Start » Forum Impressum | Site-Map
7-forum.com Logo   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

-Anzeige-

Zurück   BMW 7er-Forum > 7er-Community > Benzin-Geflüster

Anzeige   Tipp! Halten Sie die SHIFT-Taste gedrückt, wenn Sie auf den Werbe-Banner klicken!

Antwort
 
Bookmark Themen-Optionen Ansicht
Alt 16.09.2008, 19:09   #31 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Umsteiger
 
Registriert seit: 17.07.2007
Ort: Zielona Góra
Fahrzeug: zwei Füsse Bj. 1982
Standard

Nö, wenn im Schreiben die Redewendung "Ihnen wird vorgeworfen" erscheint, dann haben sie bis dato den Fahrer ermittelt, also gilt das mit drei Monaten nicht mehr. Des Weiteren sollte sich mal jeder selbst darüber Gedanken machen, was passieren kann, wenn er jemanden anders benennt. Da gibts nämlich auch noch § 271 StGB und Staatsanwälte interessieren sich für den besonders gern. Aber wie gesagt, spätestens nach einem Monat hat man die Polizei im Haus, die die Angaben gern überprüft.
__________________
Externer Link (öffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 
Umsteiger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2008, 08:46   #32 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Wilfried
 
Registriert seit: 11.04.2005
Ort: Bad Soden-Salmünster
Fahrzeug: 750i (E32) Bj.1994
Standard

Zitat:
Zitat von d9187 Beitrag anzeigen
Da gab es mal ein nettes Beiheftchen in der Auto-Motor-Sport, da stand das drin. Soweit ich mich erinnern kann, muss der Halter recht zeitnah (14 Tage hatte ich gelesen, keine Ahnung, wo die festgeschrieben sind) noch in Erinnerung haben, wer mit seinem Fahrzeug unterwegs war. Weiss er das nicht mehr und häufen sich Ordnungswidrigkeiten etc., kann ihm ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
Wird er allerdings später als 14 Tage nach dem Vergehen befragt, ist es "zulässig", dass er den Fahrer vergessen hat und somit auch kein Grund für Fahrtenbuchauferlegung.

Ganz dreist ist dann noch, wenn man mit Taktik die 3 Monate Verjährung abwartet und dann den Täter dazu bringt, die Tat zu gestehen. Dem Täter kann man nix mehr anhaben, der Fahrer wurde zweifelsfrei festgestellt -> kein Grund für zukünftige Fahrtenbuchauferlegung.

Bitte fragt mich aber nicht, in welchen Gesetzen das steht
Vielen Dank für die Info, jetzt kann ich entsprechende Unterlagen Ausgraben.
Es ist immer gut vorbereitet zu sein, obwohl ich oder meine Kunden bis jetzt noch kein Stress mit einem Fartenbuch hatten.
(Wahrscheinlich kennen die Behörden die 14 Tagefrist und lassen es gleich)
Bis jetzt kamen die Tickets meistens erst nach 3-4 Wochen.


@ Umsteiger
Zur Info: Horst hat hier vollkommen recht. Dem Täter muss innerhalb 3 Monaten die Tat vorgeworfen werden.
Schaffen dies die Behörden nicht,
"ist der Käs gegessen" (Redewendung aus Hessen)

Verjährungsunterbrechung tritt erst dann ein, wenn der Richtige Fahrer gefunden und nachweislich benachrichtigt ist.
__________________
V12 Power Dumm stellen ist einfacher wie umgekehrt
Wilfried ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2008, 14:58   #33 (permalink)
Bimmer- & Beemer-Treiber
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von mystica Beitrag anzeigen
Meines Wissens nach nicht ganz richtig. Die Polizei muss den richtigen ermitteln - innerhalb drei Monaten. ...
Schreiben Sie aber den richtigen (Fahrer) an, dann unterbricht die Verjährungsfrist. Solange sie den falschen haben passiert gar nichts.
So ist das.

