Moin, mal wieder eine Frage etwas weit ab vom Schuß:
Möchte von der BVVG (verkauft ehemaliges "volkseigenes" Land im Osten) ein Stück Land kaufen, welches als Ackerland genutzt wird, aber nach der Ortsabrundungssatzung (sowas wie Bebauungsplan) z.T. als bebaubar gilt im Sinne einer Lückenbebauung. BVVG würde auch verkaufen, der jetzige Pächter möchte es nicht kaufen, Chancen für Erwerb stehen also gut. Möchte dann vier Wände mit Dach dort bauen, deshalb auch die nächste Zeit kein E 65......schluchz
Hat von Euch jemand aus Erfahrung eine Idee, was man dabei so alles beachten sollte, im Umgang mit Behörden, bei Anträgen, Vermessungen usw.?
Werde mir auch mal einen Ratgeber kaufen, aber aus hiesigen Erfahrungen kann man sicher auch einiges lernen.
Jens