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Zitat von uli_w
Nun gut, da haben unsere Kofferempfänger tatsächlich mal was halbwegs Sinnvolles gezimmert.
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Aber kaum etwas verbraucherschützendes. Ein RA ist immerhin bis zu einem Schaden von 250.000 € für einen falschen Rat pflichtversichert. Der Verbraucher sieht also bei Falschberatung zumindest Geld.
Ob das bei den anderen Leuten, die jetzt beraten dürfen, auch so ist
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Zitat von uli_w
Selbst Nachbarschaftshilfe scheint immer noch illegal zu sein, wenn man kein Anwalt ist. Eine großzügige Reform sieht anders aus.
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Ob der falsche Rechtsrat eines nichtkundigen Nachbarn erstrebenswert ist, lassen wir mal dahingestellt.
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Zitat von uli_w
Wieso muss man das überhaupt regeln?
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Um u.a. den Verbraucher zu schützen. Gibts auch für Ärzte, Apoteheken, Steuerberater ...
Diese alle üben Tätigkeiten aus, die den Verbraucher bei falscher Ausübung erheblich schädigen können. Es sollten also nur Leute machen, die sich wirklich auskennen - und eine entsprechende Pflichtversicherung im Rücken haben, wenn sie trotzdem mal Mist bauen.
Aber unterm Strich kanns mir egal sein. Die meisten, die sich von Nicht-Anwälten beraten lassen, kommen spätestens dann zum Anwalt, wenn sie den Schaden gegen den Nicht-Anwalt einklagen möchten, den dieser angerichtet hat

