Start » Forum Impressum | Site-Map
7-forum.com Logo   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen



Zurück   BMW 7er-Forum > 7er-Community > Benzin-Geflüster

Anzeige   Tipp! Halten Sie die SHIFT-Taste gedrückt, wenn Sie auf den Werbe-Banner klicken!

Antwort
 
Bookmark Themen-Optionen Ansicht
Alt 18.09.2006, 16:22   #1 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Neumi
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 735iA,525iA
Standard Frage an die Polizei oder die Anwälte hier im Forum!

Eine Frage eine Bekannte von mir Fährt hin und wieder mit einem Holländischen Kiffer Typen im Auto mit sie hat einen Führerschein kann es sein das wenn die beiden zusammen in Deutschland angehalten werden das sie den Führerschein verlieren kann?
Sie nimmt nichts nur der Holländer nimmt das zeug Sie ist Beifahrerin!
Hab mal gehört das man dann auch bestraft wird wenn man wissentlich ins Auto sollcher Tickenden Zeitbomben steigt!
Danke für die antworten!
Neumi
Neumi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2006, 16:50   #2 (permalink)
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin+Prignitz
Fahrzeug: Allrad7er -> X5 4,4 LPG
Standard

Man hat möglicherweise ein verringerten Schadenersatzanspruch im Falle einen Unfalles da man wisentlich dort mitgefahren ist. Mehr kann meines Wissens nicht passieren.
__________________
loud Pipes save Lives
TomS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2006, 17:31   #3 (permalink)
V8 Süchtling
 
Registriert seit: 08.08.2006
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: E38-740iA BJ 08/94
Standard

Du riskierst eigentlich nur als Fahrer eines Fahrzeugs deinen Führerschein wenn Beifahrer Drogen transportieren. Dabei gehts auch nur um den Schmuggel....wenn du wen als Beifahrer im Auto hast der völlig stoned is, passiert dir gar nix, es sei denn der hat gleich ne auffällige Menge Drogen dabei und dir wird nachgewiesen das du es gewusst hast. Indem Augenblick hast du das Fahrzeug zu einer Straftat benutzt und bist den Lappen los. Gleiches gilt auch wenn der Beifahrer nich stoned is und ne erhebliche Menge Drogen mitführt. Sofern du unwissentlich zu jemandem ins Auto steigst der völlig breit is passiert deinem Führerschein nichts. Es kann ja niemand von dir verlangen das du bei jedem zu dem du ins Auto steigst erst mal einen Drogentest machst.

Gruß
Stefan
__________________
Externer Link (öffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 
StefanP ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2006, 17:52   #4 (permalink)
Special Agent
 
Benutzerbild von pille
 
Registriert seit: 03.07.2004
Ort: Geesthacht
Fahrzeug: W463,T5
Standard

Zitat:
Zitat von TomS
Man hat möglicherweise ein verringerten Schadenersatzanspruch im Falle einen Unfalles da man wisentlich dort mitgefahren ist. Mehr kann meines Wissens nicht passieren.
Wie schmeichelhaft, Tom

Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um...

Hierauf übertragen heißt das, bei wissentlichem Drogenmißbrauch des Fahrers & Mitfahrt als Beifahrer ist die Versicherung auch gegenüber dem Beifahrer zur Leistung nicht verpflichtet. Auf gut Deutsch: wenns kracht bekommt sie nicht nur wenig(er), sie bekommt gar nichts & darf sich ihren Schaden zivilrechtlich einklagen...

Also sollte der Beifahrer regelmäßig darauf vertrauen, daß der Fahrer clean ist
dann zahlt die Versicherung & nimmt den Fahrer in Regreß
__________________
Gruß Thilo


pille ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2006, 17:57   #5 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Neumi
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 735iA,525iA
Standard re:

Hier geht es aber nicht um einen Unfall sondern eine Verkehrskontrolle!
Kann dem beifahrer absolut Clean der Führerschein abgenommen werden wenn der Fahrer Stoned ist???
Und nicht um eventuelle Unfälle!
Nur was passiert in einer Fahrzeugkontrolle das dem Fahrer der Lappen abgenommen wird ist klar aber was passiert mit dem beifahrer?
Auch wenn man es nicht nachweisen kann ob man es wusste das er Stoned ist kann es also passieren das dem Beifahrer der Führerschein abgenommen wird?
Mfg
Neumi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2006, 18:12   #6 (permalink)
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin+Prignitz
Fahrzeug: Allrad7er -> X5 4,4 LPG
Standard

Öhm, die Beiträge oben überhaupt gelesen? Steht doch alles da.
TomS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2006, 18:49   #7 (permalink)
Mitglied
 
Registriert seit: 13.05.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug:
Standard Beifahrer

Wenn dem Beifahrer nicht nachgewiesen kann, daß er nicht zumindest fahrlässig die Rauschfahrt zugelassen hat, dann behält der Beifahrer seine Fahrerlaubnis (in dubio pro reo).

