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Umfrageergebnis anzeigen: Soll man ohne Zustimmung des Verfassers eine u2u Veröffentlichen?
Nein 84 78,50%
Ja 23 21,50%
Teilnehmer: 107. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

Antwort
 
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Alt 29.01.2006, 09:24   #11 (permalink)
Dr. Kohl kommt wieder ...
 
Benutzerbild von Dr. Kohl
 
Registriert seit: 01.03.2003
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E39 V8 19.3 l/100 km & AUDI
Standard

Nur in Ausnahmefällen bei sogenanntem "Externer Link (öffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Besonderem öffentlichen Interesse "
__________________
. Gruß Dr. Kohl
Dr. Kohl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2006, 10:30   #12 (permalink)
Der der die Backen teilt
 
Registriert seit: 03.10.2002
Ort: Illerrieden
Fahrzeug: MCoupe
Standard

ich denke es ist vielleicht nicht die feine art u2u öffentlich zu posten, aber: ich kann meine post zeigen we ich will, und da in dem forum hier soviel scheinheilige und pussys rumschwirren, sollte man denen auch auf diesem wege eins reinwürgen dürefen, egal welchen "rang" sie hier im forum haben
derbähr ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2006, 11:34   #13 (permalink)
U2U Geheimhalter
 
Benutzerbild von gandalf
 
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Dorsten
Fahrzeug: 740IL(E32)Bj.08.93 Prins LPG und Volvo 940 Turbo Bj. 90
Standard

Wichtig für mich ist hier das ich nicht ein Fass aufmachen will wegen Regeln, aber z.b. wenn alle mit nein stimmen würden wäre zumindest die Frage wie man damit umgeht eine Umfrage wert.

Interresant finde ich die Meinungen bei den Ja Stimmen wegen Strafverfolgung - ähnliches und Bedrohungen. Auch der link von Dr. Kohl der in die gleiche Richtung geht.

Nur das mit dem reinwürgen mittels Veröffentlichen von u2u selbst bei beschimpfen-beleidigen, da habe ich echt Probleme.

z.B.
Da schickt jemand einem per u2u einen Tip zu einem link den man so nicht öffentlich geben darf oder gibt persönliches von sich bekannt. Und plötzlich passt einem die Nase nicht mehr (das schaukelt sich natürlich immer mehr auf) und dann werden u2u veröffentlicht. Wenn das so OK ist würde sich für mich und ich hoffe auch für andere vieles dann erübrigen oder wir sollten uns wirklich über ein nichtöffentliches Forum/ verdeckte Mitglieder ohne Profil Gedanken machen.

Aber warten wir mal ab welche Meinungen/Anregungen es noch zu diesem Thema gibt.
__________________
Gruß

Gandalf

Heute ist der erste Tag vom Rest meines Lebens

Externer Link (öffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Mein DatenblattExterner Link (öffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 
gandalf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2006, 12:14   #14 (permalink)
fast and furious
 
Benutzerbild von Red.Dragon
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: M5
Standard

Grundsätzlich ist ein U2U privat und sollte es auch bleiben.

Allerdings gibt es Fälle, in denen man eine U2U durchaus veröffentlichen sollte, um ggf. Schaden von anderen abzuwenden oder um zu warnen.

Ich denke, dass sich die Frage in der Regel gar nicht stellt, da die meisten U2U´s doch eher privater Nachrichtenaustausch sind, der keine sensiblen oder für die Forumsöffentlichkeit interessanten Daten enthält.

WENN sich die Frage stellt, ob man eine U2U veröffentlichen sollte, dann gibt es Vorfälle im Hintergrund, die das Ganze ausgelöst haben.
Und DA muss man das von Fall zu Fall entscheiden können.

