@Ulli
Deine Vorgehensweise =
Ansonsten: Danke für den Hinweis von "Profiler" mit den Ausführungen von Rolf Becker!
ebay: Die fummeln
ständig an ihren Verkaufsformularen rum! Einmal ein Häkchen falsch gesetzt und man hat den Ärger! So hatte ich mal - obwohl nie angekreuzt! - ein Rückgaberecht in mehreren Auktionen drin. Da hatte sich von selbst (oder mit Absicht?) ein Häkchen aktiviert, nämlich dass Verbraucher unter bestimmten Umständen das Recht hätten, bla bla bla...
Und die eine Zeile in der Einstellbestätigung ist auch schnell mal übersehen. Man sollte also 3 x hinschauen, bevor man einen Artikel einstellt.
Fazit: Verfährt man so, wie Rolf Becker es geschrieben hat, bekommt keiner die Felgen für 1 Euro. Im Übrigen ist auch ein Ladenbesitzer nicht dazu verpflichtet, einen teuren Anzug im Schaufenster für die ausgezeichneten 100 Euro herzugeben, wenn er in Wirklichkeit 1000 kostet. Wer das meint, unterliegt den weit verbreiteten "volkstümlichen Rechtsirrtümern". Und davon gibt es eine ganze Menge...
Gruß, Claus