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18.09.2006, 16:22
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#1 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 735iA,525iA
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Frage an die Polizei oder die Anwälte hier im Forum!
Eine Frage eine Bekannte von mir Fährt hin und wieder mit einem Holländischen Kiffer Typen im Auto mit sie hat einen Führerschein kann es sein das wenn die beiden zusammen in Deutschland angehalten werden das sie den Führerschein verlieren kann?
Sie nimmt nichts nur der Holländer nimmt das zeug Sie ist Beifahrerin!
Hab mal gehört das man dann auch bestraft wird wenn man wissentlich ins Auto sollcher Tickenden Zeitbomben steigt!
Danke für die antworten!
Neumi
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18.09.2006, 16:50
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#2 (permalink)
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin+Prignitz
Fahrzeug: Allrad7er -> X5 4,4 LPG
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Man hat möglicherweise ein verringerten Schadenersatzanspruch im Falle einen Unfalles da man wisentlich dort mitgefahren ist. Mehr kann meines Wissens nicht passieren.
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loud Pipes save Lives
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18.09.2006, 17:31
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#3 (permalink)
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V8 Süchtling
Registriert seit: 08.08.2006
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: E38-740iA BJ 08/94
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Du riskierst eigentlich nur als Fahrer eines Fahrzeugs deinen Führerschein wenn Beifahrer Drogen transportieren. Dabei gehts auch nur um den Schmuggel....wenn du wen als Beifahrer im Auto hast der völlig stoned is, passiert dir gar nix, es sei denn der hat gleich ne auffällige Menge Drogen dabei und dir wird nachgewiesen das du es gewusst hast. Indem Augenblick hast du das Fahrzeug zu einer Straftat benutzt und bist den Lappen los. Gleiches gilt auch wenn der Beifahrer nich stoned is und ne erhebliche Menge Drogen mitführt. Sofern du unwissentlich zu jemandem ins Auto steigst der völlig breit is passiert deinem Führerschein nichts. Es kann ja niemand von dir verlangen das du bei jedem zu dem du ins Auto steigst erst mal einen Drogentest machst.
Gruß
Stefan
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18.09.2006, 17:52
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#4 (permalink)
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Special Agent
Registriert seit: 03.07.2004
Ort: Geesthacht
Fahrzeug: W463,T5
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Zitat:
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Zitat von TomS
Man hat möglicherweise ein verringerten Schadenersatzanspruch im Falle einen Unfalles da man wisentlich dort mitgefahren ist. Mehr kann meines Wissens nicht passieren.
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Wie schmeichelhaft, Tom
Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um...
Hierauf übertragen heißt das, bei wissentlichem Drogenmißbrauch des Fahrers & Mitfahrt als Beifahrer ist die Versicherung auch gegenüber dem Beifahrer zur Leistung nicht verpflichtet. Auf gut Deutsch: wenns kracht bekommt sie nicht nur wenig(er), sie bekommt gar nichts & darf sich ihren Schaden zivilrechtlich einklagen...
Also sollte der Beifahrer regelmäßig darauf vertrauen, daß der Fahrer clean ist
dann zahlt die Versicherung & nimmt den Fahrer in Regreß
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Gruß Thilo
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18.09.2006, 17:57
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#5 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 735iA,525iA
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re:
Hier geht es aber nicht um einen Unfall sondern eine Verkehrskontrolle!
Kann dem beifahrer absolut Clean der Führerschein abgenommen werden wenn der Fahrer Stoned ist???
Und nicht um eventuelle Unfälle!
Nur was passiert in einer Fahrzeugkontrolle das dem Fahrer der Lappen abgenommen wird ist klar aber was passiert mit dem beifahrer?
Auch wenn man es nicht nachweisen kann ob man es wusste das er Stoned ist kann es also passieren das dem Beifahrer der Führerschein abgenommen wird?
Mfg
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18.09.2006, 18:12
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#6 (permalink)
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin+Prignitz
Fahrzeug: Allrad7er -> X5 4,4 LPG
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Öhm, die Beiträge oben überhaupt gelesen? Steht doch alles da. 
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18.09.2006, 18:49
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#7 (permalink)
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Mitglied
Registriert seit: 13.05.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug:
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Beifahrer
Wenn dem Beifahrer nicht nachgewiesen kann, daß er nicht zumindest fahrlässig die Rauschfahrt zugelassen hat, dann behält der Beifahrer seine Fahrerlaubnis (in dubio pro reo).