Regeln und Forumsstatuten ja, aber entmündigen lässt sich hier sicher keiner.
Wenn die ganzen Sachen immer hintenrum mit dem Mod oder Admin bekaspert werden, dann kriegt wieder keiner was mit, und am Ende wird ein User gesperrt o.ä. und das Gejammer ist wieder gross.
Nein- dann lieber offen, transparent und nachvollziehbar das ganze abklären, dann ggf. den Thread in den Papierkorb (den ich im übrigen entgegen meiner ersten Meinung inzwischen für komplett überflüssig halte, weil man da nicht posten kann) und gut.

Also meine Meinung dazu: JA, in bestimmten Fällen kann es sinnvoll oder gar notwendig sein, auch mal ne U2U zu veröffentlichen.

Im übrigen müsste bei einem "Veröffentlichungsverbot" selbiges dann auch für Emails gelten, und da wirds unübersichtlich, denn wer will mir denn hier im Forum ernsthaft und vor allem mit Grundlage verbieten, mit meiner privaten Post zu machen was ich will?
__________________


Wenn du willst, was du noch nie gehabt hast, dann tu, was du noch nie getan hast...


in Gedenken an Carsten
Red.Dragon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2006, 12:37   #15 (permalink)
Der der die Backen teilt
 
Registriert seit: 03.10.2002
Ort: Illerrieden
Fahrzeug: MCoupe
Standard

was soll man hier denn noch alles reglementieren, gegen das forum hier ist die BRD ja ein fast schon vorschriftenloser raum....
so sachen von wegen nach verwarnung darf offtopic nicht mehr gepostet werden ist ja schon so was von mega daneben das jeder vernünfige mensch mit einigermasen sozialverträglicher einstellung nur noch mit dem kopf schüteln kann
ich weis schon warum ich in keinem verein bin....
derbähr ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2006, 12:42   #16 (permalink)
fast and furious
 
Benutzerbild von Red.Dragon
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: M5
Standard

Zitat:
Zitat von derbähr
was soll man hier denn noch alles reglementieren, gegen das forum hier ist die BRD ja ein fast schon vorschriftenloser raum....
so sachen von wegen nach verwarnung darf offtopic nicht mehr gepostet werden ist ja schon so was von mega daneben das jeder vernünfige mensch mit einigermasen sozialverträglicher einstellung nur noch mit dem kopf schüteln kann
ich weis schon warum ich in keinem verein bin....
Ja, ich sehe das ähnlich wie Du, es geht nicht, dass aus Verwarnungen resultierend eine Ungleichbehandlung der User stattfindet, nach dem Motto: Der darf das (noch), und der darf das nicht (mehr)...

Überregulierung führt zu Unverständnis, Unverständnis zu noch mehr Unklarheiten, und die wiederum zu weiterer Überregulierung.
Ohne hier den Verantwortlichen zu nahe treten zu wollen, so viel Fingerspitzengefühl traue ich da keinem zu, wie es dafür vonnöten wäre, dass das nicht auf Dauer ein Fass ohne Boden wird.
Und ich würde mir den Schuh auch nicht anziehen wollen, um ehrlich zu sein und das zu relativieren.

Von da her: Wem es hier zu wenig Regeln gibt, der soll seine eigenen machen, und sich dran halten...
Red.Dragon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2006, 12:46   #17 (permalink)
† 13.12.2006
 
Benutzerbild von os-hamster
 
Registriert seit: 27.04.2003
Ort: Osnabrück
Fahrzeug: Ich: BMW 745i (E65) + Weibchen: 325 Ci (E46)
Standard

Moin Moin,

grundsätzlich ist eine U2U das gleiche wie eine E-Mail, jedoch nur innerhalb einer einer GBG (Geschlossene Benutzergruppe).

Eine U2U sollte ohne Einwilligung des Absenders grundsätzlich nicht veröffentlicht werden dürfen, es sei denn, der Inhalt verstößt gegen die guten Sitten, ist strafrechtlich relevant oder bewußt beleidigend.

Aber selbst in solchen Fällen sollte der Absender der U2U vom Empfänger darauf hingewiesen werden, dass er beabsichtigt, die U2U zu veröffentlichen.

