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02.05.2006, 13:41
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#1 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.07.2004
Ort: Kaarst
Fahrzeug: 740i (E38)
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Urteil gegen Forenbetreiber
Hallo Leute,
ich denke wir sollten uns in Anlehnung an diesen Beitrag von Heise ein bischen innerhalb dieses Forums zurücknehmen.
Fakt ist daß mittlerweile sogar die Betreiber einiger Foren abgemahnt und verklagt werden aufgrund von "geschäftsschädigenden Beiträgen".
Das ist bei uns ja nicht unbedingt anders wenn sich einige Leute hier über die schlechte Qualität von Werkstätten äussern. Es brauch ja nur einmal eine Werkstatt die hier negativ wegkommt (z.B. diverse Beiträge über die große Kette mit 3 Buchstaben die mit A beginnt und U aufhört  ) auf die Idee kommen zu einem Anwalt zu gehen.....
Ich denke in der Konsequenz würde ein finanzieller Aufwand wie dieser Christian wahrscheinlich zwingen das Forum zu schliessen.
Denkt alle mal drüber nach und nehmt euch vielleicht ein bischen zurück wenn es um die Nennung von Firmen geht....
Gruß,
Markus
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02.05.2006, 14:42
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#2 (permalink)
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Administrator
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: E32-750iL (12.91), E38-750iL (12.98), E66-760Li (06.04)
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Zitat:
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Zitat von mk2611
Fakt ist daß mittlerweile sogar die Betreiber einiger Foren abgemahnt und verklagt werden aufgrund von "geschäftsschädigenden Beiträgen".
Das ist bei uns ja nicht unbedingt anders wenn sich einige Leute hier über die schlechte Qualität von Werkstätten äussern. Es brauch ja nur einmal eine Werkstatt die hier negativ wegkommt (z.B. diverse Beiträge über die große Kette mit 3 Buchstaben die mit A beginnt und U aufhört  ) auf die Idee kommen zu einem Anwalt zu gehen.....
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Im hier verlinkten Fall hat der Abgemahnte Einspruch gegen die Abmahnung eingelegt, woraufhin der Abmahner seine Ansprüche zurück gezogen hat. Das ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Sehr interessant wird das Ergebnis der Klage des Abgemahnten gegen den Abmahner sein. Vielleicht wird da ja ein für alle Forenbetreiber "gutes" Urteil getroffen, auf das man sich ggf. beziehen/berufen kann.
Also mal abwarten...
Egal wie das ganze ausgeht ist es wichtig, dass man hier im Forum genau wie im wirklichen Leben nie unsachlich wird, nie die Unwahrheit schreibt und nie übertreibt. Dann kann es im Prinzip im Sinne der freien Meinungsäußerung nie zu einem Problem kommen.
Gruß,
Chriss
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02.05.2006, 15:23
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#3 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.07.2004
Ort: Kaarst
Fahrzeug: 740i (E38)
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Hi Christian,
Du hast Recht. Aber leider sieht die Rechtslage erstmal den Forenbetreiber in der Haftung. Ich wollte lediglich die Leute mal dazu bringen erst nachzudenken bevor man etwas schreibt daß in irgendeiner Form geschäftschädigend wirken kann. Und wenn die Rechtslage so bleibt wie sie ist, dann werden sich in Zukunft einige Anwaltsbüros darauf spezialisieren nur noch in diversen Internetforen untwerwegs zu sein und nach eventuellen Verstößen die Firmen kontaktieren und ein Abmahnverfahren anzustreben. Schliesslich ist da einfaches und schnelles Geld drin. Leider kommen dann auch oftmals schnell relativ hohe Streitwerte zusammen die dann auch recht hohe Anwaltskosten verursachen.
Gruß,
Markus
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02.05.2006, 16:40
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#4 (permalink)
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Administrator
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: E32-750iL (12.91), E38-750iL (12.98), E66-760Li (06.04)
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Wenn die Klage gegen den Abmahner in diesem Fall nicht positiv verlaufen sollte, wäre das natürlich sehr schade. Wollen wir mal das Beste hoffen...
Ansonsten müsste man wohl "abgeschlossene" Foren einrichten, in denen nur noch auf Identität geprüfte Mitglieder schreiben dürften. Dann könnte man ggf. die Schuld und Haftung auf das jeweilige Mitglied abwälzen.
So schlimm wird's hoffentlich nicht kommen.
Ich gebe Dir Recht, dass es wichtig ist, die Mitglieder auf diese Problematik hinzuweisen. Und auch das Mod-Team wird künftig bei manchen Beiträgen genauer hinschauen müssen und im Zweifel besser auf "Nummer Sicher" gehen.
Gruß,
Chriss
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02.05.2006, 17:39
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#5 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: 730i R6 Bj.6/1992
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Das Urteil des LG Hamburg ist sehr zu bedauern, da es in der Form wahrscheinlich vor dem Hanseatischen OLG keinen Bestand haben wird, aber dennoch für viele geradezu ein gefundenes Fressen für Abmahnungen zu sein scheint. Dabei ist schon der Ausgangspunkt des LG Hamburg absolut lebensfremd und die Anforderungen, die das LG als ohne weiteres leistbar bezeichnet in der Praxis kaum durchzuführen.