Trotzdem würde die Staatsanwaltschaft in den Fällen, in dem der Drogenkonsum für einen Dritten (und somit für den Beifahrer) erkennbar war, auch gegen den Beifahrer ermitteln.
Die Frage ist daher, ob der Fahrer vor und während der Fahrt erkennbar Ausfallerscheinungen an den Tag gelegt hat. War dies der Fall, so kann dem Beifahrer zumindest der Vorwurf gemacht werden, charakterlich nicht geeignet zu sein, selber ein Fahrzeug im Strassenverkehr zu führen, wenn er Rauschfahrten Dritter "unterstützt". Unterstützungsleistungen können darin liegen, daß der berauschte Fahrer trotz seines Zustandes zu einer Fahrt aufgefordert wird oder daß eine entsprechende Fahrt von dem Beifahrer gebilligt wird.
Bei einer normalen Verkehrskontrolle wird der Ermittlungsaufwand nicht so hoch sein; bei einem Verkehrsunfall (gegebenenfalls mit Personenschaden) ist ein eigenes Ermittlungsverfahren kaum vermeidbar. Hier ist auch auf das Aussageverhalten des berauschten Fahrers zu achten, der möglicherweise Hinweise zu einer "Mitwisserschaft" des Beifahrers Aussagen erteilt. Im übrigen sollte bei einem tatsächlich eingeleiteten Ermittlungsverfahren auf jeden Fall anwaltliche Hilfe zugezogen werden. Aussagen einer Beifahrerin, der Fahrer sei ihr schon als "holländischer Kiffertyp" bekannt gewesen, gehören dabei in die Kategorie "Selbstbelastung".
Schließlich sollte sich die hier in Frage stehende Bekannte dringend nach einer anderen Mitfahrgelegenheit umschauen. Rauschfahrten bei unseren heutigen Verkehrsdichte sind ansonsten ein potentielles Verbrechen an allen anderen Verkehrsteilnehmern!
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19.09.2006, 09:35
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#8 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA (Prod.-Dat.: August 94)
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Kaum geht es um Jura
ist leider mal wieder das meiste an den Antworten falsch.
Schade.
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19.09.2006, 10:16
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#9 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: 730i R6 Bj.6/1992
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Man wird wie so oft, zu differenzieren und auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen haben.
Nur Vorab zur Unterscheidung:
Es kann wegen einer rechstwidrigen Tat, die man bei oder im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen begeht:
1. ein Fahrverbot nach § 44 StGB verhängt werden, oder
2. nach § 69 StGB der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden.
Hierfür muß man aber nicht zwingend selbst fahren, sondern es kann ausreichen, daß ein Tatbeteiligter das Fahrzeug führte.
Grundsätzlich sollte durch bloßes Beifahren noch kein Problem für die Fahrerlaubnis des Beifahrers entstehen (von zivilrechtlichen Haftungsfragen mal abgesehen). Bloßes Beifahren ist ein grds. neutrales Verhalten, welches den Bereich zur psychischen Beihilfe nicht überschreitet.
Anders wird es z.T. im Bereich der BtM gesehen, wenn der Beifahrer in irgendeiner Wiese z.B mit der bloßen Teilnahme an einer Beschaffungsfahrt eine psychische Unterstützung des Täters verbunden ist und der Beifahrende das weiß und will. Ob damit aber ein Führerscheinverlust verbunden ist, erscheint unwahrscheinlich, zumindest müßte es dann Anhaltspunkte für eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen geben.
Wenn der Beifahrer aber, wie auch immer, den Fahrer ermutigt, trotz Fahruntauglichkeit zu fahren, könnte eine Beihilfe oder gar Anstiftung zu Gefährdung des Straßenverkehrs oder einer Trunkenheit im Verkehr (ja geht auch ohne Alkohol) in Betracht kommen, die dann u.U. auch bei dem Teilnehmer zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen kann, aber auch das ist einer tatrichterlichen Würdigung vorbehalten, und setzt eine Prüfung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen voraus, was sich aus der Tat ergeben haben muß. Fahrverbot läßt sich etwas einfacher begründen.
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Gruss
Beatsurfer
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19.09.2006, 16:28
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#10 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: rickenbach
Fahrzeug: 740,M62 BJ3/98,328itouring/95,Honda Fireblade CBR900RR(sc28)
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ist glaub auch ein unterschied oder beifahrer oder mitfahrer (hinten drine)
aber im tv haben sie mal ein bericht gebracht dort hatte der beifahrer den führerschein wegbekommen, wegen einer ähnlichen sache..
was die versicherung angeht die wird bzw muss bezahlen, wird aber vom fahrer das geld zurückverlangen
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