Trotzdem würde die Staatsanwaltschaft in den Fällen, in dem der Drogenkonsum für einen Dritten (und somit für den Beifahrer) erkennbar war, auch gegen den Beifahrer ermitteln.

Die Frage ist daher, ob der Fahrer vor und während der Fahrt erkennbar Ausfallerscheinungen an den Tag gelegt hat. War dies der Fall, so kann dem Beifahrer zumindest der Vorwurf gemacht werden, charakterlich nicht geeignet zu sein, selber ein Fahrzeug im Strassenverkehr zu führen, wenn er Rauschfahrten Dritter "unterstützt". Unterstützungsleistungen können darin liegen, daß der berauschte Fahrer trotz seines Zustandes zu einer Fahrt aufgefordert wird oder daß eine entsprechende Fahrt von dem Beifahrer gebilligt wird.

Bei einer normalen Verkehrskontrolle wird der Ermittlungsaufwand nicht so hoch sein; bei einem Verkehrsunfall (gegebenenfalls mit Personenschaden) ist ein eigenes Ermittlungsverfahren kaum vermeidbar. Hier ist auch auf das Aussageverhalten des berauschten Fahrers zu achten, der möglicherweise Hinweise zu einer "Mitwisserschaft" des Beifahrers Aussagen erteilt. Im übrigen sollte bei einem tatsächlich eingeleiteten Ermittlungsverfahren auf jeden Fall anwaltliche Hilfe zugezogen werden. Aussagen einer Beifahrerin, der Fahrer sei ihr schon als "holländischer Kiffertyp" bekannt gewesen, gehören dabei in die Kategorie "Selbstbelastung".

Schließlich sollte sich die hier in Frage stehende Bekannte dringend nach einer anderen Mitfahrgelegenheit umschauen. Rauschfahrten bei unseren heutigen Verkehrsdichte sind ansonsten ein potentielles Verbrechen an allen anderen Verkehrsteilnehmern!
Beckskompressor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2006, 09:35   #8 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA (Prod.-Dat.: August 94)
Standard Kaum geht es um Jura

ist leider mal wieder das meiste an den Antworten falsch.

Schade.
Marks ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2006, 10:16   #9 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Beatsurfer
 
Registriert seit: 14.07.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: 730i R6 Bj.6/1992
Standard

Man wird wie so oft, zu differenzieren und auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen haben.

Nur Vorab zur Unterscheidung:

Es kann wegen einer rechstwidrigen Tat, die man bei oder im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen begeht:

1. ein Fahrverbot nach § 44 StGB verhängt werden, oder

2. nach § 69 StGB der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden.

Hierfür muß man aber nicht zwingend selbst fahren, sondern es kann ausreichen, daß ein Tatbeteiligter das Fahrzeug führte.

Grundsätzlich sollte durch bloßes Beifahren noch kein Problem für die Fahrerlaubnis des Beifahrers entstehen (von zivilrechtlichen Haftungsfragen mal abgesehen). Bloßes Beifahren ist ein grds. neutrales Verhalten, welches den Bereich zur psychischen Beihilfe nicht überschreitet.

Anders wird es z.T. im Bereich der BtM gesehen, wenn der Beifahrer in irgendeiner Wiese z.B mit der bloßen Teilnahme an einer Beschaffungsfahrt eine psychische Unterstützung des Täters verbunden ist und der Beifahrende das weiß und will. Ob damit aber ein Führerscheinverlust verbunden ist, erscheint unwahrscheinlich, zumindest müßte es dann Anhaltspunkte für eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen geben.

Wenn der Beifahrer aber, wie auch immer, den Fahrer ermutigt, trotz Fahruntauglichkeit zu fahren, könnte eine Beihilfe oder gar Anstiftung zu Gefährdung des Straßenverkehrs oder einer Trunkenheit im Verkehr (ja geht auch ohne Alkohol) in Betracht kommen, die dann u.U. auch bei dem Teilnehmer zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen kann, aber auch das ist einer tatrichterlichen Würdigung vorbehalten, und setzt eine Prüfung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen voraus, was sich aus der Tat ergeben haben muß. Fahrverbot läßt sich etwas einfacher begründen.
__________________
Gruss

Beatsurfer
Beatsurfer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2006, 16:28   #10 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von huskimarc
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: rickenbach
Fahrzeug: 740,M62 BJ3/98,328itouring/95,Honda Fireblade CBR900RR(sc28)
Standard

ist glaub auch ein unterschied oder beifahrer oder mitfahrer (hinten drine)

aber im tv haben sie mal ein bericht gebracht dort hatte der beifahrer den führerschein wegbekommen, wegen einer ähnlichen sache..

was die versicherung angeht die wird bzw muss bezahlen, wird aber vom fahrer das geld zurückverlangen
__________________
Externer Link (öffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 
huskimarc ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus
Gehe zu


www.7-forum.com
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:39 Uhr.

 
 

 
7-forum.com Forum Version 6 powered by: vBulletin
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.2.0
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group