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BMW 7er, Modell E38 |
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22.11.2005, 19:32
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Tokyo
Fahrzeug: E32: 750iL 11/88, 750iL Highline 03/90
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US-Tagfahrlicht ohne Probleme auch am E38 möglich
Hallo Leute,
das US-Tagfahrlicht ist ebenfalls auch beim E38 möglich, jedoch nur bei folgenden Modellen:
740i
740iL
750i
750iL
Bei dem US-Tagfahrlicht werden die Fernlichtscheinwerfer mit reduzierter Leuchtleistung angesteuert und dient somit als Tagfahrlicht, dabei bleiben die Rückleuchten und Instrumentenbeleuchtung aus!
Schaut mal unterm folgendem Thread nach, da ist eine Beschreibung wie es beim E39 funktioniert! Diese Anleitung funktioniert ebenfalls beim E38!!
http://www.auto-treff.com/bmw/vb/sho...hreadid=142567
Dieser Beitrag wurde von E39-Driver in einem anderen Forum geschrieben.
Viel Spaß!
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28.07.2006, 19:40
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#31 (permalink)
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Bringt Massig Weiber :-)
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Deutschland
Fahrzeug: E32 750ILA HIGHLINE FACELIFT / E32 735i / E39 540ia / E34 ///M5 AC Schnitzer S5 Silhouette / Kawasaki ZX-7R
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Zitat:
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Zitat von John McClane
Der Händler macht das, was Du willst, wenn Du ihm das sagts. Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, die Fernscheinwerfer als Tagfahrlicht - klares NEIN.
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Hallo John....macht er eben nicht.
Audi verwendet LED`s ... gut ... aber wo liegt der Unterschied?
Wo steht bitte, wie schwach mein Licht leuchten soll??
Würdest Du mich mit meinem TGF anhalten, und was zu meckern haben, würde ich nur kurz lachen .... die Teile sind erlaubt....aber egal.... (ist nicht auf Deine Person bezogen)
Zeig mir bitte wo das steht, das TGF verboten ist, bzw. wie schwach meine Scheinwerfer sein dürfen...
Gruß
__________________
Bück Dich Fee.......Wunsch ist Wunsch!!!
Geändert von Raffael@735i (28.07.2006 um 19:53 Uhr).
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28.07.2006, 19:47
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#32 (permalink)
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Bringt Massig Weiber :-)
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Deutschland
Fahrzeug: E32 750ILA HIGHLINE FACELIFT / E32 735i / E39 540ia / E34 ///M5 AC Schnitzer S5 Silhouette / Kawasaki ZX-7R
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Hier z.B. im E92
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28.07.2006, 19:52
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#33 (permalink)
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Bringt Massig Weiber :-)
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Deutschland
Fahrzeug: E32 750ILA HIGHLINE FACELIFT / E32 735i / E39 540ia / E34 ///M5 AC Schnitzer S5 Silhouette / Kawasaki ZX-7R
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Zitat:
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Zitat von Raffael@735i
Hallo John....macht er eben nicht.
Audi verwendet LED`s ... gut ... aber wo liegt der Unterschied?
Wo steht bitte, wie schwach mein Licht leuchten soll??
Würdest Du mich mit meinem TGF anhalten, und was zu meckern haben, würde ich nur kurz lachen .... die Teile sind erlaubt....aber egal....  (ist nicht auf Deine Person bezogen)
Zeig mir bitte wo das steht, das TGF verboten ist, bzw. wie schwach meine Scheinwerfer sein dürfen...
Gruß
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28.07.2006, 19:52
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#34 (permalink)
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Juniorschrauber
Registriert seit: 25.12.2005
Ort: Rhein-Neckar
Fahrzeug: 525iA e34 PD:10/93
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es geht doch nicht darum, ob es genau so aussieht wie eine andere Variante, es geht um die Zulassung der einzelnen Bauteile.
Und in Deutschland sind diese Fernlichter, gedimmt oder ungedimmt, nun mal nicht als Tagfahrleuchten erlaubt, sondern eben nur als Fernlicht.
Demnach darfst du damit auch nicht rumfahren, denn du hätest ein bauartgenehmigtes Teil verändert. Damit erlischt die Betriebserlaubnis.
Du könntest nur eine Einzelabnahme (Gutachten) machen, das erfordert aber enormen Aufwand, den sicher niemand hier bezahlen möchte.
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28.07.2006, 19:55
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#35 (permalink)
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Bringt Massig Weiber :-)
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Deutschland
Fahrzeug: E32 750ILA HIGHLINE FACELIFT / E32 735i / E39 540ia / E34 ///M5 AC Schnitzer S5 Silhouette / Kawasaki ZX-7R
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Zitat:
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Zitat von Marlok
es geht doch nicht darum, ob es genau so aussieht wie eine andere Variante, es geht um die Zulassung der einzelnen Bauteile.
