Bremswirkung Werte! Feststellbremse TÜV (Mindestbremswirkung)
Hallo Leutz
Ich wollte mal gerne eure Erfahrung mit der Bremswirkung wissen, da ich die Tage beim TÜV ein wenig angeschmiert worden bin. Es geht darum welche Mindestbremswirkung / Bremskraft sein muss um die Plakette zugeteilt zu bekommen. Meine Recherchen haben ergeben was die Feststellbremse Betrifft worum es mir Hauptsächlich geht das es Mindestens 15 % des Fahrzeug Gewichts sein muss. Dies würde bei meinem Fahrzeug 740iA einen Gesamtwert von 357,75 machen dies wären 15% von 2385 Kg Ich hatte eine Bremswirkung bei der Feststellbremse von 370 also 15,51 % also sollte ich ohne Probleme mit der Bremswirkung HU bekommen. hier mal die Werte beim ersten anlauf Betriebsbremse 1. Achse 300 links und 310 rechts Betriebsbremse 2. Achse 270 links und 260 rechts Feststellbremse 190 links und 180 rechts Ich habe die Feststellbremse komplett Zerlegt und überarbeitet (Gereinigt und Neu Eingestellt):top Als ich dann nochmals zu Nachprüfung dort war Betriebsbremse 1. Achse 390 links und 380 rechts Betriebsbremse 2. Achse 300 links und 290 rechts Feststellbremse 300 links und 270 rechts Allerdings war ich bei einer anderen Prüfstelle und es war ein anderer Bremsenprüfstand der wohl generell einen höheren Mess Bereich abdecken kann.:? Als zweiter zu bemängelnder Punkt war ein Zusatz in der ABE die zu den Stahlflex Bremsleitungen gehört. und zwar ist im den Bemerkungen erwähnt das die Stahlflex Bremsschläuche nicht mit ASC Betrieben werden dürfen.:B Da ich Stahlflex Leitungen an mein Fahrzeug verbaut hatte und auch vor 2 jahren schon einmal beim TÜV damit war habe ich mir keine Gedanken darüber gemacht und die Papiere hierfür ohne danach gefragt zu werden gleich ausgehändigt.:B Ich habe ja schließlich DSC und kein ASC.:lol Aber der Prüfer wollte von mir einen Nachweis dass ich die Stahlflex mit DSC Betreiben darf!!! :? Alles kein Thema da ich über den Hersteller eine Bestätigung bekommen habe.:top Nur sehr ärgerlich das ich den TÜV den Prüfer davon überzeugen bzw, nachweisen muss was an dem Fahrzeug erlaubt ist und was nicht.:mad: Beim nachfragen wie hoch die Bremswirkung sein müsste sagte er übrigends das dies der Hersteller vorgeben würde. BMW sagte dazu nur das dies völliger Unfug sei und das der Gesetzgeber dies vorschreiben würde, und dies seien bei der Feststellbremse eben die besagten 15 % des Gesamtgewichtes, auch eine Nachfrage bei Dekra ergab nichts anderes.:ja sooooo, was ich mir hier wünschen würde jeder sollte ja irgendwo seinen TÜV DEKRA GTÜ oder was auch immer für einen Bericht haben, meine mich zu erinnern das man diesen sogar mit führen muss :roll Wäre klasse wenn ihr mir eure Zahlen bezüglich Bremsenprüfstand Preisgeben könntet, so das ich mal etwas vergleichen kann.:top wenn der Prüfer ned so ich will mich mal vorsichtig ausdrücken ned so deppert gewesen wäre hätte das Fahrzeug die HU ohne Mängel bekommen. axso, ein Beschwerdebrief an den TÜV ist bereits unterwegs:lol PS: ein hinweis des Prüfers das die Bremswirkung an der Grenze ist wäre in Ordnung gewesen, dann hätte ich mich drum kümmern können! Ich fasse die werte hier am anfang mal zusammen Zitat:
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VA 300/330
HA 300/290 Handbremse 230/230 (bestanden) Soweit mir bekannt wird der Wert im Moment des Blockierens festgestellt. Deshalb macht es beim Ergebnis wohl was aus, ob die Reifen/die Rollen des Bremsenprüfstand nass oder trocken sind. |
hallo,
die mindestabbremsung für dein auto (ez 2000) beträgt 16% und nicht 15%! ich gehe mal davon aus das bei der ersten prüfung das pedal der feststellbrems voll durchgetreten werden konnte und somit die blokiergrenze nicht erreicht wurde. mfg, max |
Auch wenns nich ganz so zum Thema passt. Welche Veränderung hast du durch die Stahlflexleitungen wahrgenommen bzw bist du der Meinung das der Umbau gelohnt hat?
Gruß Stefan |
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Bremsenprüfstand ? Wikipedia http://img405.imageshack.us/img405/8625/e38bremse.jpg BMW hat mir die 15 % Bestätigt und ebenfalls die DEKRA woher hast Du die 16 % ??? |
da hat wiki ja auch recht, aber das gilt nicht für ez 2000!
die mindestabbremsungen für die bba u. fba wurden in 199x etwas angehoben. weiß jetzt nicht auswendig wann das genau war (steht aber in der stvzo drin) mfg, max |
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wäre jedoch selbst wenn es 16% wären nur eine minimale abweichung die bei einem zweiten Bremsversuch sicherlich ausgeglichen worden wäre |
Richtig.
Laut §41 XII Nr.1 StVZO geregelt in: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...12:0028:DE:PDF Zitat:
kai |
Hi,
hab grad bei meinem TÜV Bericht nachgeschaut. Folgendes: Betriebsbremse: 1. Achse Li. 465, Re. 408 2. Achse Li. 201, Re. 199 Feststellbremse: Li. 261, Re. 257 Grüße, Tony |
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Da ich ja wie erwähnt auch Direkt bei BMW nachgefragt hatte und mir vom DEKRA die sich dort gerade im Haus befanden Bestätigt wurde das die Bremswirkung ausreicht und auch die 15% Bestätigt wurde frage ich mich ob da jeder sich an was auch immer halten kann wie er möchte! |
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