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20.05.2008, 18:47
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#31 (permalink)
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Mitglied
Registriert seit: 11.04.2005
Ort: Bad Soden-Salmünster
Fahrzeug: 750i (E32) Bj.1994
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Zitat:
Zitat von Beatsurfer
Hallo Tom,
mal ein ganz allgemeiner, rein theoretischer Hinweis ohne Bezug zu einem konkreten Fall. Rechtsberatung erteilt Dir natürlich Dein Anwalt.
Wenn ein Insolvenzschuldner eine vorsätzliche unerlaubte Handlung begangen hat, und einem als Insolvenzgläubiger hieraus Forderungen gegen den Schuldner zustehen, kann ein Insolvenzgläubiger, wenn er seine Forderung zur Tabelle anmeldet, die Forderung auch ausdrücklich als eine aus vorsätzlich unerlaubter Handlung anmelden ( § 174 Abs.2 InsO). Wenn die Forderung so festgestellt wird, (der Schuldner kann hiergegen vorgehen), wäre die Forderung nach § 302 Nr. 1 InsO von einer Restschuldbefreiung nicht erfaßt. Aus dem Tabellenauszug könnte der Gläubiger dann auch nach der Restschuldbefreiung 30 Jahre ab Feststellung weiter gegen den Schuldner vollstrecken, sollte der jemals wieder zu Geld kommen. Zudem könnte der Gläubiger nach § 850f Abs.2 ZPO u.U. "tiefer" unter die Pfändungsfreigrenzen vollstrecken, als ein normaler Gläubiger.
Ein Anwalt mit Ahnung von Insolvenzrecht kann Dir sicher in Deinem konkreten Fall weiterhelfen.
Edit: Bei Privatinsolvenz können die Verfahrenskosten nach § 4a InsO gestundet werden. Eine Nichteröffnung mangels Masse gibt es daher nicht zwingend bei einer Privatinsolvenz.
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Völlig Richtig, dem kann man nur zustimmen.
Eine Stundung allerdings durchzukriegen ist nicht ganz einfach.
Hierzu steigen die Chancen erheblich, wenn aus dem laufenden Einkommen überhaupt Verbindlichkeiten zurück geführt werden können und auch werden.
Grüße
Wilfried
__________________
V12 Power Dumm stellen ist einfacher wie umgekehrt
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20.05.2008, 18:51
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#32 (permalink)
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Mitglied
Registriert seit: 11.04.2005
Ort: Bad Soden-Salmünster
Fahrzeug: 750i (E32) Bj.1994
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Zitat:
Zitat von TomS
Nich rumstreiten!
Da der Vertrag mit ihm als Privatperson zustande kam, wird wohl keine Betriebshaftpflicht einspringen.
Außerdem geht es um PRIVATINSOVENZ, ich meine das es da keine Prüfung bzgl. vorhandener Insolvenzmasse gibt?
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Eine Privathaftpflicht tut es auch.  (Allerdings nur, wenn eine vorhanden  )
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20.05.2008, 20:58
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#33 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA (Prod.-Dat.: August 94)
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Zitat:
Zitat von Beatsurfer
Hallo Tom,
mal ein ganz allgemeiner, rein theoretischer Hinweis ohne Bezug zu einem konkreten Fall. Rechtsberatung erteilt Dir natürlich Dein Anwalt.
Wenn ein Insolvenzschuldner eine vorsätzliche unerlaubte Handlung begangen hat, und einem als Insolvenzgläubiger hieraus Forderungen gegen den Schuldner zustehen, kann ein Insolvenzgläubiger, wenn er seine Forderung zur Tabelle anmeldet, die Forderung auch ausdrücklich als eine aus vorsätzlich unerlaubter Handlung anmelden ( § 174 Abs.2 InsO). Wenn die Forderung so festgestellt wird, (der Schuldner kann hiergegen vorgehen), wäre die Forderung nach § 302 Nr. 1 InsO von einer Restschuldbefreiung nicht erfaßt. Aus dem Tabellenauszug könnte der Gläubiger dann auch nach der Restschuldbefreiung 30 Jahre ab Feststellung weiter gegen den Schuldner vollstrecken, sollte der jemals wieder zu Geld kommen. Zudem könnte der Gläubiger nach § 850f Abs.2 ZPO u.U. "tiefer" unter die Pfändungsfreigrenzen vollstrecken, als ein normaler Gläubiger.
Ein Anwalt mit Ahnung von Insolvenzrecht kann Dir sicher in Deinem konkreten Fall weiterhelfen.
Edit: Bei Privatinsolvenz können die Verfahrenskosten nach § 4a InsO gestundet werden. Eine Nichteröffnung mangels Masse gibt es daher nicht zwingend bei einer Privatinsolvenz.
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Ist richtig. Nur dürfte bei einer schlechten Vertragserfüllung, die hier wohl vorliegt, keine unerlaubte Handlung gegeben sein.
