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19.09.2006, 16:38
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#11 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA (Prod.-Dat.: August 94)
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Leider wird weiter alles durcheinandergeworfen und schon nicht zwischen Zivilrecht (Unfallschadenregulierung), Strafrecht (Strafbarkeit) und öffentlichem Recht (Führerscheinstelle) unterschieden.
Schade
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19.09.2006, 17:45
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#12 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.02.2004
Ort: Essen
Fahrzeug: 750 iL E38 2/96 - 740i E38 2/96 - Buick Electra 225 Conv. Bj. 64 - Chevy Caprice Bj. 92 - Chevy Pickup K30 Bj.78
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@Marks,
wenn Du alles so genau weißt, dann kläre den Sachverhalt doch einfach für alle auf, statt unnötige und unnütze Kommentare abzugeben.
__________________
FSK 6 = Der Held ist ein Mädchen.
FSK 12 = Der Held bekommt das Mädchen.
FSK 16 = Der Bösewicht bekommt das Mädchen.
FSK 18 = Jeder bekommt das Mädchen.
Für "Profillose" gilt: Ich antworte auf keine Frage mehr....
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19.09.2006, 17:49
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#13 (permalink)
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin+Prignitz
Fahrzeug: Allrad7er -> X5 4,4 LPG
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Zitat:
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Zitat von Profiler
@Marks,
wenn Du alles so genau weißt, dann kläre den Sachverhalt doch einfach für alle auf, statt unnötige und unnütze Kommentare abzugeben.
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Jenau. DIESE Kommentare helfen nun wirklich gar keinem weiter.
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loud Pipes save Lives
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19.09.2006, 18:07
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#14 (permalink)
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Big Red Machine
Registriert seit: 16.09.2004
Ort: Gifhorn
Fahrzeug: E32 4/89 735i Schalter
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Zitat:
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Zitat von TomS
Jenau. DIESE Kommentare helfen nun wirklich gar keinem weiter.
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Jau......
Schade
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Greetz
M@d
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19.09.2006, 18:58
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#15 (permalink)
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RAUBSAUGER©
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: 740d E38
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Frag drei Anwälte und Du bekommst 5 Meinungen.
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20.09.2006, 07:56
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#16 (permalink)
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Mitglied
Registriert seit: 22.05.2006
Ort: Zollernalbkreis
Fahrzeug: E65-730d Bj 04.05, 530i
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Um Marks in Schutz zu nehmen: Es gibt immer 3 Meinungen bei 2 Anwälten. Aber die Ausgangsfrage ist "ins Blaue hinein" leider total schwammig, sodass eine juristisch exakte Antwort auf die Frage
"Hab mal gehört das man dann auch bestraft wird wenn man wissentlich ins Auto sollcher Tickenden Zeitbomben steigt!"
ziemlich schwer fällt. Meine Antwort:
1. ja, man kann bestraft werden (wenn man damit die zivilrechtliche Seite meint, dass wenn man z.B. selbst von der rollenden Zeitbombe als Beifahrer verletzt wird auf einem Teil des eigenen Schaden sitzen bleibt)
2. ja, man kann bestraft werden (wenn man damit die strafrechtliche Beteiligung im Wege der Beihilfe zu der Fahrt der rollenden Zeitbombe meint)
3. ja, man kann bestrfaft werden (wenn man damit meint, dass man u.U. selbst dadurch seinen Führerschein verlieren kann).
Alle 3 Antworten hängen aber von völlig unterschiedlichen Voraussetzungen ab - und ob das jeweils eintritt, hängt von den "Umständen des Einzelfalls ab" - dafür gibt der hier geschilderte "Sachverhalt" aber zu wenig her.
Daher viele Grüsse an alle, die wie ich hoffen, dass nie eine solch unverantworlich rollende Zeitbombe die passive Sicherheit unseres bimmers testet - und die hoffen, dass die entsprechende Person bald durch Fühererscheinentzug aus dem Straßenverkehr gezogen wird - HJ
So jetzt könnt Ihr über mich herfallen 
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20.09.2006, 09:19
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#17 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA (Prod.-Dat.: August 94)
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@Profiler, TomS, M@D
Profiler schrieb:
Zitat:
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Zitat von Profiler
wenn Du alles so genau weißt, dann kläre den Sachverhalt doch einfach für alle auf, statt unnötige und unnütze Kommentare abzugeben
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Ich kann den Sachverhalt nicht aufklären. Denn einen klaren Sachverhalt zu stellen, ist an dem Fragesteller, nicht an dem Beantworter. Dieser bewertet den Sachverhalt nur.