Ich´finde, es geht niemanden etwas an, wenn ich Joshua Piripowski per U2U mitteile, dass ich Hinnerk Kniepauge für ein "Großes Ar...loch" halte.

Die vorstehenden Namen sind frei erfunden. Jede Ähnlichkeit mit lebenden oder bereits verstorbenen Personen ist rein zufällig und nicht beabsichtigt.

Ach übrigens: Ich habe mit NEIN gestimmt!

Herzlich Grüße

OS-Hamster
das Nagetier aus Osnabrück
__________________
.
Schaut doch mal 'rein:Externer Link (öffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Klick-Klack, hier geht's zur Hamsterpage
os-hamster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2006, 13:01   #18 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von TripleX
 
Registriert seit: 08.07.2002
Ort: Singen
Fahrzeug: keins
Breites Grinsen

Also ich als schwächstes Glied sage am besten rein garnichts dazu. Betrifft mich ja auch nicht.
TripleX ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2006, 13:08   #19 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von juergen@730i
 
Registriert seit: 31.10.2005
Ort: Fürth
Fahrzeug: 730iA (EZ 10/87)
Standard

Ich habe auch mit "NEIN" gestimmt. Es handelt sich hierbei ausschließlich um private Nachrichten und solche sollte man ohne Zustimmung des Verfassers grundsätzlich nicht öffentlich zugänglich machen.

Nun hab ich aber auch schon mal ne Anfrage per u2u erhalten weil jemand das und das Problem hatte wofür eigentlich dieses Forum da ist, um das Thema ausführlich zu diskutieren, und habe diese dann veröffentlicht. Ähnliche Fälle hab ich auch schon von anderen Mitgliedern hier gesehen. So etwas würde ich zu den großen Ausnahmen zählen, trotzdem sollte der Verfasser auch hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Ich für meinen Teil werde das in Zukunft jedenfalls tun.

Sollte es sich um Beleidigungen oder ähnlichen handeln, würde ich mich an den Admin wenden, dieser kann dann auch sehen ob jenes Mitglied vielleicht schon des öfteren unangenehm Aufgefallen ist und entsprechen seiner Möglichkeiten handeln. Weiterhin habe ich die Möglichkeit diese Person auf meine Ignorierliste zu setzten, dann kann er posten was er will.


mfg
juergen
__________________
aus Freude am Fahren
juergen@730i ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2006, 13:14   #20 (permalink)
...im Zug nach Nirgendwo
 
Benutzerbild von rednose
 
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: 728iA/E38 (4/97) Vialle LPI Gasanlage, VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane
Es kommt ganz auf den Inhalt an. Wenn Idioten wie Stefan Mladek mich per u2u beschimpfen, beleidigen und bedrohen, will ich diese sehr wohl veröffentlicht wissen um andere darauf aufmerksam zu machen.
Mit Schutz des Briefgeheimnisses hat es nichts zu tun, da ich als Empfänger bestimmen kann, wer meine Post lesen soll und wer nicht.
Also "JA"!
Zitat:
Zitat von os-hamster
Eine U2U sollte ohne Einwilligung des Absenders grundsätzlich nicht veröffentlicht werden dürfen, es sei denn, der Inhalt verstößt gegen die guten Sitten, ist strafrechtlich relevant oder bewußt beleidigend.

Aber selbst in solchen Fällen sollte der Absender der U2U vom Empfänger darauf hingewiesen werden, dass er beabsichtigt, die U2U zu veröffentlichen.
John und OS-Hamster geben recht genau meine Meinung dazu wieder.
Also ohne viele weitere Worte auch von mir ein JA
solange man den Ersteller der u2u auf die Veröffentlichung hinweist !
__________________
Gruß,
Rudi

Rheinischer 7er Stammtisch in Kerpen

an jedem dritten Sonntag im Monat !


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