Zitat:
Zitat von Wilfried
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Mir ist das normalerweise Wurst, wenn Laien hier versuchen, dem anderen zu helfen, auch wenns oft nicht ganz richtig ist, was sie schreiben. Wenn das allerdings ziemlich großspurig rüberkommt und dann auch noch halb falsch und halb unfundiert ist und dann noch so getan wird, als hätte man davon Ahnung und könnte das besser als jeder andere, neige ich dazu, auch mal anzumerken, dass derjenige
a) keine Ahnung hat und
b) nicht die Ausbildung hat, um annähernd zu wissen, wovon er spricht.
Ich verbreite mich ja hier auch nicht großspurig über technische Fragen, von denen ich nun keine oder nur geringe Ahnung habe.
Dass Du dies hier nicht als einen rechtlichen Rat, sondern in den Bereich der Unternehmensberatung einstufst, untermauert diesen Eindruck leider eindrucksvoll.
Zitat:
Zitat von Wilfried
Eine Privathaftpflicht tut es auch.  (Allerdings nur, wenn eine vorhanden  )
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Ist ein Scherz, oder 
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20.05.2008, 21:10
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#34 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: 730i R6 Bj.6/1992
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Zitat:
Zitat von Marks
Ist richtig. Nur dürfte bei einer schlechten Vertragserfüllung, die hier wohl vorliegt, keine unerlaubte Handlung gegeben sein.
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Ja, das versteht sich natürlich von selbst. Ist dann im Einzelfall eine Tatfrage. Fraglich ist in einem gedachten Einzelfall, ob ein unfähiger (?) Werkunternehmer wissentlich schon bei Vertragsschluss nicht in der Lage war oder gar nicht vorhatte, die geschuldete Leistung zu erbringen. Dann wären wir in einem so gedachten Fall u.U. im Bereich des Eingehungsbetruges. Den Sachverhalt aufzuarbeiten und mit geeigneten Mitteln zur Glaubhaftmachung/Beweisführung zu untersetzen obliegt natürlich dem Insolvenzgläubiger bzw. seinem Anwalt...
__________________
Gruss
Beatsurfer
Geändert von Beatsurfer (21.05.2008 um 00:21 Uhr).
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20.05.2008, 21:17
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#35 (permalink)
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Mitglied
Registriert seit: 11.04.2005
Ort: Bad Soden-Salmünster
Fahrzeug: 750i (E32) Bj.1994
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Zitat:
Zitat von Marks
Ist richtig. Nur dürfte bei einer schlechten Vertragserfüllung, die hier wohl vorliegt, keine unerlaubte Handlung gegeben sein.
Mir ist das normalerweise Wurst, wenn Laien hier versuchen, dem anderen zu helfen, auch wenns oft nicht ganz richtig ist, was sie schreiben. Wenn das allerdings ziemlich großspurig rüberkommt und dann auch noch halb falsch und halb unfundiert ist und dann noch so getan wird, als hätte man davon Ahnung und könnte das besser als jeder andere, neige ich dazu, auch mal anzumerken, dass derjenige
a) keine Ahnung hat und
b) nicht die Ausbildung hat, um annähernd zu wissen, wovon er spricht.
Ich verbreite mich ja hier auch nicht großspurig über technische Fragen, von denen ich nun keine oder nur geringe Ahnung habe.
Dass Du dies hier nicht als einen rechtlichen Rat, sondern in den Bereich der Unternehmensberatung einstufst, untermauert diesen Eindruck leider eindrucksvoll.
Ist ein Scherz, oder 
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Spreche mal mit Leuten, denen ich schon geholfen habe.
Manche Lösungen sind einfacher als man denkt.
Mittlerweile blicke ich da auf 25 Jahre Erfahrung zurück.
Das meine Kommentare als großspurig rübergekommen sind tut mir leid.
Das ist nicht meine Absicht gewesen.
Vielleicht lernen wir uns mal in Wegberg persönlich kennen.
Dann kann ich Dir ein bisschen erzählen, was ich so alles tue. 
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21.05.2008, 01:11
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#36 (permalink)
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Mitglied
Registriert seit: 04.01.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 740i (E38)
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@Wilfried
Auf mich wirkst du hier keines Wegs großspurig, abgehoben. Ganz im Gegenteil, freundlich, hilfsbereit und cool im Sinne von ruhig.
@Marks
Zitat:
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Zitat von Wilfried
Von einer Rechtsberatung sind wir hier weit entfernt.
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Zitat:
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Zitat von Marks
Dass Du dies hier nicht als einen rechtlichen Rat, sondern in den Bereich der Unternehmensberatung einstufst, untermauert diesen Eindruck leider eindrucksvoll.
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So wie du schreibst, müsstest du dich mit dem Deutschen Recht auskennen, umso verwunderlicher ist die Tatsache, dass du es für Rechtsberatung hältst, was ja keine war. Seine Aussage war richtig keine Rechtsberatung gegeben zu haben. Wie du auf Rechtsberatung kommst ist mir schleierhaft.
So etwas hat man zu wissen wenn man andere als ahnungslos abstempelt.
Alles halb so wild, es ist doch gut wenn hier Leute online sind (damit bist du gemeint) die sich mit der Materie auskennen oder zumindest mit Teilen davon, nur sollte man sich ab und zu selbst an die eigene Nase fassen.
Wenn er im übertragenen Sinne ein Überflieger ist, dann bist du ein Astronaut.
Tom
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