Zitat:
Zitat von d9187
Bitte fragt mich aber nicht, in welchen Gesetzen das steht
3 Monate Verjährungsfrist bei Straßenverkehrs-Owis ergibt sich aus § 26 (3) StVG, und welche behördlichen Maßnahmen zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung geeignet sind, ergibt sich aus § 33 OWiG. Wenn @Umsteiger denn mal den § 33 auch lesen würde, könnte er sein gesundes Halbwissen zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung komplettieren.

Die typischen Maßnahmen unterbrechen nämlich nur die Verfolgungsverjährung gegenüber dem Adressaten der Maßnahme, nicht hingegen gegenüber dem "wirklichen" Täter, wenn dies ein Dritter ist - § 33 (4) OWiG.

Wichtig wäre noch zu wissen, daß zur Wahrung der 3-Monats-Frist durch die Behörde z.B. die innerbehördliche Unterzeichnung der Zusendung eines an den wahren Täter gerichteten Anhörungsbogens ausreicht, § 33 (2) OWiG, auch wenn dieser Anhörungsbogen erst eine Woche nach Ablauf der 3-Monats-Frist zugestellt wird.
Von daher ist es etwas verfrüht, bereits exakt 3 Monate nach der Tat die Freuden-Sektkorken knallen zu lassen.

Allzeit punktefreie Fahrt
RS744

P.S.: hier -> Externer Link (öffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.verkehrsportal.de/verkehr...erjaehrung.php
ist noch weiterer Lesestoff für die Wißbegierigen.

Geändert von RS744 (17.09.2008 um 15:32 Uhr). Grund: P.S. ergänzt
RS744 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2008, 15:37   #34 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: NRW
Fahrzeug: E38-97-735i, E36-325i, VW-corrado G60
Standard

Wieso telefonieren

ich hab da son nen riesen-furunkel am ohr, und das handy hat so ne tolle scharfe kannte, da kann man das prima mit abschaben.


...................binn vom kotzxxxxxxen wieder da...................


seit wann kann man beim blitzen fürs "telefonieren" belangt werden, ich dachte das ist ausgeschlossen

ansonsten immer nett abstreiten und beschäftigen, durch die gesetzlichen fristen graben die sich selbst das grab, wie "cornhulio" schon sagte, die oma deines fetters derren namen du nicht genau kennst und aus timbuktu kommt war mit dem wagen unterwegs, fettich, der bonus is allerdings erstmal dahin, außer dir fält ne andere gute geschichte ein
MuFFe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2008, 19:53   #35 (permalink)
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Wilfried
 
Registriert seit: 11.04.2005
Ort: Bad Soden-Salmünster
Fahrzeug: 750i (E32) Bj.1994
Standard

@RS744

Du bist ja super drauf, was §§ angeht. Super Info.
Auch dein Link ist große Klasse, stand etliches drin, was ich auch noch nicht wusste. Nochmals herzlichen Dank dafür.

Das mit den 14 Tagen und dem Fahrtenbuch??
Hast du da auch einen § zur Hand?

Vielen Dank im voraus

Wilfried
Wilfried ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2008, 22:28   #36 (permalink)
Bimmer- & Beemer-Treiber
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
Du bist ja super drauf, was §§ angeht.
Thx. Ich hab' hier soviele vom dem Zeug (§§) rumliegen, daß ich ab und zu gerne mit denen um mich werfe, um Platz zu schaffen.

Zitat:
Zitat von Wilfried
Das mit den 14 Tagen und dem Fahrtenbuch??
Hast du da auch einen § zur Hand?
Nee, dafür hab' ich keinen §.
Aber ich geb' demjenigen einen aus, der das in einem § findet. Das ist eher Rechtsprechung und ihr folgende Verwaltungspraxis.

