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Alt 29.12.2007, 18:56   #1 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Alfred G
 
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Lkr. Starnberg
Fahrzeug: E65- 750i + E91 325xi
Standard Link setzen zu fremden Bildern - Urheberrechtsverletzung ?!

Wie ist das eigentlich?

Wenn ich zum Beispiel schreibe:

Leute, ich träume von einem M6 Cabrio, zum Beispiel von so einem hier:



Und das Copyright für dieses Bild liegt z.B. bei der Firma X (Hier bei der "Autopresse").

Habe ich dann was Verbotenes gemacht?

Wenn ja, dann müsste aber eigentlich auch z.B. die google-Bildersuche unzulässig sein?

Und wer haftet, falls das tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung sein sollte? Ich? Der Forumsbetreiber? Administrator Christian?
Alfred G ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2007, 19:09   #2 (permalink)
e38 mit Schiebedach...
 
Benutzerbild von rubin
 
Registriert seit: 15.04.2006
Ort: Würzburg
Fahrzeug: e38-750i (06.98), Suzuki Vitara
Standard

Christian haftet gar net, weil er net mag

-> müsste er aber laut gesetz, da ers net auf dich abwältzen darf auch wenn du die AGB zustimmst und sowas auf die eigene Kappe nimmst
__________________
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rubin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2007, 22:17   #3 (permalink)
Administrator
 
Benutzerbild von Christian
 
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: E32-750iL (12.91), E38-750iL (12.98), E66-760Li (06.04)
Standard

Wenn ein Foto hier ins Forum per [img] eingefügt wird, d. h. wenn das Bild direkt im Forum zu sehen ist, so liegt eine Urheberschutzverletzung vor, wenn für das gezeigte Bild keine entsprechenden Rechte vorliegen. Entsprechendes gilt für alle anderen urheberrechtlich geschützten Dinge.

Ganz wichtig: Jedes Forumsmitglied ist für seine Forumsbeiträge selbst verantwortlich! D. h. das Forumsmitglied selbst haftet dafür, falls der Urheber gegen die Veröffentlichung vorgeht.

Ich als Betreiber des Forums hafte erst, wenn ich ab Kenntnisnahme nichts unternehme.

Leider gibt es dazu jüngst ein leidliches Beispiel, welches ich in Kürze als Warnung für alle Mitglieder veröffentlichen werde.

Also Vorsicht mit urheberrechtlich geschütztem Material!

Zurück zur eingangs gestellten Frage: Wenn man tatsächlich nur einen Link setzt, dürfte das eigentlich kein Problem sein (obwohl das Gerichte auch schon anders gesehen habe, aber vor Gericht ist man sowieso in Gottes Hand).


Gruß,
Chriss
Christian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2007, 22:34   #4 (permalink)
raubsauger©
 
Benutzerbild von buddi
 
Registriert seit: 19.11.2005
Ort: Bühl
Fahrzeug: 530dA (12.06); Peugeot 207CC (07.07); R1200RT (05.05)
Standard

Zitat:
Zitat von Alfred G Beitrag anzeigen
Wie ist das eigentlich?

Habe ich dann was Verbotenes gemacht?
Wohlmöglich - in jedem Fall etwas Geschmackloses..
__________________
ich habe keine Vorurteile, ich hasse jeden...
buddi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2007, 01:34   #5 (permalink)
Individueller Individual
 
Benutzerbild von Red.Dragon
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: 750i Individual, 07/2000
Standard

So ganz einfach ist das nicht...
Erstens nimmt derjenige, der Bilder ins Web stellt auch in Kauf, dass diese Bilder verwendet werden.
Denn öffentlicher als im Internet kann man schlecht was machen.
Das ist nur auszuhebeln, wenn die Bilder nicht mit Zustimmung des Rechteinhabers ins Web gelangt sind, und dann haftet derjenige, der es trotzdem getan hat.

Zweitens kann er nur bei Missbrauch einen Schaden herleiten, eine reine Verlinkung eines Bildes ist nicht verboten, selbst wenn es urheberrechtlich geschützt ist.
Hier muss der Inhaber des Urheberrechtes selber auch dafür Sorge tragen, dass sein Bildmaterial nicht so ohne weiteres kopierbar ist, entweder durch entsprechende Skripte, oder durch Stempel.

