Hi
Ich habe ja letztes Jahr meinen in D gekauft und selbst importiert. In Österreich waren noch zu bezahlen die Nova und zusätzlich 20% von der Nova.
Jetzt habe ich zufällig in einer Zeitung folgendes gelesen:
Der Europäische Gerichtshof hat erkannt, dass die Zusatzabgabe von 20 Prozent im Sinne des § 6Ab 6 NoVAG anlässlich des Eigenimport eines gebrauchten Kfz in das Inland nicht mit Art EG-Vertrag vereinbar ist.
Für bereits zu Unrecht entrichtete Erhöhungbeiträge der letzten fünf Jahre ist bei Rückerstattungsanträgen ein Festsetzungsbescheid nach § 201 Abs.2 Z4 BAO auszufertigen und der Erhöhungbetrag rückzuzahlen.
War bereits beim Finanzamt und habe diesen Antrag gestellt. Kein Problem.
Also auf zum Finanzamt.
Achtung: Es geht nicht um die NOVA sondern um die zusätzlichen 20% von der NOVA!!!!
Gruss
Peter