Greets
RS744
RS744 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2008, 00:19   #37 (permalink)
Long Vehicle
 
Benutzerbild von Lexmaul
 
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Münster
Fahrzeug: E38-750iL EZ: 10/2000
Standard

Zitat:
Zitat von MuFFe Beitrag anzeigen
seit wann kann man beim blitzen fürs "telefonieren" belangt werden, ich dachte das ist ausgeschlossen
Ne ne...selber schon erfahren

11 km/h zu schnell, aber statt netter, kleiner Geldstrafe gab es einen Punkt und ca. 55 Euro

Und das kurz vor der Verjährungsfrist meiner Punkte...aber nur noch bis 29. Januar 2009, dann ist das gute Dutzend wech
Lexmaul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2008, 01:54   #38 (permalink)
Christoph
 
Benutzerbild von Chrwezel
 
Registriert seit: 05.07.2005
Ort: Bremen
Fahrzeug: 95` E38 740i LPG Prins VSI
Standard

gib den namen der person die mit deinem wagen gefahren ist auf dem fragebogen an. die fahrerin ist doch erwachsen genug um zu dem zu stehen wogegen sie versoßen hat.
Chrwezel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2008, 10:34   #39 (permalink)
Bimmer- & Beemer-Treiber
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard Bedingungen für Fahrtenbuchauflage

Hier -> Externer Link (öffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Rechtsanwälte Bayer & Bayer
gibt es mal eine knackige Darstellung zur Fahrtenbuchauflage, in der die "14-Tage-Frist" für Nachforschungen der Behörde im Kontext auch dargestellt wird.

Greets
RS744
RS744 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2008, 18:21   #40 (permalink)
2protectand2serve
 
Benutzerbild von John McClane
 
Registriert seit: 30.04.2003
Ort:
Fahrzeug: Opel Corsa 1.4 mit allem Schnickschnack 12/2007
Standard

Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
So ist das.



3 Monate Verjährungsfrist bei Straßenverkehrs-Owis ergibt sich aus § 26 (3) StVG, und welche behördlichen Maßnahmen zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung geeignet sind, ergibt sich aus § 33 OWiG. Wenn @Umsteiger denn mal den § 33 auch lesen würde, könnte er sein gesundes Halbwissen zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung komplettieren.

Die typischen Maßnahmen unterbrechen nämlich nur die Verfolgungsverjährung gegenüber dem Adressaten der Maßnahme, nicht hingegen gegenüber dem "wirklichen" Täter, wenn dies ein Dritter ist - § 33 (4) OWiG.

Wichtig wäre noch zu wissen, daß zur Wahrung der 3-Monats-Frist durch die Behörde z.B. die innerbehördliche Unterzeichnung der Zusendung eines an den wahren Täter gerichteten Anhörungsbogens ausreicht, § 33 (2) OWiG, auch wenn dieser Anhörungsbogen erst eine Woche nach Ablauf der 3-Monats-Frist zugestellt wird.
Von daher ist es etwas verfrüht, bereits exakt 3 Monate nach der Tat die Freuden-Sektkorken knallen zu lassen.

Allzeit punktefreie Fahrt
RS744

P.S.: hier -> Externer Link (öffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten - verkehrsportal.de
ist noch weiterer Lesestoff für die Wißbegierigen.
Endlich mal jemand, der keine Scheiße schreibt.
Hier sind Experten am Werk, man, man, man...

Wenn es Deine Frau ist, sagst Du nichts, dann hast Du ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Bei allen anderen mußt Du sagen, wer es war.
__________________
Externer Link (öffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Sensationelles Bruce-Lee-Video aufgetaucht ES IST WIEDER DA!!!



Externer Link (öffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) EISENMANN Auspuffsound 740iA -legal- (13 MB)

Chuck Norris ißt keinen Honig, er kaut Bienen.
Sido hat mal gefragt, wer Chuck Norris ist ….
seitdem trägt Sido eine Maske.
John McClane ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Neuer Rekord: Mit 272 km/h innerorts geblitzt uli_w Benzin-Geflüster 17 05.06.2008 16:45
HiFi/Navigation: Verbinden: Handy mit Audiosystem E66-Fan BMW 7er, Modell E38 0 23.05.2008 16:25
Mein cousen wurde mit meinem Auto geblitzt, was nun? LBZX4444 Benzin-Geflüster 20 23.12.2007 17:07
Handy mit TWIN-Card Dietmar BMW 7er, Modell E65/E66 13 30.07.2003 20:24
Geblitzt oder nicht geblitzt?? Mark Autos allgemein 8 27.02.2003 19:09


www.7-forum.com
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:22 Uhr.

 
 

 
7-forum.com Forum Version 6 powered by: vBulletin
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.2.0
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group