Und in Deutschland sind diese Fernlichter, gedimmt oder ungedimmt, nun mal nicht als Tagfahrleuchten erlaubt, sondern eben nur als Fernlicht.
Demnach darfst du damit auch nicht rumfahren, denn du hätest ein bauartgenehmigtes Teil verändert. Damit erlischt die Betriebserlaubnis.
Du könntest nur eine Einzelabnahme (Gutachten) machen, das erfordert aber enormen Aufwand, den sicher niemand hier bezahlen möchte.
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Na Supi .... ich soll also für das was mein Auto kann die Zulassung verlieren?
Man kann schon alles sehr ernst nehmen.
Könnte mir mal einer erklären, wen das stören sollte & warum?
Gruß
Geändert von Raffael@735i (28.07.2006 um 20:11 Uhr).
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28.07.2006, 20:17
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#36 (permalink)
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Normal ist, wie ich bin!
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Porsche-Boxster-Bobbycar, e32 730iA M30
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Stören tut das "die Bürokratie" - das ist sowas wie "die Aministration" in groß, halt für den ganzen Staat. Und ihr wißt alle, der deutsche Verwaltungsbeamte ist sturer als ein Esel und absolut beratungsresistent. Gute Argumente oder gar logische Beweisführung dringen nicht bis zu ihm vor, da er sich mit Paragraphen dagegen abgeschottet hat.
Der Pedda kann dir da auch nur sagen "so isses" - wieso, weshalb, warum mag ergründen, wer sich in einen Verwaltungsbeamten hineinversetzen kann ...
__________________
Tüssi, Andreas
Nomaal is dat nich ...
"Die Sprache ist ein mächtiges Werkzeug. Gebrauche sie mit Bedacht und sie wird dir großartige Dienste leisten. Du wirst dich mit Anderen verständigen können."
VollNormal
Höheres Wesen
Es gibt nur einen VollNormal und Homer76 ist sein Prophet!
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28.07.2006, 22:14
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#37 (permalink)
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2protectand2serve
Registriert seit: 30.04.2003
Ort:
Fahrzeug: Opel Corsa 1.4 mit allem Schnickschnack 12/2007
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´Man, mir ist das Latte!!!!
Wenn hier einer meint, er weiß es besser, bitte.
So, ich klink mich aus dem Thread hier aus.
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13.08.2006, 01:33
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#38 (permalink)
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Lausbub
Registriert seit: 11.12.2002
Ort: Wilkau-Haßlau ("Arzgebirsch")
Fahrzeug: E38 735iA , E34 525i touring
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Deswegen diskutier ich garnicht erst rum alà "darf man? darf man nicht?".
Ich mach einfach und fertig!
Wenn sich im täglichen Einsatz einer an meinem Zeugs/Gebastel/Umgebautem stört, dann wird er mir das schon verständlich machen, und dann kann ichs allemal noch "paragraphengerecht" machen oder eben ggf. wieder zurückrüsten.
...lasst einfach Euer hohles Gefrage und Gelaber, hier bekommt man eh nichts 100% Verbindliches gesagt.
Wers denn wirklich genau wissen will, der soll zur DEKRA fahren und da möglichst vorort am Fahrzeug erklären was man will, was man vorhat, fragen, sich beraten lassen.
Da bekommt man verbindliche Auskunft!
In diesem Sinne,
Gute Nacht!
__________________
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15.08.2006, 08:03
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#39 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.05.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: S600 L, W220, Bj.04.05, 320iA (E46)Bj 02
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Zitat:
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Zitat von Kabak
Wers denn wirklich genau wissen will, der soll zur DEKRA fahren und da möglichst vorort am Fahrzeug erklären was man will, was man vorhat, fragen, sich beraten lassen.
Da bekommt man verbindliche Auskunft!
In diesem Sinne,
Gute Nacht!
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Bleib locker, auch das ist nicht verbindlich.
MfG
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03.09.2006, 01:48
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#40 (permalink)
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Neues Mitglied
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: Kleve
Fahrzeug: BMW 740i
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wir sind Europa
Hallo,
ich habe mir den Thread jetzt mal gut durchgelesen und muß sagen das Ihr komische Probleme habt.
Wir sind in der EG und in der Eg ist vieles erlaubt was garnicht in unserer STVZO vermerkt ist.
Ich kann nur sagen das solche minimal Umbauten nichtmal den Tüv intressieren.
Ich für meinen Teil habe einige Umbauten die es angeblich garnicht in Deutschlang gibt.
Ich habe sie aber mit Segen vom STVA und habe ebenfalls eine Plakette bekommen,ohne vorher wieder alles zurück zu bauen.
Liebe Grüße kalle
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