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26.07.2008, 23:35
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#1 (permalink)
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Bringt Massig Weiber :-)
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Deutschland
Fahrzeug: E32 750ILA HIGHLINE FACELIFT / E32 735i / E39 540ia / E34 ///M5 AC Schnitzer S5 Silhouette / Kawasaki ZX-7R
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OT: Woher original Airbagverpackung??
Hallo,
ich würde gern ein Airbaglenkrad verschicken, dies ist aber nur in der Originalverpackung erlaubt.
Hat Jemand eine Idee wo ich eine her bekomme?
Danke & Gruß
Raffael 
__________________
Bück Dich Fee.......Wunsch ist Wunsch!!!
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26.07.2008, 23:40
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#2 (permalink)
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Individueller Individual
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: 750i Individual, 07/2000
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Aus einem anderen Forum:
Der Transport von Gasgeneratoren fällt grundsätzlich unter die Bestimmungen der
Gefahrgutverordnungen.
Die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) vom 23.06,1993 sieht unter Nr. 46 jedoch folgende Ausnahmen vor:
In Fahrzeugen eingebaute Gasgeneratoren unterliegen nicht den Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS)
Entsprechend verpackte Gasgeneratoren (siehe Verpackung), wenn die Gesamtmenge der Nettoexplosivmasse 5 kg (!) je Beförderungseinheit nicht überschreiten, unterliegen nicht der GGVS.
Bei Inanspruchnahme der Ausnahmen bei dem Transport verpackter Gasgeneratoren sind die Versandstücke zusätzlich zu beschriften mit:
Airbag-Module nach Ausnahme Nr. 46 ….kg Nettoexplosivmasse.
Bei einem Transport mit der Bundesbahn ist auch im Frachtbrief zu vermerken:
„Freigestellt, Ausnahme Nr.46“
Abschließend: der Handel mit gebrauchten Pyrotechnischen Bauteilen ist vom Gesetzgeber Verboten.
__________________
Willst Du Schmetterlinge im Bauch fühlen, musst Du Dir Raupen in den Hintern schieben!
in Gedenken an Carsten †
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26.07.2008, 23:45
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#3 (permalink)
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Bringt Massig Weiber :-)
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Deutschland
Fahrzeug: E32 750ILA HIGHLINE FACELIFT / E32 735i / E39 540ia / E34 ///M5 AC Schnitzer S5 Silhouette / Kawasaki ZX-7R
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Aus einem anderen Forum:
Der Transport von Gasgeneratoren fällt grundsätzlich unter die Bestimmungen der
Gefahrgutverordnungen.
Die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) vom 23.06,1993 sieht unter Nr. 46 jedoch folgende Ausnahmen vor:
In Fahrzeugen eingebaute Gasgeneratoren unterliegen nicht den Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS)
Entsprechend verpackte Gasgeneratoren (siehe Verpackung), wenn die Gesamtmenge der Nettoexplosivmasse 5 kg (!) je Beförderungseinheit nicht überschreiten, unterliegen nicht der GGVS.
Bei Inanspruchnahme der Ausnahmen bei dem Transport verpackter Gasgeneratoren sind die Versandstücke zusätzlich zu beschriften mit:
Airbag-Module nach Ausnahme Nr. 46 ….kg Nettoexplosivmasse.
Bei einem Transport mit der Bundesbahn ist auch im Frachtbrief zu vermerken:
„Freigestellt, Ausnahme Nr.46“
Abschließend: der Handel mit gebrauchten Pyrotechnischen Bauteilen ist vom Gesetzgeber Verboten.
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Ja...in den vielen Foren wird auch viel Misst geschrieben!
Ein Airbag einzeln fällt unter das Sprengstoffgesetz .... ein Airbaglenkrad (Airbag im Lenkrad fet verbaut) eben nicht ..... ein loser Airbag darft nicht verschickt werden, ein Airbaglenkrad schon.
Wie auch immer .... vielleicht hat noch Jemand eine Idee ........??
Danke & Gruß
Raffael
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27.07.2008, 00:10
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#4 (permalink)
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Long Vehicle
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Münster
Fahrzeug: E38-750iL EZ: 10/2000
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Frag doch mal beim Freundlichen nach - ich weiß nicht, ob die Pakete wieder als Pfand zurückgegeben werden müssen.
Wenn nicht, dann haste da ne Quelle (vorausgesetzt, er ist kulant und hält Dir keine Vorträge).
Andersherum würde ich das Teil einfach verschicken...
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27.07.2008, 00:34
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#5 (permalink)
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BastardOperatorFromHell
Registriert seit: 21.08.2006
Ort: Ötigheim (Großherzogtum Baden)
Fahrzeug: E32 730iA K V8 umgebaut auf M60B40 Prod. Tag 16-10-1992
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__________________
Lieber heimlich schlau, als unheimlich blöd!!!
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27.07.2008, 07:00
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#6 (permalink)
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powered by E32
Registriert seit: 21.04.2005
Ort: Vechta
Fahrzeug: 730d E38 Bj.04/2001 ; BMW 730i R6 E32 Schalter Bj 5/90 sterlingsilber
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