Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

Modell E65/E66
 Varianten
 Detail-Infos
 Interaktiv
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > BMW 7er Modelle > BMW 7er, Modell E65/E66



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 10.02.2004, 17:08   #1
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
Benutzerbild von JPM
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
Standard Garantieverlängerung für die E65 Fahrer

Also ich wurde ja von Amiga angesprochen mir Gedanken über eine Möglich Anspruchsgrundlage zu machen bzgl einer Garantieverlängerung...

Sicherlich gibt es Anspruchsnormen nur habe ich heruasgefunden dass sich BMW durch ihre AGB's im Kaufvertrag eines E65 dafür bzw allgemein abgesichert hat. Es gelten die 2 Jahre Garantie und anschließend eine Verlängerung auf spezielle Teile bzw beteiligt sich BMW innerhalb der ersten 4 Jahre teilweise an den Materialkosten.

Soweit ich weiß, kann man bei den BMW AHs eine Garantieverlängerung beantragen die von dem Autohaus selbst ausgeht. Kostenpunkt für ein Jahr b ei AH Auer ca 270-350Euro Soweit ich alles richtig verstanden habe ist es eine vollwertige Garantieverlängerung.

Ansonsten denke ich dass man höchstens mit BMW in München verhandeln könnte ob man für eine Pauschale von 350Euro jährlich 2 Jahre Garantie anhängen könnte. 350Euro summieren sich bei den Zwischenfällen der 7er Baureihe E65 ziemlich schnell.

Desweitern hat man auf die ausgetauschten Teile weiterhin eine erneute Garantie von 2 Jahren - wurde die Mängel nicht behoben innerhalb der 2 Jahre und man ist weiterhin damit beschäftigt fällt es noch unter den Garantieanspruch.

Eine andere Möglichkeit ist, eine Art "Erpressung" bzw Verhandlung mit BMW. Da eigentlich alle E65 Kunde wöchentlich in der Werkstatt sind haben sie bis zum Ende der Garantie ein Recht auf Wandlung. Das würde BMW jedoch etwas sehr teuer kommen und vorallem rufschädigende Folgen haben, wenn man es noch mit einer Pressemitteilung unterstreicht. So könnte man einen Kompromiss finden, dass man die Wandlung aus Betracht lässt, wenn die Garantie auf insgesamt 4 oder 5 Jahre verlängert würde.

Vielleicht können Klaus H. und evnetuell andere wie Hasi999 sich die Normen des BGB nochmal ansehen - ich habe leider wegen der Absicherung durch die AGB's keinerlei Verbraucherschutz oder andere Anspruchsgrundlagen gefunden die einschlägig wären. Eigentlich darf ich als Student auch keinerlei Rechtsberatung erteilen und so sind dies hier auch keine verbindlichen Ratschläge usw. Es soll jediglich einen Gedanken darstellen.


Gruß Philipp


P.S. Werde mich nochmals mit einem Kollegen bzw Profs zusammensetzen und beraten bzgl des Problems, jedoch habe ich sehr wenig Zeit momentan da ich nach Erbrecht und Strafrecht BT II nun noch Sachenrecht I, Verwaltungsrecht und Vertragsrecht III schreiben muss in den nächsten 8 Tagen - hoffe der Lernaufwand von 4 Wochen 8-20 Uhr Uni- Bibliothek zahlt sich possitiv erfreulich aus
__________________
"Leistung macht Dich auf der Geraden schneller, weniger Gewicht überall"
Zitat Colin Chapman

Von mir organsierte Treffen:

- Interner Link) Bodenseetreffen 2007

- Interner Link) Bodenseetreffen 2005

- Interner Link) Bodenseetreffen 2004

- Interner Link) Spielzeuge
JPM ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2004, 03:10   #2
JRAV
Auf Samtpfoten
 
Benutzerbild von JRAV
 
Registriert seit: 14.07.2002
Ort: Lehrte
Fahrzeug: 2021 Tesla M3 LR, 2003 Porsche 986 S
Standard

Nach allem, was man so liest, müßte doch ein gebrauchter E65 ohne Garantie
praktisch unverkäuflich sein, oder seh ich das falsch?
__________________
Liebe Grüße,

Johannes

Mein Autoblog mit Fahrberichten: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.geniale-fahrberichte.de

Mein Blog übers Fliegen lernen: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.alpha-flying-india.de

Unser Service für den professionellen E-Mail Newsletter Versand: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.mailfino.de
JRAV ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2004, 16:53   #3
PWE
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

In den USA hast Du 4 Jahre Garantie!!!! Kukst Du auf bmwusa.com.......

....was soll das mit Schreiben an BMW München....die sollen die Garantie in Europa auf
US-Niveau korrigieren

gruss

PWEZ8
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2004, 18:47   #4
arnik
***iDrive FOREVER***
 
Benutzerbild von arnik
 
Registriert seit: 29.07.2003
Ort: Ldk. Sigmaringen
Fahrzeug: BMW 745i E65
Standard

Zitat:
Original geschrieben von PWEZ8
In den USA hast Du 4 Jahre Garantie!!!! Kukst Du auf bmwusa.com.......

....was soll das mit Schreiben an BMW München....die sollen die Garantie in Europa auf
US-Niveau korrigieren

gruss

PWEZ8
...das müssten die ja dann für alle BMW-Fahrer in Deutschland machen!!! Und das tun die ganz bestimmt nicht!

WIR wollen ja eine längere Garantie!!!
__________________
Gruss
***ARNI***


Jegliche Rechtschreib- und Grammatikfehler sind beabsichtig und unterliegen dem Copyright des Verfassers.
arnik ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2004, 21:35   #5
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
Benutzerbild von JPM
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
Standard

Sehe da keine großen Chancen außen über die kostenpflichtige Zusatzgarantie über den Händler selbst - oder man findet mit BMW einen Kompromiss - Wandlung oder Garantieverlängerung - rechtlich sehe ich keine Möglichkeiten ebenso kriegt man bei einer Wandlung nur den Wert des Fhzges abzüglich des Wertverlustes der aus den KM bzw dem Alter resultiert - also macht man einen Verlust im Endeffekt.

Vielleicht können sich die anderen Juristen oder Jura-Studenten auch Gedanken machen - ich habe im BGB keine Normen gefunden


Gruß Philipp
JPM ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2004, 21:35   #6
avidpj
Motorrad-Fan
 
Benutzerbild von avidpj
 
Registriert seit: 21.11.2003
Ort: Groß-Gerau
Fahrzeug: W212CGI + Brabus Smart
Standard

Es gibt noch ne andere Möglichkeit .
Habe mit dem Kauf/Leasing meines Direktions 7er`s trotz fast 2 Jahre Werksgarnatie sicherheitshalber gleich ne €+ Garantie dazu gekauft, welche man jährlich verlängern kann.
Nach meiner Erfahrung gibt es keine bessere Lösung !

Ein E65 ohne Garantie ist Harakieri für `s Portmonaie!

Meiner ist auch seit heute wieder in der Werkstatt das 3 Navi-System ist wohl fällig!
__________________
Vernünftig schnell fahren ist die Kunst!

BMW = vom Top-Auto zur elektronischen Geduldsprobe!
Grüße aus Hessen!
AVIDPJ
avidpj ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:56 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group