Drittens ist eine nicht gewerbliche Verwendung (wie in diesem Forum) noch lange nicht gleichzusetzen mit einer gewerblichen Verwendung, da kanns tatsächlich Ärger geben.

Wenn man der Argumentation folgt, dass bei Verlinkung eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, dann dürfte man auch kein Bild aus dem Internet auf seiner Platte speichern.

In der Praxis also rechtlich gesehen gar nicht umsetzbar.
__________________


Willst Du Schmetterlinge im Bauch fühlen, musst Du Dir Raupen in den Hintern schieben!



in Gedenken an Carsten
Red.Dragon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2007, 11:54   #6 (permalink)
Administrator
 
Benutzerbild von Christian
 
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: E32-750iL (12.91), E38-750iL (12.98), E66-760Li (06.04)
Standard f

Zitat:
Zitat von Red.Dragon Beitrag anzeigen
So ganz einfach ist das nicht...
Erstens nimmt derjenige, der Bilder ins Web stellt auch in Kauf, dass diese Bilder verwendet werden.
Nein, das ist falsch. Wenn jemand irgendetwas ins Web stellt, so darf man sich nicht einfach daran bedienen und anderweitig nutzen. Für den privaten Gebrauch darf man Fotos, Texte usw. auf seinem eigenen Rechner abspeichern. Sobald man es aber öffentlich zugänglich macht, indem man es z. B. woanders ins Netz stellt (und dabei spielt es keine Rolle, wo das Material gespeichert ist), macht man sich strafbar. Wird man erwischt, dann zahlt man nach so genannter Lizenzanalogie nachträglich eine Lizengebühr für die unerlaubte Nutzung - und anschließend kommt der Staatsanwalt und kann Dir eine Geld-Strafe oder sogar Gefägnisstrafe aufbrummen, denn der Verstoß gegen Urheberrecht ist eine Straftat!

Zitat:
Zitat von Red.Dragon Beitrag anzeigen
Denn öffentlicher als im Internet kann man schlecht was machen.
Dieses Argument zieht nun gar nicht. Denn alles was kopiet wird, muss ja in irgendeiner Form vorher zugänglich gewesen sein. Ein Buch, eine CD, Software, Zeitungsartikel sind auch quasi jedem zugänglich - und dürfen deswegen natürlich nicht kopiert und nur für den eigenen Gebrauch genutzt werden.

Zitat:
Zitat von Red.Dragon Beitrag anzeigen
Zweitens kann er nur bei Missbrauch einen Schaden herleiten, eine reine Verlinkung eines Bildes ist nicht verboten, selbst wenn es urheberrechtlich geschützt ist.
Zum ersteren: Leider nicht! Auch wenn kein Schaden ersichtlich ist, und sogar erkennbar ist, dass der Urheber Nutzen durch die unerlaubte Verwendung seines Materials hatte, steht ihm eine Lizenzgebühr zu. Von "Schadenersatz" wird dabei auch nicht gesprochen, denn Schaden entsteht oft tatsächlich nicht.

Zum letzterem: Wie geschrieben, kann ein Link zu urheberrechtlich geschütztem Material gesetzt werden - allerdings mit folgender Einschränkung: das auf der verlinkten Seite urheberrechtliche geschützte Material muss von dieser verlinkten Seite auch genutzt werden dürfen! Ansonsten ist die verlinkte Seite illegal (da illegale Inhalte). Und zu illegalen Seiten darf man keine Links setzen.

Zitat:
Zitat von Red.Dragon Beitrag anzeigen
Drittens ist eine nicht gewerbliche Verwendung (wie in diesem Forum) noch lange nicht gleichzusetzen mit einer gewerblichen Verwendung, da kanns tatsächlich Ärger geben.
Natürlich kann man gewerbliche mit privater Nutzung nicht gleichsetzen. Die nachträglich zu zahlende Lizenz-Gebühr und die Strafe durch den Richter wird sich entsprechend unterscheiden. Keinesfalls kommt der Privat-Mann aber ungeschoren davon!

