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Alt 14.02.2008, 11:33   #1 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von hitchhiker18
 
Registriert seit: 20.05.2002
Ort: Bonn
Fahrzeug: 730d LCI 01.06
Standard Rohkarosse, wie erhält man Kfz-Brief?

Angenommen, ich würde mir eine Rohkarosse kaufen und würde mir die Teile aus einem Schlachtfahrzeug einbauen (kann man nicht die alte Fahrgestell-Nr des Schlachtfahrzeuges übernehmen??). Wie kann man dann das Fahrzeug zulassen? Kann man es auch verkaufen und würde es einen Unterschied machen, dass es ein Neuaufbau ist?

Hinter meiner Frage ist keine kriminelle Absicht. Habe nur mal gedacht, einfach ne Rohkarosse kaufen, komplett ausstatten (Neu- oder Altteile sei dahin gestellt), beim TÜV vorfahren und ich habe einen neuen "alten" Wagen. Finanziell wird es sich sicherlich nicht rechnen. Bin auf die Antworten gespannt, vielleicht hat es sogar schon mal gemacht.
hitchhiker18 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 11:40   #2 (permalink)
Herr der Ringe
 
Benutzerbild von Jippie
 
Registriert seit: 18.12.2005
Ort: Dortmund
Fahrzeug: E38 740i (06/96) Prins LPG
Standard

Klar geht das.

Wenn Du ne alte Karosserie und nen Brief dazu hast, dann hast Du sozusagen ein altes Auto.

In Oldtimerkreisen zählt teilweise genau das am meisten. Ein alter Scheunenfund und die Papiere dazu sind das wichtigste. Selbst wenn die Karre komplett ausgebrannt ist.

Beispiel: Ein Mercedes SL Replika des Modells aus den Fünfzigern ist allemal weniger Wert als eine alte Originalkarosse die mit den gleichen Replika-Teilen wieder aufgebaut wurde.

Gruß Jippie
__________________
Dieser Text wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig!
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Alt 14.02.2008, 12:01   #3 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 20.05.2002
Ort: Bonn
Fahrzeug: 730d LCI 01.06
Standard

Zitat:
Zitat von Jippie Beitrag anzeigen
Klar geht das.

Wenn Du ne alte Karosserie und nen Brief dazu hast, dann hast Du sozusagen ein altes Auto.

In Oldtimerkreisen zählt teilweise genau das am meisten. Ein alter Scheunenfund und die Papiere dazu sind das wichtigste. Selbst wenn die Karre komplett ausgebrannt ist.

Beispiel: Ein Mercedes SL Replika des Modells aus den Fünfzigern ist allemal weniger Wert als eine alte Originalkarosse die mit den gleichen Replika-Teilen wieder aufgebaut wurde.

Gruß Jippie

Kriegt man keinen Brief dabei, wenn man bei BMW eine ganz neue Rohkarosse kauft? Hat die Rohkarosse eine Fahrgestellnummer?
hitchhiker18 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 12:13   #4 (permalink)
Fondorientiert. Moderator
 
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Registriert seit: 17.06.2002
Ort: Bedburg
Fahrzeug: E32 Highline, E38 730d, E23 732iA, E32 ART CAR
Standard

Was er wissen möchte ist doch, wenn man sich aus dem BMW Originalteilesortiment bediente und daraus z.B. einen E32 Neuwagen bauen würde.

Die Rohkarosse hat keine FG-Nummer. Die würde dann vom Erbauer/Hersteller eingeschlagen. Da dies in dem Fall unser Bastelfreund wäre, stünde im Brief bzw. Zulassungsbescheinigung auch nicht "Bayerische Motorenwerke" sondern z.B. Hansi Feinbein als Hersteller.

Das Problem mit den "alten Neuwagen" hatten z.B. vor einigen Jahren die Käufer der letzten Mexico-Käfer "Ultima Edition". Laut Zulassungsrichtlinien war so ein Wagen hier in D nicht abnahmefähig und zulassungsreif. So sind einige Eigner hingegangen und haben sich alte Käfer Chassis vom Schrott geholt, diese restauriert und darauf die neue Karosserie montiert. So wurde aus der vermeintlichen Erstzulassung nur eine Wiederzulassung. Später lenkten dann aber die Behörden ein und erteilten Ausnahmegenehmigungen, so dass die Autos dann doch ohne Umbaumaßnahmen erstmals zugelassen werden konnten.




Zitat:
Zitat von Jippie Beitrag anzeigen
Klar geht das.

Wenn Du ne alte Karosserie und nen Brief dazu hast, dann hast Du sozusagen ein altes Auto.

In Oldtimerkreisen zählt teilweise genau das am meisten. Ein alter Scheunenfund und die Papiere dazu sind das wichtigste. Selbst wenn die Karre komplett ausgebrannt ist.