Wie bmw730x schon geschrieben hat, ist die Frage nämlich so schwammig und auch in sich schon so widersprüchlich, daß man dazu locker 50 Seiten schreiben kann, ohne alle möglichen Konstellationen beantwortet zu haben.
Erschwerend kommt hinzu, daß sich direkt nach dem "Angehaltenwerden" (wobei sich schon folgende Fragen stellen: von wem: Zoll, Polizei, Ordnungsbehörde?; weshalb: allg. Verkehrskontrolle, nach Unfall, wegen Zoll? wie: wäre der Typ stoned oder nicht?; wo: kurz hinter der holl. Grenze oder irgenwo in Deutschland und in welchem Bundesland?; Resultat des Anhaltens: wurden im Auto Drogen gefunden oder nicht und wenn ja, wo?) eine Vielzahl von möglichen Alternativverhalten der Beamten ergeben, die wiederum von den vorigen Fragen abhängig sind, daß man hier letztlich nicht einen Sachverhalt zu bewerten hat, sondern eine Unmenge von Sachverhalten.
Deshalb hilft mein Hinweis, daß die meisten Antworten nicht besonders qualifiziert sind, durchaus weiter. Er verhindert nämlich die Verbreitung von juristischem Halbwissen.
Vielleicht hätte ich dazu schreiben sollen, daß auch die Frage nicht hinreichend konkret ist.
Um aber die Frage von Neumi so konkret zu beantworten, wie die Frage selbst lautet, hier zunächst nochmal seine Frage:
Zitat:
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Zitat von Neumi
Eine Frage eine Bekannte von mir Fährt hin und wieder mit einem Holländischen Kiffer Typen im Auto mit sie hat einen Führerschein kann es sein das wenn die beiden zusammen in Deutschland angehalten werden das sie den Führerschein verlieren kann?
Sie nimmt nichts nur der Holländer nimmt das zeug Sie ist Beifahrerin!
Hab mal gehört das man dann auch bestraft wird wenn man wissentlich ins Auto sollcher Tickenden Zeitbomben steigt!
Danke für die antworten!
Neumi
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und hier exklusiv die ultimative Antwort:
Es kann sein, daß sie, wenn die beiden zusammen in Deutschland angehalten werden, den Führerschein verlieren kann.
Ohne weitere Konkretisierung kann keine genauere Antwort gegeben werden.
Gruß, Marks,
der vor dem Schreiben das Nachdenken empfiehlt.
Geändert von Marks (20.09.2006 um 09:56 Uhr).
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20.09.2006, 09:39
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#18 (permalink)
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BMW infizierter
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: 750i Individual, 07/2000 - Winter E32 735i
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Zitat:
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Zitat von Marks
Gruß, Marks,
der vor dem Schreiben das Nachdenken empfiehlt.
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Ööööi!
Wasn los?
Biste heut schlecht aufgestanden? 
__________________
Mut ist der Preis,
den das Leben verlangt, wenn es Frieden mit dir schließen soll...
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
Nicht der ist mächtig,der seine Macht auslebt,sondern der, der es sich leisten kann, drauf zu verzichten...
Es ist soweit: Mein Blog
in Gedenken an Carsten †
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20.09.2006, 09:43
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#19 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA (Prod.-Dat.: August 94)
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Ok, den letzten Satz nehme ich zurück 
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20.09.2006, 09:47
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#20 (permalink)
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: 730i R6 Bj.6/1992
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Zitat:
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Zitat von Marks
und hier exklusiv die ultimative Antwort:
Es kann sein, daß sie, wenn die beiden zusammen in Deutschland angehalten werden, den Führerschein verlieren kann.
Ohne weitere Konkretisierung kann keine genauere Antwort gegeben werden.
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Exakt,und was schrieb ich weiter oben? 
__________________
Gruss
Beatsurfer
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