Zitat:
Zitat von Red.Dragon Beitrag anzeigen
In der Praxis also rechtlich gesehen gar nicht umsetzbar.
Tja, ich dachte auch lange, dass es in Deutschland so etwas wie "Sinn und Verstand" und Rechte gibt. Was das Internet- und Urheberrecht betrifft, bin ich von dieser Haltung inzwischen abgekommen, denn wenn man sich mal einige Urteile anschaut, da kann man nur die Hände vor dem Kopf zusammenschlagen und sich fragen, wo man eigentlich lebt... Vor einem Gericht ist man in "Gottes Hand" - und man kann nur hoffen, dass man an einen halbwegs vernünftigen Richter gerät, der zumindest schon mal selbst Erfahrung mit dem Medium Internet gemacht hat.

Gruß,
Chriss
Christian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2007, 12:15   #7 (permalink)
Individueller Individual
 
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Hi Chriss, Deine Vermutung, dass man auf offenem Meer und vor Gericht in Gottes Hand ist, beweist sich hier mal wieder enorm.

Mein Aussagen entstammen nämlich nicht meinen eigenen Ideen, sondern den Aussagen eines mir bekannten Anwalts, der sich auch im Internetrecht auskennt.

Natürlich kann exakt das eintreten, was Du argumentierst, es kann aber auch so ausgelegt werden, wie ich (bzw. er) das argumentiert.

Denn zwei Dinge sind wirklich nicht zu vernachlässigen:

1. Das Bild, welches bereits im Web veröffentlicht wurde, und zwar so, dass es jeder sehen, herunterladen oder verlinken kann, kann nicht mehr weiter oder erneut veröffentlicht werden, da es das bereits ist.

2. Nicht jedes Bild hat einen Urheberschutz, und wenn ja, wo liegt der?
Angenommen Du fotografierst Deinen schönen 760er und veröffentlichst davon Bilder im Web.
Wer hat dann die Rechte an den Bildern?
Du? BMW? Evtl. sogar auch der Hauseigentümer, vor dessen Haus das Bild gemacht wurde?
Man muss da sehr stark differenzieren.
Auch ist nicht jedes Bild mit Personen drauf im Internet grundsätzlich nicht verlinkbar.
Es gibt das Recht am eigenen Bild, aber es gibt auch Duldung.
Und wenn ohneDuldung oder Einverständnis ein Bild ins Web gelangt, dann ist zunächst mal derjenige haftbar, der die Quelle bereitstellt.

Aber wie schon eingangs erwähnt, man kann da nicht allzusehr mit logischem Sachverstand rangehen, da die Gesetze hierzulande bisweilen seltsame Blüten treiben.
Red.Dragon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2007, 12:33   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Christian Beitrag anzeigen
Wenn ein Foto hier ins Forum per [img] eingefügt wird, d. h. wenn das Bild direkt im Forum zu sehen ist, so liegt eine Urheberschutzverletzung vor, wenn für das gezeigte Bild keine entsprechenden Rechte vorliegen.
Also das heißt auf gut Deutsch, dass der Post so unzulässig ist:
Zitat:
Zitat von Alfred G Beitrag anzeigen

Leute, ich träume von einem M6 Cabrio, zum Beispiel von so einem hier:


Alfred G ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2007, 12:38   #9 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Alfred G
 
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon Beitrag anzeigen
1. Das Bild, welches bereits im Web veröffentlicht wurde, und zwar so, dass es jeder sehen, herunterladen oder verlinken kann, kann nicht mehr weiter oder erneut veröffentlicht werden, da es das bereits ist.
Lieber Red Dragon,

ich fürchte, dass du falsch und Chris richtig liegt.

"Veröffentlicht" heißt nicht "vogelfrei". Wenn einer etwas veröffentlicht, heißt das nicht, dass er alle Rechte daran aufgibt. Und auch nicht, dass er einer Zweitveröffentlichung durch Dritte zustimmt.

Zitat:
Zitat von Red.Dragon Beitrag anzeigen
2. Nicht jedes Bild hat einen Urheberschutz, und wenn ja, wo liegt der?
Angenommen Du fotografierst Deinen schönen 760er und veröffentlichst davon Bilder im Web.
Dann sind es Chris' Bilder. Ihm steht das Urheberrecht zu.
Alfred G ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2007, 12:56   #10 (permalink)
Individueller Individual
 
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Muss man dann Bilder immer als solche sehen, egal was darauf abgebildet ist?
Red.Dragon ist offline   Mit Zitat antworten
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