008 um 12:06 Uhr). Grund: Zusatz / nachtrag
JB740 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2008, 15:28   #10 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von sozialesAbseits
 
Registriert seit: 28.05.2004
Ort:
Fahrzeug: 730d FL
Standard

Was wäre denn bei der Garage? Zählt dieses wie ein Keller?
__________________
Stolzer Besitzer
sozialesAbseits ist offline   Mit Zitat antworten
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