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26.06.2007, 21:38
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#1 (permalink)
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Cruiser/Schrauberlehrling
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Oldenburg
Fahrzeug: E38 730d 12/2000
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Werkstatt rückt Fahrzeug nicht raus...welche Rechte?
Hallo Gemeinde,
ein Freund hat Probleme mit seiner (Opel)Werkstatt. Er ließ sein Fahrzeug über eine Gebrauchtwagenrarentie reparieren. Vor Reparatur wurde ihm zugesagt, dass er lediglich 20% der Kosten selbst tragen müsse. Hat er schriftlich. Nun nach der Reparatur soll er plötzlich doch den gesamten Betrag von knapp 750 Euros selbst zahlen. Das hat er natürlich verweigert. Daher will die Werkstatt sein Fahrzeug nicht mehr rausrücken.
Darf das die Werkstatt überhaupt unter diesen Aspekten?
Welche Möglichkeiten hat er, um sich dagegen zu wehren?
Nachtrag: hab den Auftrag mal angehängt
__________________
Das Leben ist ein scheiss Spiel - aber die Grafik ist saugeil!
Aktueller Verbrauch:
Geändert von SoulOfDarkness (26.06.2007 um 21:56 Uhr).
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26.06.2007, 21:53
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#2 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.06.2003
Ort: Erfurt
Fahrzeug: 2x R6, 60° (E38)
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Ich meine hier im Forum gelesen zuhaben, dass das nicht statthaft ist. Zur Not die Rennleitung mitnehmen und das Auto abholen...
Ist wie gesagt keine gesicherte Erkenntnis meinerseits sondern nur dunkle Erinnerung.
Gruß aus der Mitte
Dirk
__________________
Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen. Was verkaufen Volksvertreter?
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26.06.2007, 22:05
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#3 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.01.2003
Ort: bei Aschaffenburg
Fahrzeug: 545i (E60), 750i (E38)
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Er soll die Rechung unter Vorbehalt bezahlen und dann rechtliche Schritte einleiten.
Wichtig ist aber, das es unter Vorbehalt passiert!
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26.06.2007, 22:08
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#4 (permalink)
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BMW infizierter
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: 750i Individual, 07/2000 - Winter E32 735i
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So einfach Auto nicht rausrücken ist nicht.
Eigentümer ist noch immer Dein Kumpel, und die Werkstatt kann dieses nicht einfach vorenthalten.
Auch hier verweise ich wie so gerne an eine KFZ-Schiedsstelle, die sind auf sowas spezialisiert und sollten schnell eine klare Lösung finden.
__________________
Mut ist der Preis,
den das Leben verlangt, wenn es Frieden mit dir schließen soll...
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
Nicht der ist mächtig,der seine Macht auslebt,sondern der, der es sich leisten kann, drauf zu verzichten...
Es ist soweit: Mein Blog
in Gedenken an Carsten †
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26.06.2007, 22:19
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#5 (permalink)
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Ex 740i & 750i E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86; BMW 750i E32 Bj 02/94 (Pflegeobj.)
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Naja - die Werkstatt hat ein Werkunternehmerpfandrecht gegenüber dem Eigentümer.
Problem ist hier nur die Aussage mit den 20% - wenn er die schriftlich hat weiß ich nicht wie es mit dem Werkunternehmerpfandrecht aussieht.
Sage Dir Morgen genaueres.
Gruß Philipp
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26.06.2007, 22:25
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#6 (permalink)
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Cruiser/Schrauberlehrling
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Oldenburg
Fahrzeug: E38 730d 12/2000
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Wie gesagt, die 20% hat er schriftlich (siehe Bild im ersten Posting). Er ist auch gewillt, den Betrag zu zahlen. Hatte er in Bar dabei. Die Werkstatt will den Wagen aber nur rausgeben, wenn 100% bezahlt sind...
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26.06.2007, 22:30
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#7 (permalink)
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BMW infizierter
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: 750i Individual, 07/2000 - Winter E32 735i
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Aus der Hüfte würde ich sagen, dass sich die Werkstatt gerade Schadenersatzpflichtig macht.
Womit begründen die denn die Forderung der Gesamtsumme, wenn sie vorher die 20% / 80% Reglung schriftlich im Auftrag festgehalten haben?
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26.06.2007, 23:11
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#8 (permalink)
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Cruiser/Schrauberlehrling
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Oldenburg
Fahrzeug: E38 730d 12/2000
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Tjo...weitere Details kommen zum Vorschein...
Die Reparatur wurde also wegen nicht funktionierender Alarmanlage in Auftrag gegeben. Bei der Lokalisierung des Fehlers ist herausgekommen, dass nicht der korrekte Kabelsatz verbaut ist. Allerdings sind wohl die relevanten Sensoren vorhanden. Der nun zu zahlende Preis in höhe von ca. 750 Euro sind ausschließlich die Kosten für die Fehlersuche.
hmmmmmm...
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27.06.2007, 00:02
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#9 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: 740I (E38) - M3 Cabrio (E36) - 320I Cabrio (E30) - Hummer H2, Mini ONE
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... optimaler wäre es gewesen, wenn die Werkstatt mal Rücksprache mit dem Kunden gehalten hätte. Einfach mal zu machen ist sicherlich nicht im Sinne der meisten Kunden.
Gruß
Frank
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27.06.2007, 00:25
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#10 (permalink)
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Special Agent
Registriert seit: 03.07.2004
Ort: Geesthacht
Fahrzeug: W463,T5
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Zitat:
Zitat von SoulOfDarkness
Der nun zu zahlende Preis in höhe von ca. 750 Euro sind ausschließlich die Kosten für die Fehlersuche.
hmmmmmm...
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Hmmmmm,
so einen Fall kenne ich auch, da hat allerdings der Händler von sich aus daraufhingewiesen, daß exzessive Fehlersuche dann kostet.
Frage ist nur, wie paßt Fehlersuche auf eigene Kosten & GW-Garantie zusammen? Ist die Suche (erweitert) ausgeschlossen?
__________________
Gruß Thilo
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