Beispiel: Ein Mercedes SL Replika des Modells aus den Fünfzigern ist allemal weniger Wert als eine alte Originalkarosse die mit den gleichen Replika-Teilen wieder aufgebaut wurde.

Gruß Jippie
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Geändert von Highliner (14.02.2008 um 12:22 Uhr).
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Alt 14.02.2008, 12:29   #5 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von hitchhiker18
 
Registriert seit: 20.05.2002
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Zitat:
Zitat von Highliner Beitrag anzeigen
Was er wissen möchte ist doch, wenn man sich aus dem BMW Originalteilesortiment bediente und daraus z.B. einen E32 Neuwagen bauen würde.

Die Rohkarosse hat keine FG-Nummer. Die würde dann vom Erbauer/Hersteller eingeschlagen. Da dies in dem Fall unser Bastelfreund wäre, stünde im Brief bzw. Zulassungsbescheinigung auch nicht "Bayerische Motorenwerke" sondern z.B. Hansi Feinbein als Hersteller.

Das Problem mit den "alten Neuwagen" hatten z.B. vor einigen Jahren die Käufer der letzten Mexico-Käfer "Ultima Edition". Laut Zulassungsrichtlinien war so ein Wagen hier in D nicht abnahmefähig und zulassungsreif. So sind einige Eigner hingegangen und haben sich alte Käfer Chassis vom Schrott geholt, diese restauriert und darauf die neue Karosserie montiert. So wurde aus der vermeintlichen Erstzulassung nur eine Wiederzulassung. Später lenkten dann aber die Behörden ein und erteilten Ausnahmegenehmigungen, so dass die Autos dann doch ohne Umbaumaßnahmen erstmals zugelassen werden konnten.

Was hält mich denn davon ab, von einem alten Fahrzeug, wo ich im Besitz des Briefes bin, die Fahrgestellnummer in die neue Rohkarosse einzuschlagen?
hitchhiker18 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 12:31   #6 (permalink)
Fondorientiert. Moderator
 
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Zitat:
Zitat von hitchhiker18 Beitrag anzeigen
Was hält mich denn davon ab, von einem alten Fahrzeug, wo ich im Besitz des Briefes bin, die Fahrgestellnummer in die neue Rohkarosse einzuschlagen?
Die Polizei.
Highliner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 12:40   #7 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von hitchhiker18
 
Registriert seit: 20.05.2002
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Zitat:
Zitat von Highliner Beitrag anzeigen
Die Polizei.

Das wäre also ein strafbare Handlung?!
hitchhiker18 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 13:57   #8 (permalink)
Normal ist, wie ich bin!
 
Benutzerbild von VollNormal
 
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Ort: Bochum
Fahrzeug: Porsche-Boxster-Bobbycar, e32 730iA M30
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Jep. Die Nummer gehört zu der Karosse. Eine Übertragung auf eine andere Karosse ist nicht statthaft.
__________________
Tüssi, Andreas

Nomaal is dat nich ...

"Die Sprache ist ein mächtiges Werkzeug. Gebrauche sie mit Bedacht und sie wird dir großartige Dienste leisten. Du wirst dich mit Anderen verständigen können."
VollNormal


Höheres Wesen
Es gibt nur einen VollNormal und Homer76 ist sein Prophet!
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Alt 14.02.2008, 16:39   #9 (permalink)
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Benutzerbild von E32Neuling
 
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Bergstrasse
Fahrzeug: Ford Scorpio BGS,Ford Granada BJ82 3,0iV6 , 82er Chevy Camaro Tagra 5,0V8
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Doch darf man .

Wurde ja oben schon erwähnt mit den "Käfern"

Wenn z.B. deine "alte" Karosse verunfallt ist oder was auch immer kann man das schon machen .

ABER nur mit TÜV segen , also vorhher mit dem TÜV reden .

MFG Christian
E32Neuling ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 16:51   #10 (permalink)
Normal ist, wie ich bin!
 
Benutzerbild von VollNormal
 
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Porsche-Boxster-Bobbycar, e32 730iA M30
Standard

Beim oben erwähnten Käfer sind Fahrgestell und Karosse getrennt. Richtig hätte ich schreiben müssen, die Nummer gehört zum Fahrgestell (die heißt ja auch Fahrgestellnummer), der E32 hat allerdings eine selbsttragende Karosse und damit kein separates Fahrgestell.

Nochmal zum Käfer: dort wurde auf das vorhandene Fahrgestell mit vorhandener Nummer und vorhandem Brief eine Karosse gesetzt, die ursprünglich auf einem anderen Fahrgestell saß. Die Nummer blieb bei dem Fahrgestell, zu dem sie originär zugeordnet war.
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