Solange dieses Urteil aber noch im Raume ist, da gebe ich Euch recht, wäre es gut, wenn zwar sachlich berechtige, auch scharfe Kritik zu bestimmten Geschäftspraktiken / Unternehmen geschrieben wird, aber der darüberhinaus gehende Bereich, wie Boykottaufrufe oder ähnliches unterbleibt.
Insoweit gibt das LG Hamburg selbst ein ganz gute Linie vor, wie man ein Berufen auf dieses Urteil verhindert:
"Jedenfalls steht es außer Frage, dass es im Lichte des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in scharfer Form kritisiert werden darf. Auf dieses Grundrecht darf die Antragsgegnerin sich auch hinsichtlich der über ihr Forum verbreiteten Beiträge berufen, denn Art. 5 Abs. 1 GG schützt auch die bloße Verbreitung von gedanklichen Inhalten. Auch die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisten aber, wie Art. 5 Abs. 2 GG ausdrücklich sagt, kein schrankenloses Recht zur Verbreitung von Äußerungen aller Art. Das Recht zur freien Meinungsäußerung findet seine Grenzen jedenfalls da, wo Rechte anderer in einem Ausmaß betroffen werden, das der Durchsetzung des eigenen Standpunktes- oder des Standpunktes desjenigen, dessen Ansichten verbreitet werden - nicht mehr adäquat ist. Das ist dann der Fall, wenn die Äußerung darüber hinausgeht, das beanstandete Verhalten öffentlich zu kritisieren, sondern weitergehend dazu aufruft, den Geschäftsbetrieb des Kritisierten physisch zu stören, wie das typischerweise bei einem Boykottaufruf der Fall ist (BGH, Urt. v. 29.1. 1985, NJW 1985, S. 1620 f.)."
__________________
Gruss
Beatsurfer
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02.05.2006, 18:00
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#6 (permalink)
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2protectand2serve
Registriert seit: 30.04.2003
Ort:
Fahrzeug: Opel Corsa 1.4 mit allem Schnickschnack 12/2007
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Wenn ich hier jemanden vor den Erfahrungen, die ich z.B. mit A*U gemacht habe, bewahren kann - meine Meinung, belegbar!
Da soll mal einer kommen!
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05.05.2006, 20:56
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#7 (permalink)
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Geldeintreiber :)
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Ingelheim
Fahrzeug: BMW 740iA-V8(E32)+T PD 24.11.92 EZ 12/92
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Neues Urteil vom OLG Düsseldorf
Hi Leute !
Schaut euch das mal an.
Ciao
Andreas
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07.05.2006, 12:31
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#8 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: 730i R6 Bj.6/1992
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Das Urteil klingt recht interessant, allerdings wird das, wenn man damit ernst macht, dazu führen, daß man als Webmaster eines Forums künftig die Adressen seiner User prüfen müßte:
"Dem Betreiber eines Meinungsforums ist es auch nicht unzumutbar, dafür zu sorgen, dass ihm die Identität und Adresse der Teilnehmer bekannt ist, um diese im Streitfall an die angeblich Verletzten weiterzugeben. Denn der Betreiber hat die Möglichkeit, die Teilnahme an dem Forum von einer Registrierung abhängig zu machen, bei der jeder Teilnehmer seinen Namen und seine Adresse angeben muss und dann erst das Recht erhält, unter einem Pseudonym Beiträge zu verfassen."
Es wird sich dann das Folgeproblem stellen, ob sich eine Forenbetreiber auf die angegebenen Adressen verlassen darf, oder aber ob er diese prüfen muß, etwa durch Zusendung des Passworts per Brief. Wenn letzteres angenommen würde, wer ist bereit das Porto zu zahlen? Wenn man dagegen die bloß formelle Angabe einer (ungeprüften) Adresse verlangt, ist im Zweifel für den erstrebten Schutz der potentiell Verletzten nichts gewonnen.
Also alles in allem geht die Rspr. irgendwie etwas an den praktischen Gegebenheiten und Möglichkeiten vorbei.
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08.05.2006, 16:31
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#9 (permalink)
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Administrator
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: E32-750iL (12.91), E38-750iL (12.98), E66-760Li (06.04)
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Ich möchte Euch auf Hinweis eines Forumsmitgliedes noch auf folgende Seite hinweisen: http://www.nicht-von-heise-kopieren.de/
Heise mahnt also selber auch ab - und zwar Betreiber von Foren, in denen Meldungen von Heise eingestellt wurden. Dies nur zur Info. In diesem Thread kann ich keinen Verstoß gegen das Zitat-Recht erkennen. Künftig sollte man also daran denken, Zitate möglichst kurz zu halten, um dann einen Link zur Quelle zu setzen.
Gruß,
Chriss
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08.05.2006, 17:19
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#10 (permalink)
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Geldeintreiber :)
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Ingelheim
Fahrzeug: BMW 740iA-V8(E32)+T PD 24.11.92 EZ 12/92
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