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Alt 03.09.2007, 16:50   #1 (permalink)
ehemals "Gerard_Dirks"
 
Registriert seit: 29.07.2002
Ort: Zwillikon (Schweiz)
Fahrzeug: BMW 750iL (E38, 06/2001) 149tKm, Alfa Spider 2000(1991)
Ärger Fahrzeugschein v.v. Fahrzeugbrief

Hallo zusammen

Dumme Frage von ein Ausländer :-)

Vor 4 Jahre habe ich mein BMW in Stuttgart gekauft und in die Schweiz importiert. Habe glaube alle Dokumenten erhalten.

Jetzt habe ich ein Problem. Ich muss wegen ein Bestellung in Deutschland meine KBA-Nummer von mein Fahrzeugschein abgeben. Ich habe leider nur ein Fahrzeugbrief. Wie komme ich an diese Nummer. Ich sehe keine Ahnliche Bezeichnung auf meine Papieren.

Was ist der Unterschied zwischen zu ein Fahrzeugschein und ein Fahrzeugbrief?? Nicht böse werden, aber "Ihr" seit wirklich Weltmeister in Bürokratie :-)

Wer kann mir hier weiter helfen

Gérard

Geändert von alphornblaeser (03.09.2007 um 17:14 Uhr).
alphornblaeser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2007, 17:10   #2 (permalink)
Freut sich auf Xenon!
 
Benutzerbild von nclb-blueman
 
Registriert seit: 28.08.2005
Ort: bei München
Fahrzeug: E32 740i M60 01/94
Standard

Deine KBA´s sind 0005 546 sind im KFZ-Brief unter zu2 und zu3 zu finden.


Hier noch ein Bild wo diese Nummern im "alten" KFZ-Brief zu finden sind.


Gruß Robert
nclb-blueman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2007, 18:47   #3 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Umsteiger
 
Registriert seit: 17.07.2007
Ort: Zielona Góra
Fahrzeug: zwei Füsse Bj. 1982
Standard

Zitat:
Zitat von Gerard_Dirks Beitrag anzeigen

Was ist der Unterschied zwischen zu ein Fahrzeugschein und ein Fahrzeugbrief?? Nicht böse werden, aber "Ihr" seit wirklich Weltmeister in Bürokratie :-)

Wer kann mir hier weiter helfen

Gérard
Fahrzeugschein ist quasi die amtliche Kopie des Fahrzeugbriefes und stellt die Besitztumsverhältnisse sicher. Eigentümer am Fahrzeug ist jedoch der Besitzer des Fahrzeugbriefes. Das führt zu so manch prekären Situation, alsdass Eigentum und Besitz zwei grundsätzlich verschiedene Dinge sind (BGB lässt grüßen).
Umsteiger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2007, 19:03   #4 (permalink)
c´est moi
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort: Südlich der Iglus, erste links
Fahrzeug: Hollandfahrrad
Standard

Zitat:
Zitat von Umsteiger Beitrag anzeigen
Eigentümer am Fahrzeug ist jedoch der Besitzer des Fahrzeugbriefes.
Nööö.....nicht ganz.

Die Tatsache, daß man im Besitz des Briefes ist, bedeutet nicht automatisch,
daß man die Eigentumsrechte am Fahrzeug und/oder Brief hat...

Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2007, 19:24   #5 (permalink)
Bekennender Dieselfahrer
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: Iserlohn
Fahrzeug: E39 520d (EZ 10/00)
Standard

Zitat:
Zitat von Umsteiger Beitrag anzeigen
Eigentümer am Fahrzeug ist jedoch der Besitzer des Fahrzeugbriefes.
Genaugenommen ist der Eigentümer des Fahrzeugbriefes der Eigentümer des KFZ.
__________________
E66-Fan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2007, 20:26   #6 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Umsteiger
 
Registriert seit: 17.07.2007
Ort: Zielona Góra
Fahrzeug: zwei Füsse Bj. 1982
Standard

Zitat:
Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
Genaugenommen ist der Eigentümer des Fahrzeugbriefes der Eigentümer des KFZ.
Jap, mein Fehler, habe das oben tatsächlich falsch geschrieben... Aber gedacht war eben dein Satz
Umsteiger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2007, 00:23   #7 (permalink)
c´est moi
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort: Südlich der Iglus, erste links
Fahrzeug: Hollandfahrrad
Standard

Zitat:
Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
Genaugenommen ist der Eigentümer des Fahrzeugbriefes der Eigentümer des KFZ.
Jooo....und noch einen :

Das muss auch nicht automatisch bedeuten, daß er auch alle Rechte hat...
(Finanzierungen etc.)

Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2007, 19:43   #8 (permalink)
Mitglied
 
Registriert seit: 02.04.2006
Ort: Kreis Neu-Ulm / Bayern
Fahrzeug: E65-730d (12.2004)
Standard

Eigentümer ist, wer den Fahrzeugbrief hat (bei geleasten Fahrzeugen ist das die Bank). Besitzer ist derjenige, der z.B. das Fahrzeug nutzt (der hat in der Regel auch den Fahrzeugschein).

Siehe auch: Externer Link (öffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.jurawiki.de/Besitz
__________________
Gruß
MrOsprey

Geändert von MrOsprey (05.09.2007 um 22:58 Uhr). Grund: Auf Hinweis von E66-Fan korrigiert
MrOsprey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2007, 20:14   #9 (permalink)
Bekennender Dieselfahrer
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: Iserlohn
Fahrzeug: E39 520d (EZ 10/00)
Standard

Zitat:
Zitat von MrOsprey Beitrag anzeigen
Eigentümer ist, wer den Fahrzeugschein hat (bei geleasten Fahrzeugen ist das die Bank).
Du meinst den FahrzeugBRIEF...
...der FahrzeugSCHEIN ist im jeweiligen Fahrzeug immer mitzuführen...

Grüße!
E66-Fan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2007, 22:57   #10 (permalink)
Mitglied
 
Registriert seit: 02.04.2006
Ort: Kreis Neu-Ulm / Bayern
Fahrzeug: E65-730d (12.2004)
Standard

Zitat:
Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
Du meinst den FahrzeugBRIEF...
...der FahrzeugSCHEIN ist im jeweiligen Fahrzeug immer mitzuführen...

Grüße!
Natürlich, Du hast recht. Das wollte ich eigentlich auch schreiben. Der Fahrzeugbrief wird zu Hause sicher verwahrt und belegt, daß man Eigentümer ist, der Fahrzeugschein ist im ... (s.o). Ich werde es korrigieren.
MrOsprey ist offline   Mit Zitat antworten
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